1167/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
nehme zur parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen
und Freunde (Nr. 1250/J) wie folgt Stellung:
Zur Frage 1
und 3:
Ich
verweise auf die in Kopie beiliegende Stellungnahme des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger.
Zur Frage 2:
Die
von den Anfragestellern begehrten Werte liegen mir nicht vor, zumal die in
meinem Ressort mit dem Projekt Chipkarte befassten Mitarbeiter nicht gesondert
für
das Projekt Chipkarte „abgestellt" oder entlohnt wurden, sondern den
diesbezüglich
anfallenden Arbeitsaufwand im Rahmen ihres „regulären" Tätigkeitsbereiches
zu
bewerkstelligen hatten.
Zur Frage 4:
Mir
wurden informell Informationen zur Verfügung gestellt, die nicht ausschließen,
dass das Management der Implementierung der eCard durch den Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. durch die Chipkarten Betriebs-
und
Errichtungsges.m.b.H. nicht in allen Facetten optimal gehandhabt wird. Ich habe
daher am 10.12.2003 eine Prüfung durch die Aufsichtsorgane angeordnet und mit
Schreiben vom 17.12.2003 den Rechnungshof ersucht, seiner vom Jänner 2003 bis
März 2003 durchgeführten Sonderprüfung des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger mit dem
Schwerpunkt e-card (deren administrative Aus-
arbeitung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen erfolgt)
unter
dem
vorliegenden Gesichtspunkt eine weitere Sonderprüfung folgen zu lassen.
Ebenso habe ich die Prüfungsorgane meines Ressorts beauftragt, entsprechende
Überprüfungen durchzuführen. Nach Vorliegen entsprechender Ergebnisse werden
diese auszuwerten und sodann wird über allfällige Konsequenzen zu entscheiden
sein.
Als
Aufsichtsorgan bin ich dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der ordnungs-
gemäßen Gebarung im Sinne aller Versicherten zu achten. Ich sehe es daher als
meine Pflicht an, bei möglicher Verletzung der wirtschaftlichen Gebarung alle
Maß-
nahmen zur Prüfung zu ergreifen.
Zur Frage 5:
P.1.)
Nein, da es schon in der Natur der Sache liegt, dass die technische Ent-
wicklung aufgrund von Forschung und Entwicklung voranschreitet.
P.2.
und 3.) Ich habe im Zusammenhang mit dem Projekt Chipkarte seit je her
höchsten Wert auf größtmögliche Datensicherheit bzw. auf die kompromisslose
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelegt. Im Übrigen darf ich
hinsichtlich der hier im Weiteren gestellten Teilfragen auf meine Beantwortung
der
Frage 27 der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen
und Freunde, Nr. 693/J, verweisen, wobei ich noch hinzufügen möchte, dass mir
die
Erstellung einer generellen „Kostenvorschau" in diesem Zusammenhang nicht
möglich erscheint, sondern eine Kostenberechnung wohl nur im konkreten
Anlassfall
Fall- und Projekt bezogen erstellt werden kann.
|
An das
Bundesministerium
für soziale Sicherheit,
Generationen
und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010
Wien
Betr.: Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten
Öllinger,
Freundinnen und Freunde betreffend bisher angefallene
Kosten des Projektes SV-Chipkarte und damit
in Zu-
sammenhang stehende Sonderprüfung der SV-
Chipkarten Betriebs- und
Errichtungsgesellschaft m.b.H.
(Nr. 1250/J)
Bezug: Ihr Schreiben vom 30. Dezember 2003
GZ: 20.001/81-3/03
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Hauptverband ist in seinem
Zuständigkeitsbereich nur von Frage 1 kon-
kret betroffen und nimmt dazu wie folgt Stellung:
Frage 1:
Proiektkosten „e-card"
Die Aufzeichnung von dem Projekt
SV-Chipkarte zuordenbaren Kosten wur-
de im Jahr 1997 mit dem Einsatz externer Experten begonnen. Bis zum Jahr 2000
wurden die Kosten für die Leistungen von Hauptverbandsmitarbeitern für das
Projekt
nicht erfasst. Die Projektkosten wurden von uns den Kategorien
• Kosten der
Vergabeverfahren (inkl. Anfechtung der Verfahren)
• Kosten für die
Öffentlichkeitsarbeit
• Kosten der
Informationsaktion an die Versicherten (Datenabgleich)
• Kosten der
Leistungen der SVC (SV-Chipkarten Betriebs- und Errichtungs-
gesellschaft)
-2-
• Aufwendungen des Hauptverbandes für das
Projekt
• Aufwendungen der Versicherungsträger für
das Projekt
• Kosten der für die Projektentwicklung
und -Umsetzung ausgewählten Auf-
tragnehmer (das war in den Jahren 2001 und 2002 EDS/ORGA)
zugeordnet. Für eine andere
Zuordnung, wie in der Anfrage gewünscht (Per-
sonalkosten, Anschaffungen, Entwicklungskosten) müssten die umfangreichen Auf-
zeichnungen von 7 Jahren durchgearbeitet werden, was in der kurzen, für die
Anfra-
gebeantwortung zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich war.
