1142/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR JUSTIZ

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Geschäfte von
Ministersekretären" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Das Halten von Anteilen an Unternehmen oder die Innehabung von Organfunktionen
in Unternehmen durch Mitarbeiter des Ministerbüros stellt an sich keinen
Gegenstand der Vollziehung dar, sondern fällt in deren Privatsphäre, und unterliegt
damit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Die zur Zeit in meinem Kabinett tätigen Mitarbeiter bekleiden weder Organfunktionen
in Unternehmen noch besitzen sie Anteile an Unternehmen, denen vom
Bundesministerium für Justiz Aufträge erteilt wurden.