1156/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR FINANZEN

Anfragebeantwortung

 

GZ 040502/249-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien         

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1135/J vom
26. November 2003 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und Kollegen, betreffend Geschäfte von Ministersekretären, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. – 4.:

Das Halten von Anteilen an Unternehmen oder das Bekleiden von entsprechenden Organfunktionen durch Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar, sondern fällt in die Privatsphäre der betreffenden Mitarbeiter. Es handelt sich somit nicht um einen Gegenstand der Vollziehung oder der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes im Sinne des Art. 52 B-VG.

Die gegenständlichen Fragen sind daher nicht vom Fragerecht gemäß
§ 90 GOG umfasst.

 

 

Darüber hinaus sind auch die Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes nicht auf Mitarbeiter/Innen von Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros anwendbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.