1091/AB XXII. GP
Eingelangt am 15.01.2004
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Bundesministerium
für Inneres
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg.
WEINZINGER, Freundinnen und Freunde haben am
1.12.2003 unter der Nr. 1148J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „menschenrechtswidrige Behandlung eines
österreichischen Tierschutz-Aktivisten in Finnland" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der
mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1-3 Im Zusammenhang mit militantem Tierschutz
gibt es mit den finnischen
Behörden keine speziell vereinbarte Zusammenarbeit. In Österreich ist eine
terroristische
Zuordnung militanter Tierschutzaktivisten nicht gegeben, jedoch werden einzelne
Vertreter
dem Bereich des Extremismus zugerechnet. Bei Verstößen gegen die
österreichische
Rechtsordnung werden Tierschutzaktivisten gemäß den geltenden
Rechtsvorschriften
behandelt.
Zu den Fragen 4-5 Das Bundesministerium für Inneres wurde
von den finnischen Behörden
erst nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen die österreichischen
Tierschutzaktivisten informiert. Über Details der Vorgangsweise der finnischen
Sicherheitsbehörden liegen keine Informationen vor.