1093/AB XXII. GP

Eingelangt am 15.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1119/J-NR/2003 betreffend Wireless Lan; Sicherheits-
und Datenschutzprobleme, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am
21. November 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Frage 1:

Wird in Ihrem Ministerium bzw. in einer nachgeordneten Dienststelle oder in einem ausgegliederten
Unternehmen ein W-LAN verwendet (ersuche um Aufschlüsselung)?

Antwort:

Im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gibt es derzeit keine Access Points
um sich mittels W-LAN zum internen Netzwerk zu verbinden.

Im Zuge von externen Konferenzen und Tagungen, wird den Teilnehmern bei Bedarf Zugang zum
Internet über einen externen Inte
rnet-Provider mittels W-LAN (ein Access Point) vor Ort ermöglicht.

Frage 2:

Wann wurde dieses jeweils in Betrieb genommen?

Antwort:

Der Access Point für den Einsatz bei externen Tagungen wird seit dem Frühjahr 2003 im Bedarfs-
falle eingesetzt.

Frage 3:

Welche Kosten fielen jeweils bei der Installation an?

Antwort:

Die Anschaffungskosten betrugen ca. € 2000,-.

Fragen 4 und 5:

Wie sind diese drahtlosen Netzwerke jeweils gesichert?

Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen (zu denen eines "Standard"-Netzwerkes) wurden
jeweils getroffen?


Antwort:

Da W-LAN nur extern eingesetzt wird, werden die nach dem Stand der Technik entsprechende
Sicherungsmöglichkeiten verwendet.

Fragen 6 bis 10:

Wurden für die Verwendung von W-LAN auch Verhaltensvorschriften erlassen?

Wenn ja, wie lauten diese?
Wenn nein, warum nicht?

Welche Personen erhalten Zugang zum W-LAN?
Wie viele Personen haben einen Zugang?

Ist eine Bewilligung dafür notwendig?

Antwort:

Für die Nutzung von W-LAN bei Tagungen gibt es keine Verhaltensvorschriften. Es erhalten nur
externe Teilnehmer und Referenten Zugang über einen externen Provider zum Internet.

Fragen 11 und 12:

Wer bewilligt diese Zugänge?

Wer vergibt die Passwörter für solche Zugänge?

Antwort:

Für den Fall, dass mein Ressort W-LAN in Zukunft einsetzen sollte, wird die IT-Abteilung diese
Zugänge bewilligen und auch die Passwörter vergeben.

Frage 13:

Ist es für den Benutzer möglich, sein Passwort selbst zu ändern?

Antwort:

Dies wird im Bedarfsfalle durch Richtlinien festgelegt werden.

Frage 14:

Welche Kriterien müssen diese Personen erfüllen, um einen Zugang zum W-LAN bewilligt zu be-
kommen?

Antwort:

Sollte in Zukunft ein entsprechender Bedarf bestehen, so werden die Zugangskriterien erarbeitet
werden.

Frage 15:

Werden diese Personen gesondert auf Ihre Pflichten bezüglich des W-LAN's hingewiesen (Weiter-
gabe des Passworts, etc.)?


Antwort:

Der Hinweis auf die Pflichten erfolgt über die allgemeinen Belehrungen für die Nutzung von EDV-
Geräten.

Frage 16:

Haben diese Personen durch das Einloggen über das W-LAN Zugang zum ganzen Netzwerk, oder
nur Teilen davon?

Wenn nein - Zu welchen Teilen erhält man Zugang und wie sind die anderen Bereiche des Netz-
werks vor unberechtigten Zugang geschützt?

Antwort:

Nein, im bmvit besteht keine Möglichkeit sich via W-LAN am Netzwerk bzw. Teilen davon anzu-
melden. Ein Zugriff auf die Website ist via Internet möglich. Das interne Netzwerk ist vom Internet
mit einer Firewall geschützt.

Frage 17:

Zu wie vielen Versuchen unberechtigt auf Teile des Netzwerks zuzugreifen kam es inzwischen
(über interne sowie externe Computer)?

Antwort:

Bezogen auf W-LAN kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Zahl der Versuche nach
dem Stand der Technik durch die Möglichkeit des passiven Mitlauschens nicht erhebbar ist.

