1097/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
1099/J der Abgeordneten Dr. Kräuter und GenossInnen,
wie folgt:

Grundsätzlich verweise ich auf die seit 1.1.2004 wirksame Regelung, wonach im
Rahmen des sozialen Gesundheitssystems sowohl die rezeptgebührenpflichtigen
Sozialversicherten, als auch die Steuerzahler dadurch Kosten sparen, dass die
Verschreibung von Generika grundsätzlich gefördert wird, dass weiters dort, wo
dies kraft ärztlicher Verschreibung im Sinne des § 49 Ärztegesetz 1998 idgF der
„gewissenhaften Betreuung" und näher hin der ärztlichen Verpflichtung
entspricht, „nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie
unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften das Wohl der Kranken und den
Schutz der Gesunden zu wahren", für Generika geringere Rezeptgebühren zu
zahlen sind.

Fragen 1 bis 4:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung gemäß § 52 Abs. 1.
B-VG.

Frage 5:

Sollte die Frage nicht darauf abzielen, „welche Unternehmen Kaliumjodid-
Tabletten als Vorsorge für Strahlenunfälle anbieten", sondern, für wen diese
Arzneispezialitäten in Österreich zugelassen sind, wäre auf die derzeit einzige
einschlägige Zulassung zu verweisen. Diese lautet auf die österreichische Firma
Lannacher GmbH.. Gemäß § 14 Arzneimittelgesetz 1983 idgF sind allerdings zur
Antragstellung auf Zulassung einer Arzneispezialität alle Gewerbetreibenden mit
einer einschlägigen Erzeugungs- oder Großhandelsberechtigung im Sinne der
Gewerbeordnung 1994 idgF, alle Betreiber einer inländischen öffentlichen
Apotheke und auch alle in einem anderen EWR-Mitgliedsstaat ansässigen zum
einschlägigen Inverkehrbringen befugten Unternehmungen berechtigt.


Sollte sich weiters die Subfrage, „wie hoch die entsprechenden Umsatzvolumina
bei Austausch dieses Vorsorgemedikaments sind", auf Vorsorgekäufe im Rahmen
der Vollziehung des von mir (seit 2003) geführten Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen beziehen, wird folgendes mitgeteilt: Das
Zuschlagsvolumen auf Grund der letzten - im Jahr 2001 erfolgten - EU-weiten
Ausschreibung mit 6,5 Millionen Packungen ist im Wert von EUR 1,690.973,30 zu
beziffern.

Frage 6:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.