1141/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

 

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1141/J der Abgeordneten Dr. Kr
äuter und GenossInnen wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Das Halten von Anteilen an Unternehmen durch Mitarbeiterinnen meines Ressorts
unterliegt keiner Meldepflicht. Es stellt auch keinen Gegenstand der Vollziehung dar,
sondern fällt in die Privatsphäre der betreffenden Organwalter. Die Anfrage bezieht
sich insoweit nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 BV-G.

Hingegen besteht nach dem Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und dem Vertrags-
bedienstetengesetz 1948 die Verpflichtung, eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristi-
schen Person des privaten Rechts zu melden. Derartige Funktionen werden durch
Mitarbeiterinnen meines Büros oder des Büros der Frau Staatssekretärin jedoch
nicht wahrgenommen.

Dessen ungeachtet möchte ich anführen, dass ein Mitarbeiter meines Büros Kom-
plementär eines Familienunternehmens ist. Der Mitarbeiter erbringt in diesem Zu-
sammenhang keinerlei Arbeitsleistung und erhält daraus auch keinerlei Bezüge oder
sonstige Einkünfte. Obwohl somit keine Meldepflicht vorliegt, wurde der Dienstgeber
über den Eintritt in die KG informiert. Dieses Familienunte
rnehmen hat durch mein
Ressort keinerlei Aufträge erhalten.

Ergänzend möchte ich noch betonen, dass im Rahmen der Dienstaufsicht keinesfalls

    toleriert würde, wenn Mitarbeiterinnen während der Dienstzeit für ein Unternehmen -

 unabhängig ob sie an diesem beteiligt sind oder nicht - Arbeitsleistungen erbringen.


Frage 4:

Mangels Kenntnis der Unternehmen, an denen MitarbeiterInnen von Kabinetten an-
derer Ressorts beteiligt sind oder bei denen diese eine Organfunktion bekleiden,
kann ich diese Frage naturgemäß nicht beantworten. An die in der Einleitung der
Anfrage angeführten Unternehmen wurden jedenfalls durch mein Ressort keine Auf-
träge vergeben.