1118/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
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Bundeskanzler:

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Bleckmann und Kollegen haben am 20. No-
vember 2003 unter der Nr. 1105/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Finanzierung der SPÖ durch Spenden aus dem SPÖ Firmengeflecht ge-
richtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 14:

Die die Rechenschaftspflicht der politischen Parteien regelnden Bestimmungen fallen

gemäß § 1 Abs. 5 des Parteiengesetzes in die ausschließliche Zuständigkeit des

Präsidenten des Rechnungshofes. Der Präsident des Rechnungshofes hat dem

Bundeskanzler lediglich die nicht fristgerechte sowie die verspätete Übermittlung der

Spenderliste mitzuteilen, nicht jedoch den Inhalt der Spenderliste (§ 4 Abs. 8 des

Parteiengesetzes).

Ich ersuche daher um Verständnis, daß es mir nicht möglich ist, die einzelnen Fragen

inhaltlich zu beantworten.