1146/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übersiedlung des Handelsge-
richts Wien, Bezirksgerichts für Handelssachen Wien und Bezirksgerichts Innere
Stadt Wien in den City Tower" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 8:

Ich habe von Kommerzialrat Plech erstmals am 19. Juni 2001 von einem möglichen
Mietobjekt im Bereich Wien-Mitte erfahren. Über Vermittlung der Plech & Plech Im-
mobilientreuhänder GesmbH wurde der City Tower Vienna dem Bundesministerium
für Justiz von der Firma Porr in einer Präsentation am 31.7.2001 näher vorgestellt.
Im September 2001 gab die Plech & Plech Immobilientreuhänder GesmbH die Im-
mofinanz Immobilien Anlagen AG als Investorin und künftige Vermieterin bekannt.
Konkrete Mietvertragsverhandlungen mit der Vermieterin, der City Tower Vienna Er-
richtungs- und Vermietungs GmbH (einer Tochter der Immofinanz Immobilien Anla-
gen AG) wurden im Dezember 2001 aufgenommenen. Kommerzialrat Plech war in
diese Verhandlungen eingebunden.

Zu 2:
Keine.

Zu 3:

Die Verlegung der Auktionshalle in das Gebäude des Bezirksgericht Donaustadt er-
folgte aus Kostengründen und bedeutet keine Erschwernis der Amtstätigkeiten. Die


Auktionshalle beim Bezirksgericht Donaustadt ist nunmehr für ganz Wien zuständig
und führt auch die bisher in der Auktionshalle in der Riemergasse abgewickelten
Versteigerungen durch. Dadurch waren Personaleinsparungen möglich. Die Kon-
zentration aller Versteigerungen an einem Ort liegt auch im Interesse aller Beteilig-
ten, die sich leicht einen Überblick über das Angebot verschaffen können. Überdies
lässt sich der an An- und Abtransport der Versteigerungsgegenstände beim Bezirks-
gericht Donaustadt wesentlich besser bewerkstelligen als in der Innenstadt.

Zu 4:

Die für das Justizzentrum Wien Mitte ausgewiesenen Betriebskosten enthalten auch

das Entgelt für den haustechnischen Dienst und den Empfangs-(Portier-)dienst. In
den Gerichtsgebäuden in der Riemergasse wurden diese Leistungen durch eigenes
Personal erbracht; der Aufwand hiefür wurde nicht in die Betriebskostenaufstellun-
gen aufgenommen. Der auf den Restaurantbereich entfallende Anteil an den Be-
triebskosten des Justizzentrums Wien Mitte wird dem Bund vom Restaurantbetreiber
refundiert, was in der Riemergasse nicht der Fall war.

Zu 5:

Die Einrichtungsausgaben von 5,3 Millionen Euro umfassen nicht nur die Anschaf-
fung von Büromöbeln, sondern darüber hinaus die gesamte Einrichtung der Ver-
handlungssäle, der Bibliothek, der Wartebereiche, der Eingangshalle, der Archive,
und des IT-Schulungszentrums sowie das Gebäudeleitsystem (Orientierungstag-
fein), die EDV-Verkabelung, die Telefonanlage, die Alarm- und Videoanlagen in den
Verhandlungssälen und die Sicherheitsschleusen für die Zutrittskontrolle.

Zu 6:

Die Gänge sind mit einer Mindestbreite von 1,55 m für ihren Zweck als Verkehrsflä-
chen ausreichend dimensioniert, zumal bei den Verhandlungssälen und in Bereichen
mit nennenswertem Parteienverkehr zusätzlich Wartezonen mit Sitzgelegenheiten
eingerichtet sind.

Die Lifte sind nicht überlastet. Die Programmierung der Aufzugssteuerung wurde in
den ersten Wochen nach Inbetriebnahme des Justizzentrums Wien Mitte nachjus-
tiert, sodass keine Verzögerungen mehr eintreten.


Zu 7:

Laut Mietvertrag vom 22.2.2002 umfasst der Mietgegenstand ca. 22.780 m2 Büroflä-
chen und ca. 3796 m2 Lagerflächen, wofür ein monatlicher Hauptmietzins von
335.868
Euro zu bezahlen ist. Eine Aufschlüsselung des Mietzinses auf einzelne
Flächengattungen wurde nicht vorgenommen, weil der Bund das gesamte Gebäude
mit Ausnahme der Tiefgarage gemietet hat. Eine Anmietung der Garage war zu-
nächst vorgesehen, ist jedoch wegen Rücktritts des Bundes von diesem Teil des
Mietvertrags nicht wirksam geworden. In dem im Mietvertrag als Büroflächen be-
zeichneten Teil sind auch die Verkehrs- und Infrastrukturflächen sowie der zu einem
angemessenen Entgelt untervermietete Restaurantbereich enthalten.