1142/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR
JUSTIZ
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.
Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Geschäfte von
Ministersekretären" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Das Halten von Anteilen an Unternehmen oder die Innehabung
von Organfunktionen
in Unternehmen durch Mitarbeiter des Ministerbüros stellt an sich keinen
Gegenstand der Vollziehung dar, sondern fällt in deren Privatsphäre, und
unterliegt
damit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.
Die zur Zeit in meinem Kabinett tätigen
Mitarbeiter bekleiden weder Organfunktionen
in Unternehmen noch besitzen sie Anteile an Unternehmen, denen vom
Bundesministerium für Justiz Aufträge erteilt wurden.