1172/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Finanzgebarung seit 25.11.2002" ge-
richtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Vorweg ersuche ich neuerlich um Verständnis dafür, dass eine personenbezogene
Beantwortung insbesondere von Fragen zu bezugsrelevanten Daten im Hinblick auf
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht möglich ist. Solche Daten können nur in-
soweit bekannt gegeben werden, als sie sich auf die jeweilige Funktion beziehen
und eine Namensnennung nicht zu erfolgen hat.

Zu 1 und 2:

Nachstehende Personen wurden seit 25. November 2002 als Mitarbeiter im Büro
des Bundesministers für Justiz beschäftigt:

Mitarbeiter im Ministerbüro

 

Zeitraum (25.11.2002 bis 4.12.2003)

 

Mag. Katharina Peschko-Gruber

 

6.7.2000 bis 9.10.2002 bzw.
10.3.2003 bis 31. 5.2003

 

Dr. Peter Franzmayr

 

1.8.2001 bis 31. 12.2002

 

Mag. Ferdinand Pircher

 

1.9.2001 bis 31. 12.2002

 

Dr. Gerald Waitz

 

17.12.2001 bis 31. 12.2002

 

Mag. Agnes Fried

 

1.9.2002 bis 31. 12.2002

 

MMag. Christina Cerne

 

22. 10.2002 bis 28.2.2003

 

MMag. Dr. Bernhard Macalka

 

6.12.2002 bis 9.12.2002

 

Mag. Harald Hügel

 

12. 12.2002 bis 11. 1.2003

 

Mag. Nina Macek

 

11. 12.2002 bis 31. 1.2003

 

Mag. Roland Dietrich

 

16.12.2002 bis 31. 3.2003

 


Mitarbeiter im Ministerbüro

 

Zeitraum (25.11.2002 bis 4.12.2003)

 

Mag. Georg Mayer

 

29.1. 2003 bis 31. 3.2003

 

Elisabeth Rutkiewicz-Zacharia

 

17.3.2003 bis 31. 7.2003

 

Mag. Christoph Luisser

 

15.4.2003 bis 31. 12.2003

 

Mag. Georg Gradwohl

 

15.9.2003 bis 31. 12.2003

 

 

 

 

 

Derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter

 

Mag. Siegrun List

 

ab 24.3.2003

 

Mag. Michael Schön

 

ab 29.4.2003

 

Mag. Torsten Marx

 

ab 19.5.2003

 

Mag. Rüdiger Sehender

 

ab 3.11.2003

 

Mag. Maria-Theresia Resch-Ehrendorff

 

ab 3. 11. 2003

 

ADir RegRat Otto Müller

 

Durchgehend

 

Jene fünf akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit
meinem Ministerbüro angehören, sind Vertragsbedienstete des Verwaltungsdiens-
tes, wobei in vier Fällen Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
1948 aufrecht bestehen. Der weitere Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Ver-
waltungsdienstes, der mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A1, Funkti-
onsgruppe 2 betraut und mit 30 % einer Vollzeitkraft im Ministerbüro, mit seiner übri-
gen Arbeitskapazität als Sachbearbeiter in einer Fachabteilung tätig ist.

Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt acht Bedienstete als
Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,
die nicht dem Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen und deshalb bei den folgenden
Antworten nicht berücksichtigt sind.

Grundlagen der Dienstverhältnisse jener Bediensteten, die seit dem 25. November
2002 dem Ministerbüro angehörten, waren in einem Fall das Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979, in allen übrigen Fällen befristete Dienst- bzw. Sonderver-
träge nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.

Soweit die Tätigkeiten von Mitarbeitern in meinem Ministerbüro endeten, erfolgte
dies in zwei Fällen durch Zeitablauf, in einem Fall durch Aufhebung der Dienstzutei-
lung und in drei Fällen durch Versetzung zu den Bundesministerien für Gesundheit
und Frauen bzw. Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. In wei-
teren acht Fällen wurden die Dienstverhältnisse einvernehmlich aufgelöst.

Abgesehen von der Auszahlung der im § 28b VBG vorgesehenen Ersatzleistung für
nicht konsumierten Erholungsurlaub sind aus Anlass der Beendigung von Dienstver-
trägen keine Kosten angefallen.


Zu 3:

Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz
1948 tätigen Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beziehen ein sogenanntes All-ln-
Gehalt in der Höhe zwischen 4.453
Euro und 5.100 Euro (brutto) monatlich. Der in
der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7 eingestufte Beamte des Allgemei-
nen Verwaltungsdienstes bezieht gemäß § 30 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 eine in der
höheren Verwendungsgruppe A1 vorgesehene Funktionszulage der Funktionsgrup-
pe 2, Funktionsstufe 3, und eine ruhegenussfähige Verwendungszulage gemäß § 34
GehG.

