1164/AB XXII. GP

Eingelangt am 27.01.2004
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom
4. Dezember 2003, Nr. 1223/J, betreffend Kontrolltätigkeit im Bereich von Tiertransporten in
und durch Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Festzuhalten ist, dass Angelegenheiten des Tiertransportes in die Zuständigkeit des Bun-
desministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallen. Da jedoch über den von der
Kommission vorgelegten Verordnungsentwurf im Agrarministerrat verhandelt und entschie-
den wird, erfolgt in der Regel eine vorhergehende Koordinierung mit dem Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Es wird daher auf die Beant-
wortung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, Nr. 1224/J, verwie-
sen.