Die Kosten für das Jahr 2003 sind
als vorläufige Angabe zu verstehen, es
sind noch nicht alle dem Jahr 2003 zurechenbare Aufwendungen abgerechnet. Da
erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen die Kategorisierung der
Aufwände
stattfindet, kann für das Jahr 2003 auch keine Zuordnung der Kosten zu den
obge-
nannten Kategorien geliefert werden.
Es wurden bisher keine Zahlungen
für die Kategorie „Projektentwicklung und
Projektumsetzung durch ausgewählte Auftragnehmer" geleistet. Mit der in
den Jah-
ren 2001 und 2002 tätigen EDS/ORGA wurde nach Vertragsauflösung eine Scha-
denersatzzahlung durch EDS/ORGA vereinbart, wobei festgelegt wurde, dass die
Höhe dieses Betrages geheim zu halten ist. Bei Verletzung der Geheimhaltung
wird
eine hohe Pönalezahlung fällig. Der der Sozialversicherung durch den Projektab-
bruch entstandene Schaden wurde von EDS/ORGA ersetzt, sodass auch die für die
Projetkfinanzierung aus dem Erstattungsfonds bereitgestellten Mitteln in voller
Höhe
weiterhin zur Verfügung stehen.
Wir teilen Ihnen
daher folgende Projektkostenaufstellung mit:
Gesamtkosten für das
Jahr 1997 €
396.438,74
Ausschreibung und Vergabeanfechtung €
396.438,74
Gesamtkosten für das
Jahr 1998 €
682.927,93
Ausschreibung und Vergabeanfechtung €
682.927,93
Gesamtkosten für das
Jahr 1999 €
618.562,35
Ausschreibung und Vergabeanfechtung €
458.541,96
Öffentlichkeitsarbeit €
160.020,39
\\HVB_SNA_SERVER\VG1\REF12\01 R 2004 ext\1 R allg ext\2004 01 14
Pariam.Anfrage Nr. 1250 J Entwurf.doc Seile 2 von 3
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-3-
Gesamtkosten für das
Jahr 2000 €1.816.438,84
Ausschreibung und Vergabeanfechtung €
484.033,22
Öffentlichkeitsarbeit €
54.866,86
HVB Leistungen fürs Projekt €
1.277.538,77
Gesamtkosten für das
Jahr 2001 €
7.267.289,42
Ausschreibung und Vergabeanfechtung €
945.179,37
Öffentlichkeitsarbeit €
109.357,45
SV-ChipBE, Stammeinlage €
1.800.000,00
SV-ChipBE, Leistungen fürs Projekt €
496.320,53
HVB Leistungen fürs Projekt €
1.181.671,97
Versicherungsträger, Leistungen fürs Projekt
€
2.734.760,10
Gesamtkosten für das
Jahr 2002
€ 7.948.579,14
Ausschreibung und
Vergabeanfechtung
€ 66.018,39
Öffentlichkeitsarbeit
€ 881.947,55
SV-ChipBE, Leistungen fürs Projekt
€
1.911.918,66
Informationsaktion, Kosten der Versicherungsträger
€ 2.673.881,56
HVB Leistungen fürs Projekt
€ 435.136,35
Versicherungsträger,
Leistungen fürs Projekt
€ 1.979.676,63
Gesamtkosten für das
Jahr 2003 €2.165.287,11
Insgesamt wurden bisher für das Projekt
SV-Chipkarte € 20.895.523,54 auf-
gewendet.
Mit freundlichen Grüßen
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