Die Leiterin des Kabinettsdienstes bezieht ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74 VBG.

Zu 4 und 5:

Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen der fünf akademisch ausgebil-
deten Mitarbeiter in meinem Ministerbüro werden durch das gemäß § 36 VBG ver-
einbarte sondervertragliche Entgelt bzw. das fixe Monatsentgelt gemäß § 74 Abs. 4
VBG abgegolten. Für den Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes sind mo-
natlich 25 Überstunden pauschaliert.

Zu 6:

Seit 25.11.2002 wurden an neun Mitarbeiter meines Ministerbüros Belohnungen in

der Gesamthöhe von 4 497 Euro ausbezahlt.

Zu 7:
Keine.

Zu 8:

Im Jahr 2002 verzeichneten im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung acht Mit-
arbeiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf. Zur besseren Darstellung wird auf die
nachstehende Übersicht verwiesen:

Anzahl der
Mitarbeiter

 

Verwendungsgruppe/
Entlohnungsgruppe

 

Überstunden

 

3

 

v1

 

1331

 

2

 

A2

 

564

 

3

 

H1,h2

 

2 622,95

 

Für das Jahr 2003 kann im Hinblick auf die Bestimmungen des § 49 BDG noch nicht
gesagt werden, wie viele Mehrleistungsstunden letztlich als Überstunden zu behan-
deln sind.


Zu 9:

Derzeit werden im Justizressort keine Personen auf Basis eines Arbeitsleihvertrages
beschäftigt. Im Übrigen verweise ich die Beantwortung der Anfrage des Abgeordne-
ten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Zahl 992/J-NR/2003.

Zu 10:

Vom 25. November 2002 bis zum 16. Jänner 2004 wurden im Bereich des Justizres-
sorts 178 Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen. Diese
Personen gliedern sich wie folgt:

Zentralstelle

 

Nachgeordnete Dienstbehörden

 

männlich

 

weiblich

 

männlich

 

weiblich

 

-

 

-

 

104

 

74

 

Bei diesen Bediensteten handelt es sich zum überwiegenden Teil um
Richteramtsanwärter, Rechtspfleger und Beamte des Exekutivdienstes. Für diese
Bedienstetengruppen sind keine alternativen vertraglichen Dienstverhältnisse
vorgesehen. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf deren im Kernbereich der
Hoheitsverwaltung gelegene Aufgaben auch Gerichtsvollzieher, Bezirksanwälte und
Vorsteher von Geschäftsstellen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen.

Zu 11 bis 14:

Seit 25. November 2002 wurden in den Amtsräumen des Kabinetts weder Umbauten

vorgenommen noch für diese Möbel angeschafft.

Zu 15:

Für den Bereich Zentralstelle, Oberster Gerichtshof und Justizbehörden in den Län-
dern (Oberlandesgerichte - OLG) wurden seit 25.11.2002 angekauft:

1 Mercedes Benz E 220CDI Classic            33.679,52 Euro   BMJ-Zentralleitung

1 BMW 730 Li            67.784,76 Euro   BMJ-Zentralleitung

1 VW T5 TDI            23.909,40 Euro   OLG Innsbruck

1 VW T5 TDI            23.270,04 Euro   OLG Graz

Bestellt, aber noch nicht geliefert und fakturiert sind:

1 Mercedes Benz E 220CDI Classic            36.696,82 Euro   Oberster Gerichtshof

1 Mercedes Benz E 220CDI Classic            35.900,44 Euro   OLG Innsbruck


Die Nutzung der Kraftfahrzeuge beruht auf Kaufverträgen unter Beachtung des Rah-
menvertrags der Bundesbeschaffung GmbH sowie des Ministerratsbeschlusses vom
21.10.2003 und sinngemäßer Anwendung der bis 31.12.2002 gültigen Hubraumbe-
schränkung für Kraftfahrzeuge der ehemaligen Kategorie IM.

Der Ankauf war jeweils erforderlich um Kraftfahrzeuge, die aus Gründen der Wirt-
schaftlichkeit und/oder Sicherheit auszuscheiden waren, zu ersetzen. Die Altfahr-
zeuge wurden je nach Alter und Zustand an Landesgerichte weitergegeben oder
nach den Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen des Bundes veräußert.

Die Gesamtzahl der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge hat sich dadurch nicht er-
höht.

Für den Bereich des Strafvollzugs wurden seit 25.11.2002 angekauft:

6 VW-Kombi T4 TDI 75KW             à 24.628,00 Euro
1 Mercedes Benz Sprinter 313CDI                  24.000,00 Euro
Bestellt, aber noch nicht geliefert und fakturiert sind
1 Mercedes Benz 918 Kühl-LKW                    69.643,00 Euro
1 Mercedes Benz Sprinter 413CDI                  34.200,00 Euro
1 Mercedes Benz Sprinter 413CDI 16-Sitzer   68.448,00 Euro
1 VW-Kombi T5TDI 75KW                                21.924,00 Euro
1 VW-Kombi T5TDI 75KW                                23.376,00 Euro

Die Nutzung der Kraftfahrzeuge beruht auf Kaufverträgen unter Beachtung des
Rahmenvertrages der Bundesbeschaffung GmbH. Die Kraftfahrzeuge werden über-
wiegend für Insassen- und Materialtransport benötigt.

