1120/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1151/J-NR/2003 betreffend Erhalt der Ybbstalbahn, die
die Abgeordneten Binder und Genoss
Innen am 1. Dezember 2003 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 4, 5, 8 und 9:

Schließen Sie sich der Meinung an, dass die Ybbstalbahn erhalten werden muss?

Sind Sie bereit, die Infrastruktur der Ybbstalbahn mit Mitteln des Bundes langfristig zu erhalten?
Was halten Sie von der nun diskutierten Umspurung der Ybbstalbahn auf Normalspur?
Wie hoch schätzen Sie die Kosten für eine etwaige Umspurung?

Haben Sie über die weitere Vorgangsweise bei der Ybbstalbahn mit dem niederösterreichischen
Landeshauptmann Pröll eine Vereinbarung geschlossen?
Wenn ja - mit welchem Inhalt?

Wie sieht der genaue Zeitplan für die Weiterführung bzw. Weiterentwicklung der Ybbstalbahn aus?

Antwort:

Die Republik Österreich und das Land Niederösterreich haben am 19. Dezember 2003 eine Ver-
einbarung über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur auf den niederösterreichischen
Schmalspurstrecken abgeschlossen, zu welchen auch die Ybbstalbahn zählt. Diese Vereinbarung,
welche seitens des Bundes durch mich und seitens des Landes Niederösterreich durch Landes-
hauptmann Dr. Pröll unterzeichnet wurde, bedeutet einen Meilenstein für den Weiterbestand und
die Erhaltung der Schmalspurbahnen in Niederösterreich.

In der Vereinbarung kommen der Bund und das Land Niederösterreich überein, vorerst für fünf
Jahre die Erhaltung der Schmalspurstrecken in Niederösterreich sicherzustellen, sofe
rne auf
diesen Schmalspurstrecken regelmäßig Schienenverkehrsleistungen erbracht werden. Angesichts
des besonderen regionalen Interesses, welches seitens des Landes Niederösterreich an der
Erhaltung der niederösterreichischen Schmalspurstrecken besteht, erklärt sich das Land
Niederösterreich bereit, vorerst für die Erhaltung der Strecken Gmünd - Groß Gerungs und
Gmünd - Litschau einen Kostenbeitrag von 20 % zu leisten, wobei in Aussicht genommen ist,


diese Regelung auch auf die übrigen in der Vereinbarung genannten Strecken auszudehnen.
Weiters wird vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche für die niederösterreichischen
Schmalspurstrecken Erwe
iterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten untersuchen und dabei auch
für die Strecken St. Polten - Obergrafendorf- Mariazell sowie Obergrafendorf - Mank und
Waidhofen an der Ybbs - Lunz am See sowie Gstadt - Ybbsitz die Möglichkeiten eines
(Teil)Umbaues auf Normalspur prüfen und sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hin-
sicht bewerten soll. Die Kosten dieser Planungen und Untersuchungen werden zu 60 % durch den
Bund und zu 40 % durch das Land Niederösterreich getragen.

Fragen 3, 6 und 7:

Sind Sie darüber hinaus bereit, Mittel für Investitionen in Rollmaterial (Beschaffung neuer Trieb-
wagen, Beschaffung neuer Waggons) zur Verfügung zu stellen?

Können Sie zusichern, dass im Fall einer teilweisen Umspurung der Ybbstalbahn auf der weiter-
führenden Schmalspurstrecke bis Lunz ein ständiger öffentlicher Regelverkehr mit einem aus-
reichenden Fahrplanangebot erhalten wird?

Wann wird mit der schon beschlossenen Errichtung des Zugleitbetriebes auf der Ybbstalbahn be-
gonnen?

Antwort:

Aufgrund der geltenden EU-Vorschriften ist die Finanzierung von Fahrzeugen durch den Bund un-
zulässig. Die Beschaffung von Fahrzeugen und die Bestellung entsprechender Verkehrsdienst-
leistungen wäre daher in einen Verkehrsdienstevertrag zwischen dem Land Niederösterreich und
den Österreichischen Bundesbahnen zu regeln und finanziell sicherzustellen. In diesem
Zusammenhang darf ich auch auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 271/J-NR/2003 verweisen, wonach die Einrichtung des Zugleitbetriebes auf der
Ybbstalbahn ebenfalls von der Bestellung weiterer Verkehrsdienstleistungen abhängig ist. Auf
Grund der nunmehr abgeschlossenen Vereinbarung werden dabei auch die Ergebnisse der
durchzuführenden Untersuchungen über eine allfällige Umspurung einzufließen haben.

Frage 10:

Welche weitere Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministeriums geplant, um die Nebenbahnen in
Osterreich attraktiver zu machen und um deren wirtschaftliche Zukunft zu sichern?

Antwort:

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Finanzierung der
Schmalspurstrecken in Niederösterreich könnte beispielhaft auch für andere Nebenbahnen wirken,
soferne die Länder eine ähnliche Bereitschaft zeigen, sich ebenfalls an der Erhaltung und
Attraktivierung dieser Nebenbahnen zu beteiligen und auch entsprechende Verkehrsdienst-
leistungen zu bestellen und zu finanzieren.