1149/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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BUNDESKANZLER
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter haben am 26. November 2003 unter
der Nr. 1132/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Ge-
schäfte von Ministersekretären gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
meines Büros bekleiden insgesamt fünf Auf-
sichtsratsfunktionen als Vertreter der öffentlichen Hand. Vier von diesen
Funktionen
bestanden bereits vor dem Eintritt in mein Kabinett. Dem Dienstgeber sind
sämtliche
dieser Tätigkeiten bekannt.
Das Halten von Anteilen an Unternehmen
durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen
des Ministerbüros bzw. des Büros eines Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand
der Vollziehung dar.
Zu Frage 2:
Durch Wahrnehmung der Dienstaufsicht
werden solche Kollisionen ausgeschlossen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Halten von
Unternehmensanteilen, z.B. Aktienbesitz, ist gegenüber
dem
Arbeitgeber nicht meldepflichtig.
An Unternehmen, bei denen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von mir Organfunktio-
nen bekleiden, wurden keine Aufträge vergeben.