1106/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1146/J-NR/2003 betreffend Maßnahmen gegen die
Belastung durch elektromagnetische Strahlung, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und
Freunde am 1. Dezember 2003 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 und 2:

Zwischen den Betreibern und dem Gemeindebund wurde eine Übereinkunft getroffen, nach der die
Betreiber die Bürgermeister über die Aufstellung von Sendemasten informieren sollten. Diese Ab-
machung wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Wie beurteilen Sie diese Vorgangsweise?

Wie weit ist die Übereinkunft zwischen Betreibern und dem Städtebund zwecks Information für die
Bevölkerung gediehen?

Antwort:

Bereits vor mehr als zwei Jahren haben die österreichischen Mobilfunkbetreiber damit begonnen,
im Rahmen ihres jeweiligen Netzausbaus auf freiwilliger Basis den kommunalen Entscheidungs-
trägem ein umfassendes Infopaket zur Verfügung zu stellen. Damit wollen die Betreiber gezielt auf
das wachsende Informationsbedürfnis reagieren, das die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf
Gemeindeebene auslöst. Diese freiwillige Selbstverpflichtung wurde in weiterer Folge als Verein-
barung zwischen dem Forum Mobilkommunikation (FMK), den Netzbetreibern und dem österrei-
chischen Gemeindebund formuliert und unterzeichnet.

Bei geplanten Baumaßnahmen, die baubehördlich nicht anzeige- oder bewilligungspflichtig sind,
übermitteln die Mobilfunkbetreiber nach Vorliegen der funktechnischen, bautechnischen und ver-
tragsrechtlichen Daten unaufgefordert und so rasch als möglich zwei Informationsblätter an die
betreffende Gemeinde. Das "Bürger-Informationsblatt" informiert in allgemein verständlicher Form
über Technologie und Vorhaben am geplanten Standort. Das "Technische Informationsblatt" gibt
v.a. Auskunft über Sicherheitsabstände und Senderichtung sowie mathematische und physikali-
sche Details. Dabei werden auch Name und Kontaktmöglichkeit einer im jeweiligen Mobilfunkun-
ternehmen verantwortlichen Ansprechpersonen bekannt gegeben. Diese bieten - so gewünscht -


weitergehende Informationen an. Die Aufgabe der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde be-
steht darin, die einlangenden Informationen der Bevölkerung ortsüblich kundzumachen. Informati-
onen sind aber auch direkt bei den Mobilfunkbetreibern und beim Forum Mobilkommunikation er-
hältlich.

Die Behauptung, dass diese Abmachung in vielen Fällen nicht eingehalten wird, kann ich keines-
falls bestätigen.

Selbstverständlich kann jedoch bei einer derartigen Vielfalt an Vorhaben nicht ausgeschlossen
werden, dass es in Einzelfällen zu verspäteten Übermittlungen kommt. Um diesen Aussagen auch
Relationen zu geben ist darauf hinzuweisen, dass seit Bestehen der Vereinbarung weit über 3000
neue Anlagen errichtet wurden und mir bislang noch kein einziger dokumentierter Fall von Miss-
achtung der Vereinbarung vorgelegt wurde.

Frage 3:

Wann wird der von Ihnen (mit Herbst 2003) in Aussicht gestellte Standortkataster für Sendemasten
vorgelegt?

Antwort:

Der Senderkataster wurde durch das Forum Mobilkommunikation am 3. Dezember 2003 vorge-
stellt und ist bereits operativ.

Frage 4:

Wird er den Gemeinden und AnrainerInnen zugänglich sein? In welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Der Senderkataster ist nicht nur den Gemeinden und AnrainerInnen, sondern der gesamten
Öffentlichkeit über das Internet unter der Adresse "www.senderkataster.at" zugänglich.

Frage 5:

Zur Konzeption eines Gesetzes zum Schutz vor "nicht-ionisierender Strahlung" ist die Einberufung
eines runden Tisches unter Beteiligung aller betroffener Ministerien erforderlich. Wann werden Sie
Initiativen dazu setzen?

