1157/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.01.2004
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möglich.
BM FÜR
INNERES
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am 26.
November 2003 unter der Nr. 1137/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Geschäfte von Ministersekretären" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit übt ein Mitglied meines Kabinetts
eine Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrates der Bundesrechenzentrum GesmbH. aus. In diese Funktion erfolgte
eine Nominierung seitens des Bundesministeriums für Inneres.
Die Frage, ob Mitarbeiter/innen meines
Kabinetts Anteile an Unternehmen halten,
stellt meiner Meinung nach keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art.
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BV-G dar.
Zu Frage 2:
Die unter Frage 1 bekannt gegebenen Tätigkeiten werden
außerhalb der Dienstzeit
ausgeübt.
Zu
Frage 3:
Derzeit
bestehen insgesamt 5 Verträge mit der Bundesrechenzentrum GesmbH.:
-
Betrieb örtlicher Führerscheinregister seit Oktober 1999
- Protokollierung von Strafanzeigen seit Februar 2000
-
Betrieb des Identitätsdokumentenregisters seit Oktober 2003
-
Betrieb des Strafregisters seit Oktober 2003 und
-
Behördennetz - Verbindungen (CNA) ab Oktober 2003
Die
Verträge wurden gemäß BVerG § 6 (6) mittels so genannter Inhouse-Vergaben
abgeschlossen und stellen einen Gesamtauftragswert von € 1,665.303,- dar.
Zu Frage 4:
Unter Berücksichtigung der Ausführungen zu
Frage 1, entzieht sich dem
Bundesministerium für Inneres eine entsprechende Kenntnisnahme.