Frage 18:

Mit welchen Sanktionen muss eine Person rechnen, die ihr Passwort und Login an Dritte weiter-
gibt? Werden die Personen gesondert darauf hingewiesen?

Antwort:

Bei Missbrauch wird der Zugriff auf das Netzwerk gesperrt. Sollte eine Verletzung der Dienstpflicht
vorliegen, so gelten die dienstrechtlichen Vorschriften.

Frage 19:

Werden diesen Personen W-LAN fähige Computer zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt oder
können diese ihre privaten Geräte verwenden? Im Falle der Bereitstellung der Geräte - Wie viele
Geräte wurden zur Verfügung gestellt und auf wie viel beliefen sich die Kosten dafür?

Antwort:

Derzeit werden im bmvit keine Computer mit integrierter W-LAN Funktion ausgegeben.

Frage 20:

Wer installiert die Zugänge zum W-LAN auf diesen externen PC's (privat wie auch zur Verfügung
gestellte)?

Antwort:

EDV-Geräte werden generell von der IT-Abteilung vorkonfiguriert zur Verfügung gestellt.


Frage 21:

Wie werden diese Computer vor Hacker-Angriffen geschützt?

Antwort:

Derzeit werden im bmvit keine Computer mit integrierter W-LAN Funktion ausgegeben.

Fragen 22 und 23:

Erfolgt die Anmeldung dieser externen Computer mittels einfachem Login und Passwort, oder wird
zusätzlich eine "Whitelist" mit fixen IP-Adressen dieser Geräte geführt?

Wird das VPN (Virtual Private Network)-Protokoll von Microsoft verwendet?

Antwort:

Ich verweise dazu auf die Beantwortung zu Frage 1. Daher gibt es im internen Netzwerkbereich
diese Möglichkeit nicht sich via W-LAN anzumelden bzw. VPN zu verwenden. Für den Einsatz bei
Tagungen kann keine Aussage gemacht werden.

Frage 24:

Werden in nachgeordneten Dienststellen (z.B. Behörden) Ihres Bundesministeriums Wireless-
LAN's verwendet?

Antwort:

In nachgeordneten Dienststellen kommt W-LAN derzeit nicht zum Einsatz.

Frage 25:

Wenn ja - in welchen? Auf wie viel Euro beliefen sich die Kosten der Installationen (Erbitte Auf-
schlüsselung auf BM, nachgeordnete Dienststellen, ausgegliederte Unternehmen und Kosten)?

Antwort:

Die Anschaffungskosten des bmvit sind in der Beantwortung zu Frage 3 angeführt.

Für die nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Unternehmen sind, da bis jetzt kein W-

LAN installiert wurde, keine Installationskosten angefallen.

Fragen 26 bis 28:

Wurde eines dieser Netze (Ministerium, untergeordnete Behörden, ausgegliederte Unternehmen)
bereits angegriffen?

Wenn ja - welche, wie oft und wann (Erbitte Aufschlüsselung nach Monaten seit Inbetriebnahme
des Netzes)?

Wenn nein - Sehen Sie hierin die Möglichkeit eines erfolgreichen Missbrauchs, d.h. dass das Ein-
dringen nicht bemerkt wurde - oder sind Sie der Meinung, dass dies mit aller Gewissheit auszu-
schließen ist?

Wie oft waren die Angriffe erfolglos (Aufschlüsselung auf Gesamtattacken)?
Welche Manipulationen wurden begangen, bzw. versucht zu begehen?


Antwort:

Es gibt keine Verbindung zwischen W-LAN und dem internen Netzwerk. Diese sind voneinander
galvanisch getrennt.

Fragen 29 bis 31:

Wurde Anzeige erstattet?

Wenn nein - warum nicht?

Wenn ja - konnte(n) der (die) Täter zweifelsfrei identifiziert und angezeigt werden?

Falls Täter identifiziert wurden - aus welchen Berufskreisen stammen die Täter?

Falls der/die Täter nicht ausgeforscht werden konnten - Warum war dies nicht möglich?

Antwort:

Es gibt derzeit keinen Anlassfall.

