1120/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1151/J-NR/2003 betreffend Erhalt der
Ybbstalbahn, die
die Abgeordneten Binder und GenossInnen am 1. Dezember 2003 an mich gerichtet
haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 4, 5, 8 und
9:
Schließen
Sie sich der Meinung an, dass die Ybbstalbahn erhalten werden muss?
Sind
Sie bereit, die Infrastruktur der Ybbstalbahn mit Mitteln des Bundes
langfristig zu erhalten?
Was halten Sie von der nun diskutierten Umspurung der Ybbstalbahn auf
Normalspur?
Wie hoch schätzen Sie die Kosten für eine etwaige Umspurung?
Haben
Sie über die weitere Vorgangsweise bei der Ybbstalbahn mit dem
niederösterreichischen
Landeshauptmann Pröll eine Vereinbarung geschlossen?
Wenn ja - mit welchem Inhalt?
Wie sieht der genaue Zeitplan für die
Weiterführung bzw. Weiterentwicklung der Ybbstalbahn aus?
Antwort:
Die
Republik Österreich und das Land Niederösterreich haben am 19. Dezember 2003
eine Ver-
einbarung über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur auf den
niederösterreichischen
Schmalspurstrecken abgeschlossen, zu welchen auch die Ybbstalbahn zählt. Diese
Vereinbarung,
welche seitens des Bundes durch mich und seitens des Landes Niederösterreich
durch Landes-
hauptmann Dr. Pröll unterzeichnet wurde, bedeutet einen Meilenstein für den
Weiterbestand und
die Erhaltung der Schmalspurbahnen in Niederösterreich.
In
der Vereinbarung kommen der Bund und das Land Niederösterreich überein, vorerst
für fünf
Jahre die Erhaltung der Schmalspurstrecken in Niederösterreich sicherzustellen,
soferne auf
diesen Schmalspurstrecken regelmäßig Schienenverkehrsleistungen erbracht
werden. Angesichts
des besonderen regionalen Interesses, welches seitens des Landes Niederösterreich
an der
Erhaltung der niederösterreichischen Schmalspurstrecken besteht, erklärt sich
das Land
Niederösterreich bereit, vorerst für die Erhaltung der Strecken Gmünd - Groß
Gerungs und
Gmünd - Litschau einen Kostenbeitrag von 20 % zu leisten, wobei in Aussicht
genommen ist,
diese
Regelung auch auf die übrigen in der Vereinbarung genannten Strecken
auszudehnen.
Weiters wird vereinbart, eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche für die
niederösterreichischen
Schmalspurstrecken Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten untersuchen und
dabei auch
für die Strecken St. Polten - Obergrafendorf- Mariazell sowie Obergrafendorf -
Mank und
Waidhofen an der Ybbs - Lunz am See sowie Gstadt - Ybbsitz die Möglichkeiten
eines
(Teil)Umbaues auf Normalspur prüfen und sowohl in technischer als auch in
wirtschaftlicher Hin-
sicht bewerten soll. Die Kosten dieser Planungen und Untersuchungen werden zu
60 % durch den
Bund und zu 40 % durch das Land Niederösterreich getragen.
Fragen 3, 6 und 7:
Sind
Sie darüber hinaus bereit, Mittel für Investitionen in Rollmaterial
(Beschaffung neuer Trieb-
wagen, Beschaffung neuer Waggons) zur Verfügung zu stellen?
Können
Sie zusichern, dass im Fall einer teilweisen Umspurung der Ybbstalbahn auf der
weiter-
führenden Schmalspurstrecke bis Lunz ein ständiger öffentlicher Regelverkehr
mit einem aus-
reichenden Fahrplanangebot erhalten wird?
Wann
wird mit der schon beschlossenen Errichtung des Zugleitbetriebes auf der
Ybbstalbahn be-
gonnen?
Antwort:
Aufgrund
der geltenden EU-Vorschriften ist die Finanzierung von Fahrzeugen durch den
Bund un-
zulässig. Die Beschaffung von Fahrzeugen und die Bestellung entsprechender
Verkehrsdienst-
leistungen wäre daher in einen Verkehrsdienstevertrag zwischen dem Land
Niederösterreich und
den Österreichischen Bundesbahnen zu regeln und finanziell sicherzustellen. In
diesem
Zusammenhang darf ich auch auf meine Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen
Anfrage Nr. 271/J-NR/2003 verweisen, wonach die Einrichtung des
Zugleitbetriebes auf der
Ybbstalbahn ebenfalls von der Bestellung weiterer Verkehrsdienstleistungen
abhängig ist. Auf
Grund der nunmehr abgeschlossenen Vereinbarung werden dabei auch die Ergebnisse
der
durchzuführenden Untersuchungen über eine allfällige Umspurung einzufließen
haben.
Frage
10:
Welche
weitere Maßnahmen sind von Seiten Ihres Ministeriums geplant, um die
Nebenbahnen in
Osterreich attraktiver zu machen und um deren wirtschaftliche Zukunft zu
sichern?
Antwort:
Die
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die
Finanzierung der
Schmalspurstrecken in Niederösterreich könnte beispielhaft auch für andere
Nebenbahnen wirken,
soferne die Länder eine ähnliche Bereitschaft zeigen, sich ebenfalls an der
Erhaltung und
Attraktivierung dieser Nebenbahnen zu beteiligen und auch entsprechende
Verkehrsdienst-
leistungen zu bestellen und zu finanzieren.