1099/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres:

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lichtenberger, Freundinnen und Freunde haben am
24.11.2003 unter der Nummer 1126/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „völlig ungerechtfertigte Zurückweisung slowakischer StaatsbürgerInnen am
Grenzübergang Marchegg am 20.11.2003" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach
dem mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Eine generelle Weisung in der in der Anfrage angesprochenen Form hat es nicht gegeben.
Aufgrund der Erfahrungen bei einem ähnlichen Festakt im Mai des heurigen Jahres in
Marchegg waren die Behörden allerdings entsprechend sensibilisiert.

Zur Frage 5:

Am 20.11.2003 wurden zwei slowakische Staatsangehörige in Folge der offenkundigen

Absicht, an einer unangemeldeten Demonstration in Marchegg teilnehmen zu wollen wegen

Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gemäß § 52 Abs.2 Ziffer 3 lit.a FrG

1997 zurückgewiesen.

Weitere Personen wurden nicht zurückgewiesen.


Zur Frage 6:

Es besteht kein Einreiseverbot. Allerdings benötigen Fremde, die grundsätzlich zur
sichtvermerksfreien Einreise berechtigt wären, gemäß § 28 FrG für den Zeitraum eines
Jahres nach einer Zurückweisung gemäß § 52 Abs. 2 Z.3 FrG 1997 zur Einreise in das
Bundesgebiet und zum Aufenthalt in diesem eine besondere Bewilligung.

Zur Frage 7:

Die Grenzkontrolle an der derzeitigen Schengener Außengrenze wird auf Grundlage der

einschlägigen EU-Bestimmungen durchgeführt.

Ein  Zusammenhang  zwischen  der in  der gegenständlichen Anfrage  angesprochenen

Maßnahme und der österreichischen Haltung zur Erweiterung wird nicht gesehen.

Zu den Fragen 8 und 9:

Nach Überprüfung des Sachverhaltes kam die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur
Auffassung, dass die beiden slowakischen Staatsangehörigen offenbar in Unkenntnis der in
der österreichischen Rechtsordnung geltenden Unterschiede zwischen einer genehmigten
und einer nicht genehmigten Veranstaltung einreisen wollten. Der
Grenzüberwachungsposten Marchegg wurde daher von der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft am 4.12.2003 angewiesen, die Zurückweisungen zu widerrufen.
Die Maßnahme wurde somit von Amts wegen behoben. Die betroffenen Personen wurden
hievon auch schon im Wege der österreichischen Botschaft in Pressburg informiert.