1091/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.01.2004
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Bundesministerium für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Abg. WEINZINGER, Freundinnen und Freunde haben am
1.12.2003 unter der Nr. 1148J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „menschenrechtswidrige Behandlung eines
österreichischen Tierschutz-Aktivisten in Finnland" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1-3 Im Zusammenhang mit militantem Tierschutz gibt es mit den finnischen
Behörden keine speziell vereinbarte Zusammenarbeit. In Österreich ist eine terroristische
Zuordnung militanter Tierschutzaktivisten nicht gegeben, jedoch werden einzelne Vertreter
dem Bereich des Extremismus zugerechnet. Bei Verstößen gegen die österreichische
Rechtsordnung werden Tierschutzaktivisten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften
behandelt.

Zu den Fragen 4-5 Das Bundesministerium für Inneres wurde von den finnischen Behörden
erst nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gegen die österreichischen
Tierschutzaktivisten informiert. Über Details der Vorgangsweise der finnischen
Sicherheitsbehörden liegen keine Informationen vor.