1119/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler:

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 21. No-
vember 2003 unter der Nr. 1109/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Wireless Lan; Sicherheits- und Datenschutzprobleme gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja; es handelt sich dabei um Access-Points der Fa. metronet, die physisch getrennt
vom internen Behördennetzwerk betrieben werden; die öffentlich zugänglichen
Standorte sind 1010 Wien, Schenkenstraße 4a und 1010 Wien, Minoritenplatz 1.
Seitens der IKT-Stabstelle wird noch ein weiteres WLAN betrieben.

Zu Frage 2:

Die Access-Points werden seit 2003 betrieben.

Zu Frage 3:

Bis jetzt sind insgesamt 4.666,00 EUR an Installationskosten angefallen.

Zu Frage 4:

Metronet: Es handelt sich um öffentliche Hot-Spots, die für jeden zugänglich sein

sollen.

IKT-Stabstelle: Die Access-Points sind nicht ins interne Netz integriert und werden

nach dem Stand der Technik abgesichert.

Zu Frage 5:

Keine, da auf Grund der Trennung keine Gefahr für das interne Netz besteht. Bezüg-
lich der Sicherheit der Daten ist jeder Benutzer - wie bei jedem Inte
rnetzugang -
selbst verantwortlich.


Zu den Fragen 6 und 7:
Nein.

Zu Frage 8:

Nicht notwendig, da es sich um öffentliche, nicht sichere Zugänge handelt.

Zu Frage 9:

Alle, die physischen Zutritt zu den Räumen haben bzw. sich im Empfangsbereich des

WLAN aufhalten.

Zu den Fragen 10 bis 15:
Nein.

Zu Frage 16:

Es besteht keine Verbindung mit dem internen Netzwerk. Daher ist der Zugang mit

einer herkömmlichen Internetverbindung zu vergleichen.

Zu den Fragen 17, 18, 19, 20, 26, 27, 29:

Es handelt sich um öffentliche Zugänge. Eine Erkennung von unberechtigten Benut-
zungsversuchen ist damit hinfällig.

Zu Frage 21:

Jeder Benutzer ist selbst für die Sicherheit verantwortlich.

Zu den Fragen 22 und 23:
Ist vom Provider vorgegeben.

Zu den Fragen 24 und 25:
Nein.

Zu Frage 28, 30, 31, 32:

Manipulationen sind nicht möglich, da die Netze physikalisch getrennt sind.
Lediglich bei der IKT-Stabstelle könnte es zu einer mißbräuchlichen Verwendung der
Inte
rnetanbindung (Mitbenutzung der Bandbreite) kommen.

Zu den Fragen 33, 34, 35, 36, und 37

Das Computer-Netzwerk wird von externen, qualifizierten Unternehmen geprüft; aus

Sicherheitsgründen können diese Informationen nicht veröffentlicht werden.


Zu Frage 38:

Für die Datensicherheit ist schon jetzt die Datenschutzkommission zuständig; exter-
ne, private Dienstleister werden regelmäßig für Kontrollzwecke herangezogen; da-
rüber hinaus wird keine Notwendigkeit gesehen, eine neue Behörde zu schaffen

Zu den Fragen 39 bis 49:

Die Beantwortung dieser Fragen entfällt.