1086/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1092/J-NR/2003 betreffend ÖBB-lmmobilien -
Immobilienmanagement-Ges.mbH, die die Abgeordneten Scharer und GenossInnen am
13. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Vorweg ist festzuhalten, dass die österreichischen Bundesbahnen seit Inkrafttreten des
Bundesbahngesetzes 1992 ein eigenständiges Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit bilden,
welches seine Geschäfte nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und
Sparsamkeit eigenverantwortlich zu tätigen hat.

Ich habe aber die österreichischen Bundesbahnen mit der gegenständlichen Anfrage befasst, die
folgende Fragen beantwortet haben:

Fragen 1 und 8:

Welche Immobilien zählt die ÖBB derzeit zu Ihrem Eigentum? (Auflistung im Detail)
Welche Immobilien werden Ihres Wissens nach zu den lukrativsten der ÖBB gezählt?

Antwort:

Laut Auskunft der österreichischen Bundesbahnen sind die österreichischen Bundesbahnen Ei-
gentümer von Liegenschaften im Gesamtausmaß von mehr als 200 Mio. m2. Da es sich dabei um
sensible kaufmännische Daten des Unternehmens handelt, ist eine detaillierte Aufstellung dieser
Daten zur Diskussion in der Öffentlichkeit nicht geeignet.

Frage 2:

Für welche ÖBB-lmmobilien wird die ehemalige Bundesministerin Forstinger zuständig sein?

Antwort:

Wie die ÖBB mitteilen, liegt die Zuständigkeit für ÖBB-lmmobilien beim interimistischen Leiter des
Zentralbereichs Immobilien, Herrn Dr. Hans Käser.

Frage 4:

Was passiert Ihres Wissens nach mit den Immobilien, welche nicht lukrativ verkauft werden kön-
nen?


Antwort:

Die österreichischen Bundesbahnen führen dazu aus, dass Immobilien einem innerbetrieblichen
Prüfungsprozess betreffend Betriebsnotwendigkeit unterliegen und darauf folgend Überlegungen
der Abschätzung von Ertragspotentialen angestellt werden. Bei Flächen, deren Ertragspotential
nicht von vornherein gegeben ist, werden ertragssteigernde Maßnahmen bzw. Maßnahmen zur
laufenden Kostensenkung erarbeitet.

Frage 5:

Wie werden die Firmenstrukturen der ÖBB-lmmobilienmanagement Ges.m.b.H im Detail gestaltet
sein?

Antwort:

Die österreichischen Bundesbahnen werden die Firmenstrukturen der ÖBB-lmmobilien-
management Ges.m.b.H im Zuge des Umstrukturierungsprozesses durch die zuständigen Organe
erarbeiten, sie stehen daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Zu der an mich persönlich gerichteten Frage 3

Wie stehen Sie zu einer möglichen Unvereinbarkeit in der vergangenen Tätigkeit von DI Dr.
Monika Forstinger als ehemalige FPÖ-Bundesministerin und möglicherweise künftige Erstellerin
von Expertisen über ÖBB-lmmobilien?
a. Wenn für Sie keine Unvereinbarkeit vorliegt - warum nicht?

b. Wenn eine Unvereinbarkeit vorliegt, bitte um Information, warum trotzdem diese personelle Ent-
scheidung befürwortet wird?

darf ich ihnen mitteilen, dass eine mögliche Unvereinbarkeit bei einer eventuellen Bestellung von
Frau Dr. Forstinger von den nach Abschluss des Umstrukturierungsprozesses dafür zuständigen
Organen zu prüfen ist, welche eine allfällige Bestellung vornehmen und diese auch zu verantwor-
ten haben.

Frage 6:

Gibt es bereits personelle Präferenzen?

a. Wenn ja, welche bestehen bereits (personelle Angaben)?

b. Wenn nein, wann werden diese festgelegt sein?

Antwort:

Von meiner Seite bzw. von Seiten meines Ressorts bestehen keine personellen Präferenzen, da
für die Bestellung ausschließlich die nach Abschluss des Umstrukturierungsprozesses dafür zu-
ständigen Personen verantwortlich sind.

Frage 7:

Wie sehen die geplanten Zuständigkeiten der ÖBB-lmmobilienmanagement Ges.m.b.H im Detail
aus?


Antwort:

Ich darf nochmals betonen, dass für die Entscheidung über die Zuständigkeiten der ÖBB-
Immobilienmanagement Ges.m.b.H ausschließlich die nach Abschluss des Umstrukturierungspro-
zesses zuständigen Personen verantwortlich sind und darf auf die mir übermittelte Stellungnahme
der ÖBB zu Frage 5 verweisen.