1144/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM FÜR
JUSTIZ
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Praxis, ältere arbeitslose
Menschen in
die Berufsunfähigkeitspension zu drängen" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu
1 und 4:
Im
Jahr 2000 fielen bei den Gerichten bundesweit 1.245 Verfahren an, die im Zu-
sammenhang mit der Nichtzuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension durch die
Pensionsversicherungsträger standen. Im Folgejahr 2001 stieg die Zahl von
derarti-
gen neu begonnenen Verfahren deutlich auf 3.590 an. Auf ungefähr diesem Niveau
bewegte sich der Neuanfall an solchen Prozessen auch 2002 und 2003. In diesen
Ziffern sind Klagen wegen Leistung, wegen Einstellung der
Berufsunfähigkeitspensi-
on, auf Feststellung von Voraussetzungen für eine solche Versicherungsleistung
und
auch Klagen auf Rückersatz von empfangenen Leistungen aus der Berufsunfähig-
keitspension enthalten. Eine übersichtliche Aufschlüsselung zeigt nachfolgende
Ta-
belle:
Jahr |
neu angefallene |
davon auf |
davon auf |
davon auf |
davon auf |
2000 |
1.245 |
456 |
|
789 |
0 |
2001 |
3.590 |
1.183 |
|
2403 |
4 |
2002 |
3.350 |
1.128 |
104 |
2117 |
1 |
2003 |
3.487 |
1.377 |
43 |
2.065 |
2 |
Zu 2 und 3:
Die
Beantwortung dieser Fragen ist deshalb nicht möglich, weil die Kennung „ar-
beitslos" in den Registern nicht erfasst wird. Eine Auswertung jener
Verfahren, in
denen arbeitslose Menschen als Kläger auftraten, kann daher nicht vorgenommen
werden.
Zu 5:
Nein.