1123/AB XXII. GP
Eingelangt am 22.01.2004
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möglich.
BUNDESMINISTER
FÜR INNERES
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinzl
und GenossInnen haben am 4. Dezember 2003
unter der Nummer 1200/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
„Umstrukturierung der Kriminalpolizei in St. Polten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1 bis 6:
Seit der Präsentation der Diskussionsgrundlage des Team04
im Rahmen einer im BM.I
angesetzten Pressekonferenz und seit der Veröffentlichung des Arbeitsergebnisses
via
Inter- und Intranet vom 10.11.2003 habe ich bisher neun
Informationsveranstaltungen in
sämtlichen Bundesländern mit rund 2000 Kolleginnen und Kollegen persönlich
abgehalten
und im offenen Dialog die vorliegenden Ergebnisse diskutiert.
Weitere Veranstaltungen sind in den
Monaten Jänner und Februar 2004 geplant.
Bei allen Veranstaltungen fand ein reger
und offener Dialog statt. Ich kann nicht
nachvollziehen, warum ich - wie in der Anfrage behauptet - dem Gespräch mit den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausweichen sollte. Gerade das Gegenteil ist
der Fall.
Betreffend die mir vorgeworfenen
Gesprächsverweigerung mit den Organen der
Personalvertretung kann ich anführen, dass mit den obersten Organen der
Personalver-
tretung mehrere Gesprächsrunden vereinbart und teilweise schon absolviert
wurden.
Zuletzt hat am 13. Jänner 2004 ein
Gespräch mit den Vertretern der Personalvertreter
stattgefunden. Weitere vier Gesprächsrunden sind schon für Jänner und Februar
2004
geplant.
Am 19. Dezember 2003 legten die
Zentralausschüsse ihre Vorschläge zum vorliegenden
Papier vor. Das bedeutet konkret, dass bereits in der jetzt laufenden
Projektphase des
„breit" angelegten Dialoges und des Einholens der Meinungen der MitarbeiterInnen
zum
vorliegenden Entwurf die Organe der Personalvertretung von mir eingebunden
werden.
Nach Erstellung des Ressortvorschlages im Frühjahr 2004
werden die Personalver-
tretungsorgane zudem gemäß den Bestimmungen des Bundes-Personalvertretungs-
gesetzes natürlich im vorgesehenen Umfang in die Verhandlungen zwischen
Dienstgeber
und Personalvertretung eingebunden.
Abschließend bedeutet dies, dass derzeit ein Expertenpapier
mit vielen Vorschlägen im
Bundesministerium für Inneres liegt, aber es keine Entscheidung im Hinblick auf
die tat-
sächlichen Umsetzungsmaßnahmen gibt. Diese Entscheidungen werden im 2. Quartal
2004
vorliegen und mit den Personalvertretungsorganen verhandelt werden.