Antwort:

Elektromagnetische Felder entstehen nicht ausschließlich bei Inbetriebnahme von Telekommuni-
kationsanlagen, sondern auch in zahlreichen anderen Lebensbereichen wie etwa der Medizin, der
Elektronik, der Elektrizitätswirtschaft sowie im Verkehrswesen.

Ein Gesetz zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen müsste sohin nicht nur das Funkfrequenz-
spektrum, sondern vielmehr auch sämtliche andere Quellen elektromagnetischer Felder berück-
sichtigen. Die Einleitung eines derart umfassenden technologieübergreifenden Diskussionsprozes-
ses kann nur vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
ausgehen.

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat sich daher bereits im Jahr
2001 an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der
Bitte um Initiierung entsprechender Aktivitäten gewandt. Unabhängig davon ist das bmvit jedoch
bemüht, einen Runden Tisch vorzubereiten, um in dessen Rahmen die Betreiber von Mobilfunk-
diensten für die gegenständliche Problematik zu sensibilisieren.


Frage 6:

Wie beurteilen Sie die Forderungen der Mobilfunkpetition?

Zitat:

"1.         Unverzüglicher Start des bereits seit langem in Aussicht gestellten interministeriellen und
interdisziplinären "Runden Tisches" mit Beteiligung der Plattform Mobilfunk-lnitiativen zur
Erarbeitung eines Gesetzes zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern,

2.                    Erstellung eines auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Immissionskatasters für Mobil-
funksender (z.B. Vorbild Italien)

3.   Industrieunabhängige Überprüfung und Monitoring nach Errichtung von Anlagen (z.B. Vor-
bild Italien)

4.                    Interdisziplinäre Abklärung der von der Bevölkerung berichteten und mit der Errichtung von
Mobilfunksendem in Zusammenhang gebrachten Störungen des Wohlbefindens und akuter
gesundheitlicher Reaktionen und Störungen (mit Einbeziehung niederfrequenter Körper-
schallmessungen)

5.   Maßnahmen bis zur Realisierung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strah-
lung

6.                    Sanierungsmaßnahmen für bereits bestehende Anlagen

7.        Klärung der Haftungsfrage

8.                    Intensivierung der Anstrengungen auf nationaler und internationaler Ebene um unverzüg-
lich, basierend auf der derzeitigen wissenschaftlichen Datenlage, massive Forschungen in
Richtung technischer Minimierung der Strahlenbelastung sowohl der Handynutzer als auch
der passiven Konsumenten (Gesamtbevölkerung) und der Anrainer von Mobilfunksendem
einzuleiten

9.                    Musterverträge für Mobilfunk-Bestandsverträge mit Verpflichtung der Mobilfunkbetreiber zur
Abklärung typischer Anrainerbeschwerden und Verzicht auf die einseitige 20-jährige Un-
kündbarkeit

10.                  Verpflichtende Gewerbeberechtigung (Maklerkonzession) für die Akquisiteure von Mobil-
funk-Bestandsverträgen zwischen Bestandsgebern (Grundstücksbesitzer) und Bestand-
nehmern (Mobilfunkbetreiber)."

Antwort:

1)       Siehe Antwort zu Frage 5

2)        Siehe Antwort zu Frage 3

3)        Die Überprüfung bereits errichteter Anlagen erfolgt in Vollziehung des Telekommunika-

tionsgesetzes durch Organe der Fernmeldebehörde, sodass die Unabhängigkeit und Unbe-
fangenheit der Überprüfer sichergestellt ist.

4)        Eine interdisziplinäre Abklärung erfolgt derzeit in Zusammenhang mit einem konkreten An-
lassfall. Es ist beabsichtigt, die dabei gewonnenen Erfahrungen zu evaluieren, um in ähn-
lich gelagerten Fällen darauf zurückgreifen und allenfalls auch eine Generalisierung dieser
Erfahrungen vornehmen zu können.

