1109/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BUNDESMINISTERIUM
FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1113/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie
folgt:
Fragen 1, 2 und 39:
Ein Testbetrieb in der Zentralstelle ist
für das erste Quartal 2004 geplant.
Fragen 3 und 47:
Insgesamt werden Kosten von ca. 5.000,-
Euro anfallen.
Fragen 4 und 45:
Die Sicherung wird nach dem aktuellen
Stand der Technik erfolgen.
Fragen
5 und 46:
Es sind
zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen geplant; Details können aus
Gründen der Sicherheit nicht bekanntgegeben werden.
Fragen
6 bis 8:
Über
die im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen geltenden IT-
Benutzererklärungen hinaus sind keine zusätzlichen Verhaltensvorschriften
notwendig.
Fragen
9 und 42:
Eine
Gruppe von ca. 20 ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird in
der ersten Phase Zugang zum W-LAN erhalten.
Frage 10:
Ja.
Fragen 11 und 44:
Die Bewilligung erfolgt durch die
IT-Abteilung.
Frage 12:
Die IT-Abteilung.
Frage 13:
Nein.
Fragen
14 und 43:
Für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die ein W-LAN-Zugang eine Steigerung
der Arbeitseffizienz verspricht, ist eine Bewilligung des Zugangs vorgesehen.
Frage 15:
Es
gelten die allgemeinen IT-Benutzererklärungen des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen, die diese Pflichten umfassen.
Frage 16:
Dieser
Personenkreis hat durch das Einloggen über W-LAN Zugang zu einem
physikalisch getrennten Teilnetzwerk, das nur das W-LAN umfasst. Andere
Bereiche des Netzwerks werden vor unberechtigtem Zugriff geschützt, eine
genauere Beschreibung der Sicherheitsvorkehrungen ist aus Sicherheitsgründen
nicht möglich.
Fragen
17 und 26 bis 32:
Derzeit
ist das W-LAN in meinem Ressort noch nicht im Echtbetrieb; es ist jedoch
grundsätzlich anzumerken, dass passive Attacken nach dem Stand der Technik
nicht registrierbar sind.
Frage 18:
Sofern
dadurch Dienstpflichten verletzt werden, gelten die Sanktionsnormen der
dienstrechtlichen Vorschriften.
Fragen
19 und 48:
Ja,
es werden W-LAN fähige Computer zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt
werden. Da sich das W-LAN noch nicht im Echtbetrieb befindet, können auch
noch keine genauen Kosten für die W-LAN-fähigen Computer genannt werden.
Frage 20:
Die IT-Abteilung.
Frage 21:
Diese
Computer werden nach dem Stand der Technik, d.h. mit Personal Firewall,
Virenscanner, Harddiskverschlüsselung etc. gegen Angriffe geschützt werden.
Frage 22:
Geplant ist die zusätzliche Führung einer
„Whitelist".
Frage 23:
Nein.
Fragen 24 und 25:
Nein.
Fragen
33 und 37:
Ja;
ich ersuche jedoch um Verständnis, dass ich von einer detaillierten
Beantwortung dieser Fragen aus Sicherheitsgründen absehen muss.
Fragen
34 bis 36:
Die
Beantwortung dieser Fragen ist im Hinblick auf Sicherheitsprinzipien nicht
möglich.
Frage
38:
Die
Datenschutzkommission ist berechtigt, staatliche Computernetzwerke auf
deren Datensicherheit hin überprüfen zu lassen. Da zudem externe Unternehmen
zur Sicherheitsprüfung herangezogen werden, sehe ich keine Notwendigkeit, eine
neue Behörde zu schaffen.
Fragen
40 und 41:
Die
Möglichkeit des flexibleren Informationszugangs wird z.B. bei Besprechungen
von Vorteil sein und dazu beitragen, dass Arbeitsabläufe effizienter gestaltet
werden können.
Frage
49:
Ja,
regelmäßige Sicherheitskontrollen sind geplant; ich ersuche jedoch um
Verständnis, dass mir auch hier eine weitergehende Beantwortung aus
Sicherheitsgründen nicht möglich ist.