1157/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.01.2004
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BM FÜR INNERES

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kräuter und GenossInnen haben am 26.
November 2003 unter der Nr. 1137/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Geschäfte von Ministersekretären" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Derzeit übt ein Mitglied meines Kabinetts eine Funktion als Mitglied des
Aufsichtsrates der Bundesrechenzentrum GesmbH. aus. In diese Funktion erfolgte
eine Nominierung seitens des Bundesministeriums für Inneres.

Die Frage, ob Mitarbeiter/innen meines Kabinetts Anteile an Unternehmen halten,
stellt meiner Meinung nach keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52
BV-G dar.

Zu Frage 2:

Die unter Frage 1 bekannt gegebenen Tätigkeiten werden außerhalb der Dienstzeit
ausgeübt.

Zu Frage 3:

Derzeit bestehen insgesamt 5 Verträge mit der Bundesrechenzentrum GesmbH.:

- Betrieb örtlicher Führerscheinregister seit Oktober 1999

- Protokollierung von Strafanzeigen seit Februar 2000


- Betrieb des Identitätsdokumentenregisters seit Oktober 2003

- Betrieb des Strafregisters seit Oktober 2003 und

- Behördennetz - Verbindungen (CNA) ab Oktober 2003

Die Verträge wurden gemäß BVerG § 6 (6) mittels so genannter Inhouse-Vergaben
abgeschlossen und stellen einen Gesamtauftragswert von € 1,665.303,- dar.

Zu Frage 4:

Unter   Berücksichtigung   der   Ausführungen   zu   Frage   1,   entzieht   sich   dem
Bundesministerium für Inneres eine entsprechende Kenntnisnahme.