1144/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR JUSTIZ

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Praxis, ältere arbeitslose Menschen in
die Berufsunfähigkeitspension zu drängen" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 4:

Im Jahr 2000 fielen bei den Gerichten bundesweit 1.245 Verfahren an, die im Zu-
sammenhang mit der Nichtzuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension durch die
Pensionsversicherungsträger standen. Im Folgejahr 2001 stieg die Zahl von derarti-
gen neu begonnenen Verfahren deutlich auf 3.590 an. Auf ungefähr diesem Niveau
bewegte sich der Neuanfall an solchen Prozessen auch 2002 und 2003. In diesen
Ziffern sind Klagen wegen Leistung, wegen Einstellung der Berufsunfähigkeitspensi-
on, auf Feststellung von Voraussetzungen für eine solche Versicherungsleistung und
auch Klagen auf Rückersatz von empfangenen Leistungen aus der Berufsunfähig-
keitspension enthalten. Eine übersichtliche Aufschlüsselung zeigt nachfolgende Ta-
belle:

Jahr

 

neu angefallene
Klagen gesamt

 

davon auf
Leistung

 

davon auf
Einstellung

 

davon auf
Feststellung

 

davon auf
Rückersatz

 

2000

 

1.245

 

456

 

 

 

789

 

0

 

2001

 

3.590

 

1.183

 

 

 

2403

 

4

 

2002

 

3.350

 

1.128

 

104

 

2117

 

1

 

2003

 

3.487

 

1.377

 

43

 

2.065

 

2

 


Zu 2 und 3:

Die Beantwortung dieser Fragen ist deshalb nicht möglich, weil die Kennung „ar-
beitslos" in den Registern nicht erfasst wird. Eine Auswertung jener Verfahren, in
denen arbeitslose Menschen als Kläger auftraten, kann daher nicht vorgenommen
werden.

 

Zu 5:

Nein.