1149/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BUNDESKANZLER

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter haben am 26. November 2003 unter
der Nr. 1132/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ge-
schäfte von Ministersekretären gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Drei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter meines Büros bekleiden insgesamt fünf Auf-
sichtsratsfunktionen als Vertreter der öffentlichen Hand. Vier von diesen Funktionen
bestanden bereits vor dem Eintritt in mein Kabinett. Dem Dienstgeber sind sämtliche
dieser Tätigkeiten bekannt.

Das Halten von Anteilen an Unternehmen durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen
des Ministerbüros bzw. des Büros eines Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand
der Vollziehung dar.

Zu Frage 2:

Durch Wahrnehmung der Dienstaufsicht werden solche Kollisionen ausgeschlossen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Das  Halten  von  Unternehmensanteilen,  z.B.  Aktienbesitz,  ist  gegenüber dem

Arbeitgeber nicht meldepflichtig.

An Unternehmen, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von mir Organfunktio-
nen bekleiden, wurden keine Aufträge vergeben.