1147/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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möglich.
BM FÜR
JUSTIZ
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth
Becher, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übersiedlung des
Bezirksgerichts
für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere
Stadt
in den City-Tower Vienna (CTV)"
gerichtet.
Ich beantworte diese
Anfrage wie folgt:
Zu1:
Die Verlegung der Auktionshalle in das Gebäude des
Bezirksgerichts Donaustadt,
Dr. Adolf-Schärf-Platz 3, erfolgte aus Kostengründen und bedeutet keine
Erschwer-
nis der Amtstätigkeiten. Die Auktionshalle beim Bezirksgericht Donaustadt ist
nun-
mehr für ganz Wien zuständig und führt auch die bisher in der Auktionshalle in
der
Riemergasse abgewickelten Versteigerungen durch. Dadurch waren Personalein-
sparungen möglich. Die Konzentration aller Versteigerungen an einem Ort liegt
auch
im Interesse aller Beteiligten, die sich leicht einen Überblick über das
Angebot ver-
schaffen können. Überdies lässt sich der an An- und Abtransport der Versteige-
rungsgegenstände beim Bezirksgericht Donaustadt wesentlich besser bewerkstelli-
gen als in der Innenstadt.
Zu 2:
Auf die Beantwortung der Frage 1. darf verwiesen werden.
Beim Bezirksgericht Leo-
poldstadt gab und gibt es keine Auktionshalle. Für die Adaptierung der
Auktionshalle
des Bezirksgerichts Donaustadt wurden 53.000 Euro aufgewendet.
Zu 3:
Die Gänge im Justizzentrum Wien Mitte sind
mit einer Mindestbreite von 1,55 m (in
weiten Bereichen beträgt die Gangbreite 1,80 m,
abschnittsweise bis 2,80 m) für ih-
ren Zweck als Verkehrsflächen ausreichend dimensioniert, zumal bei den Verhand-
lungssälen und in Bereichen mit nennenswertem Parteienverkehr Wartezonen mit
Sitzgelegenheiten eingerichtet sind.
Die Lifte sind nicht überlastet. Die
Programmierung der Aufzugssteuerung wurde in
den ersten Wochen nach Inbetriebnahme des Justizzentrums Wien Mitte nachjus-
tiert, sodass keine Verzögerungen mehr eintreten.
Zu 4:
Im Justizzentrum Wien Mitte ist kein Veranstaltungssaal
vorhanden, der unter Be-
rücksichtigung der erforderlichen technischen Einrichtungen und behördlichen
Aufla-
gen für die Eröffnungsfeier mit 350 Personen geeignet gewesen wäre. Auch die
Ge-
richtsgebäude in der Riemergasse hätten nicht über einen solchen Raum verfügt.
Zu 5:
Auf die Beantwortung der Fragen 1. bis 4.
darf verwiesen werden.
Zu 6:
Die
Zelte für die Veranstaltung wurden von der G.E.T. IT Gastronomie-, Event- und
TransportbetriebsgmbH
bereitgestellt. Die Kosten (Aufbau, Abbau, Ausstattung und
Technik) betrugen 27.000 Euro (exklusive USt).
Zu 7 und 8:
Die
Behauptung ist nicht richtig. Lediglich einzelne Möbelstücke aus dem Altbestand
der Einrichtung Riemergasse wären für eine
Verwendung im Justizzentrum Wien
Mitte zu groß gewesen. Diese wurden zum Teil anderen Justizdienststellen zur
Ver-
fügung gestellt, zum Teil veräußert.
Zu 9:
Mit der Übersiedlung des Handelsgerichts
Wien, des Bezirksgerichts für Handelssa-
chen Wien und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in das Justizzentrum Wien
Mitte wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien nach öffentlicher Aus-
schreibung die Firma Felix Swoboda GmbH, 1230 Wien, Großmarktstr. 4,
beauftragt.
Zu 10:
Die Kosten für die Übersiedlung betrugen
inklusive 20% USt 153.804,24 Euro.
Zu 11:
Mit
der Räumung der Gerichtsgebäude Riemergasse wurde vom Präsidenten des
Oberlandesgerichts Wien nach öffentlicher Ausschreibung
durch die Budesbeschaf-
fungGmbH die Firma Optimist Entsorgungs- und Recycling Service GmbH, 2120
Wolkersdorf, Wienerstraße 39, beauftragt.
Zu 12:
Die
Räumung der Gerichtsgebäude Riemergasse einschließlich der Entsorgung von
Altpapier und Elektronikschrott kostete inklusive 20% USt
insgesamt 127.706,68 Eu-
ro.