1099/AB XXII. GP
Eingelangt am 16.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres:
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde haben am
24.11.2003 unter der Nummer 1126/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „völlig ungerechtfertigte Zurückweisung slowakischer StaatsbürgerInnen
am
Grenzübergang Marchegg am 20.11.2003" gerichtet. Diese Anfrage beantworte
ich nach
dem mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Eine
generelle Weisung in der in der Anfrage angesprochenen Form hat es nicht
gegeben.
Aufgrund der Erfahrungen bei einem ähnlichen Festakt im Mai des heurigen Jahres
in
Marchegg waren die Behörden allerdings entsprechend sensibilisiert.
Zur
Frage 5:
Am
20.11.2003 wurden zwei slowakische Staatsangehörige in Folge der offenkundigen
Absicht,
an einer unangemeldeten Demonstration in Marchegg teilnehmen zu wollen wegen
Gefährdung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gemäß § 52 Abs.2 Ziffer 3 lit.a FrG
1997 zurückgewiesen.
Weitere
Personen wurden nicht zurückgewiesen.
Zur Frage 6:
Es besteht kein Einreiseverbot. Allerdings benötigen
Fremde, die grundsätzlich zur
sichtvermerksfreien Einreise berechtigt wären, gemäß § 28 FrG für den Zeitraum
eines
Jahres nach einer Zurückweisung gemäß § 52 Abs. 2 Z.3 FrG 1997 zur Einreise in
das
Bundesgebiet und zum Aufenthalt in diesem eine besondere Bewilligung.
Zur
Frage 7:
Die
Grenzkontrolle an der derzeitigen Schengener Außengrenze wird auf Grundlage der
einschlägigen
EU-Bestimmungen durchgeführt.
Ein Zusammenhang zwischen der
in der gegenständlichen
Anfrage angesprochenen
Maßnahme
und der österreichischen Haltung zur Erweiterung wird nicht gesehen.
Zu
den Fragen 8 und 9:
Nach Überprüfung des Sachverhaltes kam die
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur
Auffassung, dass die beiden slowakischen Staatsangehörigen offenbar in
Unkenntnis der in
der österreichischen Rechtsordnung geltenden Unterschiede zwischen einer
genehmigten
und einer nicht genehmigten Veranstaltung einreisen wollten. Der
Grenzüberwachungsposten Marchegg wurde daher von der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft am 4.12.2003 angewiesen, die Zurückweisungen zu
widerrufen.
Die Maßnahme wurde somit von Amts wegen behoben. Die betroffenen Personen
wurden
hievon auch schon im Wege der österreichischen Botschaft in Pressburg
informiert.