1151/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
Anfragebeantwortung
GÜNTHER PLATTER
BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG
1030 Wien, Dampfschiffstraße
2
S91143/165-PMVD/2003 23.
Jänner 2004
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten
zum Nationalrat Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde haben am
1. Dezember 2003 unter der Nr. 1150/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Lagerhaltung oder Vernichtung von
Altwaffen beim österreichischen Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist die
in der Einleitung der vorliegenden Anfrage getroffene Aussage, die
Bundesregierung habe das Kriegsmaterialgesetz umgangen, entschieden
zurückzuweisen. Darüber hinaus darf ich die Anfragesteller darauf hinweisen,
dass sich meine einleitenden Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage Nr. 857/J (850/AB) auf die sachlich und rechtlich unrichtige Behauptung
bezogen haben, dass das österreichische Bundesheer ohne Ministerratsbeschluss und
somit ohne gesetzeskonform zustande genommene Genehmigung Sturmgewehre verkauft
habe. Dazu ist auszuführen, dass ein Verkauf von Eigentum der Republik
Österreich – also auch von Waffen, die im österreichischen Bundesheer verwendet
werden – damals wie heute grundsätzlich keines Beschlusses der Bundesregierung
bedarf.
Im Einzelnen
beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Ausgeschiedene,
d.h. nicht mehr funktionstüchtige und nicht instandsetzbare, Waffen werden im österreichischen
Bundesheer nicht gelagert, sondern vernichtet.
Zu 7 und 14:
Hiezu verweise
ich auf meine diesbezüglichen Ausführungen in Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 857/J (850/AB).
Zu 8 bis 12:
Im Hinblick auf
meine Antwort zu den Fragen 1 bis 6 erübrigt sich eine Beantwortung dieser
Fragen.
Zu 13:
Unabhängig von
den Ergebnissen des gegenwärtigen grundlegenden und umfassenden Reformprozesses
des Bundesheeres ist nicht geplant, die danach allenfalls nicht mehr benötigten
Handfeuer- und Leichtwaffen einer Veräußerung zuzuführen.
Zu 15:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Ich ersuche deshalb um Verständnis, wenn ich von einer Beantwortung Abstand nehme.