1090/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.01.2004
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BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Magda Bleckmann und Kollegen haben
am 20. November 2003 unter der Nummer 1106/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang der SPÖ mit Spenden" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 9:

Mein Ressort ist oberste sachlich in Betracht kommende und registerführende
Behörde hinsichtlich des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes, BGBI. Nr. 11/1975.
Beim Magistrat der Stadt Wien als Fondsbehörde 1. Instanz ist kein Vorgang im
Gegenstand nach dem genannten Gesetz bekannt; dementsprechend kann im
Register für Stiftungen und Fonds auch keine Eintragung enthalten sein.
Allein die Bezeichnung "Fonds" begründet im Übrigen auch noch keine Zuständigkeit
des Bundesministeriums für Inneres nach dem Bundes-Stiftungs-und Fondsgesetz.
Zum Vereinsrecht hat der vorliegende Sachverhalt keine Berührungspunkte; eine
Zuständigkeit nach dem Parteiengesetz i.d.g.F.
; BGBI. Nr. 404/1975, liegt hier
ebenso nicht vor.