Sie wurden als Ersatz für auf Grund des Alters und aus Gründen der Wirtschaftlich-
keit und/oder Sicherheit auszuscheidende Fahrzeuge angeschafft.

Zu 16. 18. 19 und 51:

Auf die Beilagen ./A und ./B wird verwiesen. Ich gehe davon aus, dass sich diese

Fragen auf Auslandsdienstreisen, an denen (auch) der Ressortleiter teilnahm, be-
ziehten.

Zu 17:

Die Auslandsdienstreisen dienten der Vertretung außen- und justizpolitischer Ziele

sowie der wirtschaftlichen Interessen Österreichs.


Zu 20:

Die Teilnehmer wurden nach dem jeweiligen Sachthema ausgewählt.

Zu 21:

Im Jahr 2002 haben 5 Mitarbeiter meines Büros Auslandsreisen mit insgesamt 17

Aufenthaltstagen absolviert. Im Jahr 2003 haben 14 Mitarbeiter Auslandsdienstrei-
sen mit insgesamt 24 Aufenthaltstagen durchgeführt. Die Reisekosten sind aus den
Beilagen ./A und ./B ersichtlich.

Zu 22:

Meine Mitarbeiter haben mich zu offiziellen Staatsbesuchen, informellen und formel-
len EU-Ratssitzungen Justiz/Inneres sowie zu einer Justizministerkonferenz beglei-
tet. Die Dienstreisen dienten der Unterstützung bei der Vertretung
justiz- und euro-
papolitischer Ziele Österreichs.

Zu 23:

Für das Jahr 2004 sind Dienstreisen zu formellen und informellen EU-Ratssitzungen

Justiz/Inneres geplant. Auf Grund offizieller Einladungen werde ich im Jahr 2004
China, Rumänien und Ungarn einen Besuch abstatten.

Zu 24. 25. 28, 29, 32 und 33:

Im Jahr 2002 und 2003 wurde jeweils eine Internationale Medienenquete im Parla-
ment durchgeführt. Im Jänner 2003 wurde die „Europäische Jugendstra
frechtskonfe-
renz" in Klagenfurt veranstaltet und im Juni 2003 fand das Symposium Pannonische
Juristen zum Thema „Informationstechnologie in der Justiz" in Jennersdorf mit Betei-
ligung aus Ungarn und Slowenien statt.

Für die Medienenqueten im Jahre 2002 und 2003 sowie für die Europäische Ju-
gendstrafrechtskonferenz war das Bundesministerium für Justiz verantwortlich und
hat auch hiezu eingeladen. Das Symposium Pannonischer Juristen wurde vom ös-
terreichischen Rechtsanwaltskammertag und der Burgenländischen Juristischen
Gesellschaft mit Beteiligung des Bundesministeriums für Justiz organisiert.

Zu 26. 30 und 34:

Für die Medienenquete 2002 war ein Gesamtaufwand von 55.391,43 Euro erforder-
lich.


Die Medienenquete 2003 wird aus Mitteln des EU-Programmes GROTIUS II geför-
dert; die Abrechnung gegenüber der EK wird derzeit von der zuständigen Fachabtei-
lung vorbereitet.

Die Durchführung des Symposiums Pannonische Juristen 2003 hat das Bundesmi-
nisterium für Justiz 6.800 Euro gekostet.

Zu 27, 31 und 35:

Der konkrete Zeitaufwand von Bediensteten im Rahmen der Abwicklung von Projek-
ten und Veranstaltungen wird zur Zeit im einzelnen nicht konkret erfasst. Die Kosten-
und Leistungsrechnung wird im Bundesministerium für Justiz beginnend mit
1. Jänner 2005 in Echtbetrieb gehen, in deren Rahmen für Großprojekte eine Zuord-
nung von Arbeitszeiten von Mitarbeitern erfolgen wird.

Zu 36:

Im Jahr 2004 ist geplant, dass das Bundesministerium für Justiz als Partner anderer

Länder für internationale Veranstaltungen zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird
sich die Richterwoche 2004 aus Anlass der EU-Osterweiterung mit Themen, die für
die neuen Mitglieder von Interesse sind, beschäftigen. Teilnehmer der neuen Mit-
gliedstaaten werden eingeladen werden.