5)        Bis zum In-Kraft-treten eines Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden
hinsichtlich des Phänomens niederfrequenter Immissionen Maßnahmen gesetzt, soweit
dies gemäß Artikel 18 B-VG möglich ist.

6)        Wie bereits zu Frage 6 Punkt 3 ausgeführt, werden errichtete Anlagen durch die Funküber-
wachung überprüft. Werden im Rahmen dieser Aufsichtstätigkeit Mängel an den Anlagen
festgestellt, kann die Behörde Maßnahmen anordnen, die zur Behebung des Mangels er-
forderlich sind.


7)    Die Klärung von Haftungsfragen stellt eine Angelegenheit des Zivilrechts dar und wäre so-
hin durch den Bundesminister für Justiz zu behandeln.

8)        Es steht außer Frage, dass eine intensivierte Forschung über die Auswirkungen elektro-
magnetischer Felder und die Möglichkeiten der Minimierung der Strahlenbelastung sinnvoll
und erforderlich ist.

Es sei auch erwähnt, dass gerade der Frage nach möglichen Gesundheitsgefährdungen
durch die von Mobitfunksendeanlagen ausgehenden elektromagnetischen Felder größte
Aufmerksamkeit geschenkt wird. Das Telekommunikationsgesetz sieht dazu in seinem § 73
vor, dass bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen und Telekommunikation-
sendeinrichtungen der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleis-
tet sein muss.

Um dieser Bestimmung Rechnung zu tragen und überdies auch im Hinblick auf die fort-
schreitende Entwicklung auf dem Telekommunikationssektor zukunftsorientiert notwendige
Maßnahmen setzen zu können, wird einerseits die Einhaltung der derzeit gültigen Grenz-
werte überwacht und werden andererseits relevante Studien beobachtet und deren Ergeb-
nisse ausgewertet.

Auf internationaler Ebene beschäftigt sich die WHO als Sonderorganisation der Vereinten
Nationen im Bereich der Gesundheit intensiv mit der angesprochenen Problematik. Im
Rahmen des EMF Projekts (EMF = elektromagnetische Felder) sind z.B. Untersuchungen
bezüglich niedriger und hoher Frequenzfelder im Gange, die kurz vor dem Abschluss
stehen und die dann als Empfehlungen der WHO dienen sollen, und zwar mit dem Ziel,
einerseits die Öffentlichkeit zu beraten und aufzuklären, und andererseits Regierungen zur
strikten Befolgung internationaler und nationaler Standards anzuhalten.
Überdies hat die Europäische Kommission - nicht zuletzt auch aufgrund österreichischer
Vorbringen - angekündigt, sich im Rahmen der Beobachtung der Entwicklung der Mobil-
funkmärkte auch verstärkt wieder mit der Frage der Auswirkungen elektromagnetischer
Felder beschäftigen zu wollen.

9)        Die zweckmäßige Formulierung von Verträgen betrifft Fragen des Zivilrechtes und sollte
daher im Rahmen des Bundesministeriums für Justiz vorgenommen werden.

10)      Die Frage, ob zur Ausübung einer konkreten Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung erforder-
lich ist, stellt eine Angelegenheit des Gewerberechts dar und wäre sohin im Rahmen einer
allfälligen Änderung der Gewerbeordnung zu beraten.

Frage 7:

Welche Schritte werden Sie zur Umsetzung dieser Forderungen unternehmen?

Antwort:

Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die jeweiligen Ausführungen zu Frage 6 verweisen.

Frage 8:

Welche Initiativen in Richtung epidemiologische Forschungen werden Sie setzen?

Antwort:

Soweit epidemiologische Forschung nicht in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Ge-
sundheit und Frauen fällt, ist diese Frage im Rahmen der gesamten Bundesregierung zu beraten,
da zunächst die Bereitstellung der hiefür erforderlichen finanziellen Mittel sicherzustellen ist.