1156/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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BM
FÜR FINANZEN
Anfragebeantwortung
GZ 040502/249-I/4/03
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1135/J vom
26. November 2003 der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen,
betreffend Geschäfte von Ministersekretären, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. – 4.:
Das Halten von Anteilen an Unternehmen
oder das Bekleiden von entsprechenden Organfunktionen durch Mitarbeiter des
Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs stellt keinen Gegenstand
der Vollziehung dar, sondern fällt in die Privatsphäre der betreffenden
Mitarbeiter. Es handelt sich somit nicht um einen Gegenstand der Vollziehung
oder der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes im Sinne des Art. 52 B-VG.
Die gegenständlichen Fragen sind daher
nicht vom Fragerecht gemäß
§ 90 GOG umfasst.
Darüber hinaus sind auch die
Bestimmungen des Unvereinbarkeitsgesetzes nicht auf Mitarbeiter/Innen von
Minister- bzw. Staatssekretariatsbüros anwendbar.
Mit
freundlichen Grüßen