Frage 32:

Gibt es derzeit diesbezüglich anhängige Strafverfahren, bzw. rechtskräftige Straferkenntnisse?

Antwort:

Es ist derzeit kein Strafverfahren anhängig.

Fragen 33 bis 37:

Wird Ihr Computer-Netzwerk von externen Unternehmen auf die Sicherheit hin geprüft?
Wenn ja - Durch welches Unternehmen und welche Kosten fallen dadurch an?
Wenn nein - Warum nicht?

Wann erfolgte die letzte Sicherheitsprüfung Ihres gesamten Computer-Netzwerkes?

Was war das Ergebnis dieser Prüfung?

Konnten Schwachstellen gefunden werden? Wenn ja - welcher Art?

Wirt Ihr Netzwerk regelmäßig auf die Sicherheit geprüft? Wenn nein - Warum nicht?

Antwort:

Das Netzwerk des bmvit wird von externen Firmen auf die Sicherheit geprüft. Da es sich um ein
sehr heikles sicherheitsrelevantes Thema handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich zu diesen
Fragen nicht weiter Stellung nehmen möchte.

Frage 38:

Sind Sie für oder gegen die Einrichtung einer Behörde, die staatliche Computernetzwerke auf
deren Datensicherheit hin überprüft?
Wenn nein - Warum nicht?


Antwort:

Da für die Fragen der Datensicherheit die Datenschutzkommission zuständig ist und für die Prü-
fung der Sicherheit externe Firmen herangezogen werden, sehe ich keine Notwendigkeit eine
neue Behörde zu schaffen.

Fragen 39 bis 42:

Falls in Ihrem Ministerium und den untergeordneten Dienststellen und Behörden derzeit keine
W-LANs betrieben werden: Sind welche in Planung?
Wenn ja - wie viele und für welche Stellen?

Welche Notwendigkeit besteht dazu?

Welche Vorteile erwartet man sich dadurch? Welche Nachteile sehen Sie in der Verwendung eines
W-LAN?

Welche Personengruppe soll Zugang zum geplanten W-LAN erhalten?

Antwort:

Der Einsatz von W-LANs wird im Jahr 2004 evaluiert werden, um im Bedarfsfalle, diese einsetzen
zu können. Derzeit ist der Einsatz von W-LAN im internen Netzwerk nicht geplant.

Fragen 43 und 44:

Welche Kriterien werden Personen erfüllen müssen, um einen Zugang zum W-LAN bewilligt zu
bekommen?

Wer wird über die Bewilligung entscheiden - also ob es für diese Personen wirklich notwendig ist,
via W-LAN sich mit dem Netz zu verbinden?

Antwort:

Welche Kriterien eine Person erfüllen muss ist derzeit noch offen (da ein Einsatz von W-LAN nicht
geplant ist) und wird im Bedarfsfalle nach den ressortinternen Richtlinien entschieden.

Fragen 45 bis 47:

Wie sollen diese drahtlosen Netzwerke gesichert werden?

Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen (zu denen eines "Standard"-Netzwerks) sollen ge-
troffen werden?

Welche Kosten werden dadurch entstehen?

Antwort:

W-LANs sind nach dem Stand der Technik zu sichern. Da der Einsatz von W-LAN derzeit nicht
geplant ist, werden im Zuge der Evaluierung die anfallenden Kosten ermittelt.

Frage 48:

Werden W-LAN fähige Geräte an zugangsberechtigte Personen zur Verfügung gestellt?


Antwort:

Derzeit werden keine W-LAN fähigen Geräte an zugangsberechtigte Personen zur Verfügung ge-
stellt.

Frage 49:

Sind regelmäßige Sicherheitskontrollen dieses W-LAN's geplant? Wenn ja, durch welches Unter-
nehmen bzw. welche Behörde? Welche Kosten fallen dadurch an?

Antwort:

Sollte W-LAN im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zum Einsatz
kommen, sind auch regelmäßige Sicherheitskontrollen geplant. Die Entscheidung welches Unter-
nehmen die Sicherheitskontrolle durchführt, erfolgt im Rahmen des entsprechenden Vergabever-
fahrens.