1147/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM FÜR JUSTIZ

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übersiedlung des Bezirksgerichts
für Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt
in den City-Tower Vienna (CTV)" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu1:

Die Verlegung der Auktionshalle in das Gebäude des Bezirksgerichts Donaustadt,
Dr. Adolf-Schärf-Platz 3, erfolgte aus Kostengründen und bedeutet keine Erschwer-
nis der Amtstätigkeiten. Die Auktionshalle beim Bezirksgericht Donaustadt ist nun-
mehr für ganz Wien zuständig und führt auch die bisher in der Auktionshalle in der
Riemergasse abgewickelten Versteigerungen durch. Dadurch waren Personalein-
sparungen möglich. Die Konzentration aller Versteigerungen an einem Ort liegt auch
im Interesse aller Beteiligten, die sich leicht einen Überblick über das Angebot ver-
schaffen können. Überdies lässt sich der an An- und Abtransport der Versteige-
rungsgegenstände beim Bezirksgericht Donaustadt wesentlich besser bewerkstelli-
gen als in der Innenstadt.

Zu 2:

Auf die Beantwortung der Frage 1. darf verwiesen werden. Beim Bezirksgericht Leo-
poldstadt gab und gibt es keine Auktionshalle. Für die Adaptierung der Auktionshalle
des Bezirksgerichts Donaustadt wurden 53.000 Euro aufgewendet.


Zu 3:

Die Gänge im Justizzentrum Wien Mitte sind mit einer Mindestbreite von 1,55 m (in

weiten Bereichen beträgt die Gangbreite 1,80 m, abschnittsweise bis 2,80 m) für ih-
ren Zweck als Verkehrsflächen ausreichend dimensioniert, zumal bei den Verhand-
lungssälen und in Bereichen mit nennenswertem Parteienverkehr Wartezonen mit
Sitzgelegenheiten eingerichtet sind.

Die Lifte sind nicht überlastet. Die Programmierung der Aufzugssteuerung wurde in
den ersten Wochen nach Inbetriebnahme des Justizzentrums Wien Mitte nachjus-
tiert, sodass keine Verzögerungen mehr eintreten.

Zu 4:

Im Justizzentrum Wien Mitte ist kein Veranstaltungssaal vorhanden, der unter Be-
rücksichtigung der erforderlichen technischen Einrichtungen und behördlichen Aufla-
gen für die Eröffnungsfeier mit 350 Personen geeignet gewesen wäre. Auch die Ge-
richtsgebäude in der Riemergasse hätten nicht über einen solchen Raum verfügt.

Zu 5:

Auf die Beantwortung der Fragen 1. bis 4. darf verwiesen werden.

Zu 6:

Die Zelte für die Veranstaltung wurden von der G.E.T. IT Gastronomie-, Event- und

TransportbetriebsgmbH bereitgestellt. Die Kosten (Aufbau, Abbau, Ausstattung und
Technik) betrugen 27.000 Euro (exklusive USt).

Zu 7 und 8:

Die Behauptung ist nicht richtig. Lediglich einzelne Möbelstücke aus dem Altbestand

der Einrichtung Riemergasse wären für eine Verwendung im Justizzentrum Wien
Mitte zu groß gewesen. Diese wurden zum Teil anderen Justizdienststellen zur Ver-
fügung gestellt, zum Teil veräußert.

Zu 9:

Mit der Übersiedlung des Handelsgerichts Wien, des Bezirksgerichts für Handelssa-
chen Wien und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in das Justizzentrum Wien
Mitte wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien nach öffentlicher Aus-
schreibung die Firma Felix Swoboda GmbH, 1230 Wien, Großmarktstr. 4, beauftragt.


Zu 10:

Die Kosten für die Übersiedlung betrugen inklusive 20% USt 153.804,24 Euro.

Zu 11:

Mit der Räumung der Gerichtsgebäude Riemergasse wurde vom Präsidenten des

Oberlandesgerichts Wien nach öffentlicher Ausschreibung durch die Budesbeschaf-
fungGmbH die Firma Optimist Entsorgungs- und Recycling Service GmbH, 2120
Wolkersdorf, Wienerstraße 39, beauftragt.

Zu 12:

Die Räumung der Gerichtsgebäude Riemergasse einschließlich der Entsorgung von

Altpapier und Elektronikschrott kostete inklusive 20% USt insgesamt 127.706,68 Eu-
ro.