1123/AB XXII. GP

Eingelangt am 22.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl und GenossInnen haben am 4. Dezember 2003
unter der Nummer 1200/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Umstrukturierung der Kriminalpolizei in St. Polten" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1 bis 6:

Seit der Präsentation der Diskussionsgrundlage des Team04 im Rahmen einer im BM.I
angesetzten Pressekonferenz und seit der Veröffentlichung des Arbeitsergebnisses via
Inter- und Intranet vom 10.11.2003 habe ich bisher neun Informationsveranstaltungen in
sämtlichen Bundesländern mit rund 2000 Kolleginnen und Kollegen persönlich abgehalten
und im offenen Dialog die vorliegenden Ergebnisse diskutiert.

Weitere Veranstaltungen sind in den Monaten Jänner und Februar 2004 geplant.

Bei allen Veranstaltungen fand ein reger und offener Dialog statt. Ich kann nicht
nachvollziehen, warum ich - wie in der Anfrage behauptet - dem Gespräch mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausweichen sollte. Gerade das Gegenteil ist der Fall.


Betreffend die mir vorgeworfenen Gesprächsverweigerung mit den Organen der
Personalvertretung kann ich anführen, dass mit den obersten Organen der Personalver-
tretung mehrere Gesprächsrunden vereinbart und teilweise schon absolviert wurden.

Zuletzt hat am 13. Jänner 2004 ein Gespräch mit den Vertretern der Personalvertreter
stattgefunden. Weitere vier Gesprächsrunden sind schon für Jänner und Februar 2004
geplant.

Am 19. Dezember 2003 legten die Zentralausschüsse ihre Vorschläge zum vorliegenden
Papier vor. Das bedeutet konkret, dass bereits in der jetzt laufenden Projektphase des
„breit" angelegten Dialoges und des Einholens der Meinungen der MitarbeiterInnen zum
vorliegenden Entwurf die Organe der Personalvertretung von mir eingebunden werden.

Nach Erstellung des Ressortvorschlages im Frühjahr 2004 werden die Personalver-
tretungsorgane zudem gemäß den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungs-
gesetzes natürlich im vorgesehenen Umfang in die Verhandlungen zwischen Dienstgeber
und Personalvertretung eingebunden.

Abschließend bedeutet dies, dass derzeit ein Expertenpapier mit vielen Vorschlägen im
Bundesministerium für Inneres liegt, aber es keine Entscheidung im Hinblick auf die tat-
sächlichen Umsetzungsmaßnahmen gibt. Diese Entscheidungen werden im 2. Quartal 2004
vorliegen und mit den Personalvertretungsorganen verhandelt werden.