1115/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1111/J-NR/2003
betreffend Wireless Lan: Si-
cherheits- und
Datenschutzprobleme, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier. Kolleginnen und
Kollegen am 21. November
2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Ja.
Ad 2.:
In der Zentralstelle
im Juli 2003; die vom IKT-Board am 6. Mai 2003 veröffentlichten Mechanis-
men
und Sicherheitsüberlegungen wurden selbstverständlich beachtet.
Angaben zu den
nachgeordneten Dienststellen sind wegen des unverhältnismäßig großen Verwal-
tungsaufwandes,
der mit einer solchen Ermittlung verbunden wäre, nicht möglich.
Ad 3.:
Bis jetzt sind in der Zentralstelle
insgesamt € 3.000,-- an Kosten angefallen. Bezüglich der nachge-
ordneten
Dienststellen siehe Antwort zu Frage 2.
Ad 4.:
Dem Stand der
Technik entsprechend.
Ad 5.:
Es gibt zusätzliche
Sicherheitsvorkehrungen, die aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich dargelegt
werden.
Insbesondere ist jedoch daraufhinzuweisen, dass es aus dem W-LAN heraus keinen
Zu-
gang
zum internen Netz der Zentralstelle des Ressorts oder der nachgeordneten
Dienststellen gibt.
d.h.
Zugriffe auf interne Datenbestände sind aus dem Wireless-Lan heraus generell
nicht möglich.
Ad 6. bis 8.:
Nein, weil damit kein
Zugang ins interne Netz der Zentralstelle möglich ist.
Ad 9.:
Der Zugang über das W-LAN erlaubt
ausschließlich Internet-Connectivity; diese wird nur im Rah-
men einer Veranstaltung gewährt. Die maximal mögliche Anzahl an Personen ergibt
sich daher aus
der
Teilnehmeranzahl der Veranstaltung.
Ad 10.:
Nein, da nur im
Rahmen einer Veranstaltung möglich.
Ad 11 bis 13.:
Es ist kein Passwort
erforderlich, da nur Internet-Connectivity möglich.
Ad 14.:
Die Personen müssen dem in der Antwort
zu Frage 9 angeführten Personenkreis angehören (Veran-
staltungsteilnehmer) und einen Zugang zum W-LAN wünschen.
Ad 15.-18.:
Da nur
Internet-Connectivity möglich, sind diese Fragen nicht relevant.
Ad 19.:
Es können sowohl
private Geräte als auch Geräte im Eigentum des Bundesministeriums für Bil-
dung,
Wissenschaft und Kultur verwendet werden. Zusätzliche Kosten fallen nicht an, da
es sich
um
Präsentationsgeräte aus einem Pool von insgesamt zehn Geräten handelt.
Ad 20.:
Da nur Internet-Zugang möglich, ist für
W-LAN keine Spezialkonfiguration der Geräte erforder-
lich.
Ad 21.:
Der
Zugang zur Internet Connectivity über W-LAN beinhaltet die Anwendung aller Filterregeln des
Bundesministeriums
für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Ad 22.:
Da im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung
nur Internet Connectivity zur Verfugung gestellt wird,
erfolgt kein eigenes Login, daher sind
auch keine weiterführenden Maßnahmen nötig.
Ad 23.:
Nein.
Ad 24.:
Ja.
Ad 25.:
Aufgrund der großen Anzahl an nachgeordneten Dienststellen
(u.a. mehr als 6000 Schulen) sind
Angaben für die nachgeordneten Dienststellen nicht möglich. In der
Zentralleitung des Ressorts
beliefen sich die Kosten bisher insgesamt auf € 3.000,-- (siehe Antwort zu
Frage 3).
Ad 26. und
27.:
Siehe Beantwortung der Frage 17.
Ad 28. bis 32.:
Eine Manipulation aus dem W-LAN heraus ist
nicht möglich, da im Bereich W-LAN nur Internet
Connectivity möglich ist und - wie bereits dargelegt - kein Zugang zum internen
Netz des Bun-
desministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur besteht.
Ad 33. bis 37.:
Das Computer-Netzwerk wird von externen
Unternehmen auf die Sicherheit hin überprüft. Die
Fragen zu den Ergebnissen dieser Überprüfungen werden aus
Sicherheitsgründen nicht veröffent-
licht.
Ad 38.:
Für Fragen der Datensicherheit ist
die Datenschutzkommission zuständig. Außerdem werden von
der
öffentlichen Verwaltung regelmäßig externe Unternehmen zu Überprüfungen
herangezogen;
daher
besteht keine Notwendigkeit für die Schaffung einer eigenen neuen
Behörde.
Ad 39. bis 49.:
Entfallt, siehe oben.