1119/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler:
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier und GenossInnen haben am 21. No-
vember 2003 unter der Nr. 1109/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Wireless Lan; Sicherheits- und Datenschutzprobleme gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu
Frage 1:
Ja;
es handelt sich dabei um Access-Points der Fa. metronet, die physisch getrennt
vom internen Behördennetzwerk betrieben werden; die öffentlich zugänglichen
Standorte sind 1010 Wien, Schenkenstraße 4a und 1010 Wien, Minoritenplatz 1.
Seitens der IKT-Stabstelle wird noch ein weiteres WLAN betrieben.
Zu Frage 2:
Die Access-Points werden seit 2003
betrieben.
Zu Frage 3:
Bis jetzt sind
insgesamt 4.666,00 EUR an Installationskosten angefallen.
Zu Frage 4:
Metronet:
Es handelt sich um öffentliche Hot-Spots, die für jeden zugänglich sein
sollen.
IKT-Stabstelle:
Die Access-Points sind nicht ins interne Netz integriert und werden
nach
dem Stand der Technik abgesichert.
Zu
Frage 5:
Keine, da auf Grund der Trennung keine Gefahr für das
interne Netz besteht. Bezüg-
lich der Sicherheit der Daten ist jeder Benutzer - wie bei jedem Internetzugang -
selbst verantwortlich.
Zu
den Fragen 6 und 7:
Nein.
Zu Frage 8:
Nicht notwendig, da es sich um öffentliche,
nicht sichere Zugänge handelt.
Zu Frage 9:
Alle, die physischen Zutritt zu den Räumen
haben bzw. sich im Empfangsbereich des
WLAN aufhalten.
Zu
den Fragen 10 bis 15:
Nein.
Zu Frage 16:
Es besteht keine Verbindung mit dem
internen Netzwerk. Daher ist der Zugang mit
einer herkömmlichen Internetverbindung zu
vergleichen.
Zu
den Fragen 17, 18, 19, 20, 26, 27, 29:
Es
handelt sich um öffentliche Zugänge. Eine Erkennung von unberechtigten Benut-
zungsversuchen ist damit hinfällig.
Zu Frage 21:
Jeder Benutzer ist selbst für die
Sicherheit verantwortlich.
Zu
den Fragen 22 und 23:
Ist vom Provider
vorgegeben.
Zu
den Fragen 24 und 25:
Nein.
Zu
Frage 28, 30, 31, 32:
Manipulationen
sind nicht möglich, da die Netze physikalisch getrennt sind.
Lediglich bei der IKT-Stabstelle könnte es zu einer mißbräuchlichen Verwendung
der
Internetanbindung
(Mitbenutzung der Bandbreite) kommen.
Zu
den Fragen 33, 34, 35, 36, und 37
Das
Computer-Netzwerk wird von externen, qualifizierten Unternehmen geprüft; aus
Sicherheitsgründen
können diese Informationen nicht veröffentlicht werden.
Zu
Frage 38:
Für die Datensicherheit ist schon jetzt
die Datenschutzkommission zuständig; exter-
ne, private Dienstleister werden regelmäßig für Kontrollzwecke herangezogen;
da-
rüber hinaus wird keine Notwendigkeit gesehen, eine neue Behörde zu schaffen
Zu den Fragen 39 bis 49:
Die Beantwortung dieser Fragen entfällt.