1115/AB XXII. GP

Eingelangt am 20.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1111/J-NR/2003 betreffend Wireless Lan: Si-
cherheits- und Datenschutzprobleme, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier. Kolleginnen und
Kollegen am 21. November 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:
Ja.

Ad 2.:

In der Zentralstelle im Juli 2003; die vom IKT-Board am 6. Mai 2003 veröffentlichten Mechanis-
men und Sicherheitsüberlegungen wurden selbstverständlich beachtet.

Angaben zu den nachgeordneten Dienststellen sind wegen des unverhältnismäßig großen Verwal-
tungsaufwandes, der mit einer solchen Ermittlung verbunden wäre, nicht möglich.

Ad 3.:

Bis jetzt sind in der Zentralstelle insgesamt € 3.000,-- an Kosten angefallen. Bezüglich der nachge-
ordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage 2.

Ad 4.:

Dem Stand der Technik entsprechend.


Ad 5.:

Es gibt zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, die aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich dargelegt
werden. Insbesondere ist jedoch daraufhinzuweisen, dass es aus dem W-LAN heraus keinen Zu-
gang zum internen Netz der Zentralstelle des Ressorts oder der nachgeordneten Dienststellen gibt.
d.h. Zugriffe auf interne Datenbestände sind aus dem Wireless-Lan heraus generell nicht möglich.

Ad 6. bis 8.:

Nein, weil damit kein Zugang ins interne Netz der Zentralstelle möglich ist.

Ad 9.:

Der Zugang über das W-LAN erlaubt ausschließlich Internet-Connectivity; diese wird nur im Rah-
men einer Veranstaltung gewährt. Die maximal mögliche Anzahl an Personen ergibt sich daher aus
der Teilnehmeranzahl der Veranstaltung.

Ad 10.:

Nein, da nur im Rahmen einer Veranstaltung möglich.

Ad 11 bis 13.:

Es ist kein Passwort erforderlich, da nur Internet-Connectivity möglich.

Ad 14.:

Die Personen müssen dem in der Antwort zu Frage 9 angeführten Personenkreis angehören (Veran-
staltungsteilnehmer) und einen Zugang zum W-LAN wünschen.

Ad 15.-18.:

Da nur Internet-Connectivity möglich, sind diese Fragen nicht relevant.

Ad 19.:

Es können sowohl private Geräte als auch Geräte im Eigentum des Bundesministeriums für Bil-
dung, Wissenschaft und Kultur verwendet werden. Zusätzliche Kosten fallen nicht an, da es sich
um Präsentationsgeräte aus einem Pool von insgesamt zehn Geräten handelt.


Ad 20.:

Da nur Internet-Zugang möglich, ist für W-LAN keine Spezialkonfiguration der Geräte erforder-
lich.

Ad 21.:

Der Zugang zur Internet Connectivity über W-LAN beinhaltet die Anwendung aller Filterregeln des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Ad 22.:

Da im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung nur Internet Connectivity zur Verfugung gestellt wird,

erfolgt kein eigenes Login, daher sind auch keine weiterführenden Maßnahmen nötig.

Ad 23.:
Nein.

Ad 24.:
Ja.

Ad 25.:

Aufgrund der großen Anzahl an nachgeordneten Dienststellen (u.a. mehr als 6000 Schulen) sind
Angaben für die nachgeordneten Dienststellen nicht möglich. In der Zentralleitung des Ressorts
beliefen sich die Kosten bisher insgesamt auf € 3.000,-- (siehe Antwort zu Frage 3).

Ad 26. und 27.:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

Ad 28. bis 32.:

Eine Manipulation aus dem W-LAN heraus ist nicht möglich, da im Bereich W-LAN nur Internet
Connectivity möglich ist und - wie bereits dargelegt - kein Zugang zum internen Netz des Bun-
desministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur besteht.

Ad 33. bis 37.:

Das Computer-Netzwerk wird von externen Unternehmen auf die Sicherheit hin überprüft. Die
Fragen zu den Ergebnissen dieser Überprüfungen werden aus Sicherheitsgründen nicht veröffent-
licht.


Ad 38.:

Für Fragen der Datensicherheit ist die Datenschutzkommission zuständig. Außerdem werden von
der öffentlichen Verwaltung regelmäßig externe Unternehmen zu Überprüfungen herangezogen;
daher besteht keine Notwendigkeit für die Schaffung einer eigenen neuen Behörde.

Ad 39. bis 49.:
Entfallt, siehe oben.