Zu 37 bis 45:

Zu den ressortübergreifenden Strukturprojekten verweise ich auf die Beantwortung

der Parallelanfrage zur Zahl 1167/J-NR/2003 durch den Bundesminister für Finan-
zen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen zur Zahl
3399/J-NR/2002, in der ich unter anderem auch ausführlichst zu den Projekten mit
externer Beratung im Justizbereich sowie zu den ressortübergreifenden Strukturpro-
jekten Stellung genommen habe.

Zu weiteren zwischenzeitig in Angriff genommen bzw durchgeführten Projekten ist
festzuhalten wie folgt:

Das Institut für Verwaltungsmanagement Innsbruck, welches bei der Erarbeitung der
Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung federführend war, unterstützt die Implemen-
tierung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Zentralstelle des Bundesministeri-
ums für Justiz im Rahmen eines Projekt-Coachings im Ausmaß von 18 Beraterta-
gen. Das Coaching erstreckt sich auf den Bereich der Projektvorbereitung und an-


fänglich auf die Projektphase "Konzeption und Umsetzung" Für jeden Beratertag
wird pauschal ein Betrag von 1.308 Euro (inkl. Reisespesen und 20 % USt) veran-
schlagt. Die Gesamtsumme für das Projekt-Coaching beträgt daher 23.544. Euro.
Ohne USt. kostet ein Beratertag 1.090 Euro, insgesamt daher 19.620 Euro. Gemäß
§ 27 Abs. 1 Z 2 BVergG wurde der Auftrag direkt an das Institut für Verwaltungsma-
nagement vergeben, weil der Auftragswert ohne USt. 30.000 Euro nicht erreicht. Das
Projekt-Coaching läuft seit August 2003. Auf Grund der Erfahrungen des Instituts bei
der Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung im Bundesministerium für
Land-, Forst und Wasserwirtschaft, im Bundesministerium für Inneres und der Pro-
jektleitung im Bundeskonzept sowie der Höhe der Kosten pro Beratertag im unteren
Bereich der bekannten Durchschnittshonorare gilt das Institut für Verwaltungsma-
nangement für das Bundesministerium für Justiz als bester Vertragspartner.

Im Bereich des Strafvollzugs wurden seit 2000 zwei Aufträge für fachspezifische Be-
triebsberatungsdienstleistungen zu Wirtschafts- sowie allgemeinen Vollzugsverwal-
tungsangelegenheiten des Straf- und Maßnahmenvollzuges vergeben. In beiden Fäl-
len - über die Einrichtung von Wirtschaftsstellen sowie von Vollzugsstellen - erfolgte
die Auftragserteilung nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
(BVergG). Im Falle der Wirtschaftsstellen erhielt die Fa. BDO Auxilia Treuhand
GmbH nach einem Verhandlungsverfahren, bei dem 8 Unternehmen zur Anbotsle-
gung eingeladen wurden, den Zuschlag. Die Vergabeentscheidung wurde von einer
dreiköpfigen Vergabejury getroffen. Die Auftragssumme betrug 34.000 Euro. Im Fal-
le der Vollzugsstellen wurde der Auftrag im Rahmen einer Direktvergabe gemäß
§ 27 BVergG 2002 an die Fa. Havranek & Havranek vergeben. Die Auftragssumme
betrug 30.000 Euro.

Im Wege einer Direktvergabe nach § 27 Abs. 1 Z 1 BVergG wurde weiters der HFP
Consult Unternehmensberatungs GmbH am 24. Jänner 2003 der Auftrag zur Erbrin-
gung von Beratungsleistungen zum Aufbau eines strategischen und operativen Ma-
nagement-Controlling-Systems für den Strafvollzug erteilt. Wesentlicher Leistungs-
gegenstand war die Begleitung der hiefür im Bundesministerium für Justiz eingerich-
teten Task-Force durch Mitwirkung an der Erarbeitung der Projektziele und Umset-
zungsschritte, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Förderung des Wissenstransfers
und Coaching der Projektmitarbeiter. Auftragsgemäß legte die Auftragnehmerin am
1. Juli 2003 den Abschlussbericht mit den Controllingberichten für das erste und
zweite Quartal 2003. Das Gesamthonorar für die Beratungsleistungen betrug


29.976,75 Euro (exklusive USt). Wiederum im Wege einer Direktvergabe nach § 27
Abs. 1 Z 1 BVergG wurde der HFP Consult Unternehmensberatungs GmbH am 11.
August 2003 der Auftrag erteilt, die Implementierung des Quartalsberichts zum Ma-
nagement-Controlling für den Strafvollzug im Rahmen der Task-Force während der
Erprobungs- und Nachjustierungsphase im Jahr 2003 und während des anlaufenden
Echtbetriebs im Jahr 2004 zu begleiten. Das Honorar für diese Leistungen ist mit
20.000 Euro (exklusive USt) limitiert.

Im Zuge der Parlamentarischen Behandlung des Strafprozessreformgesetzes wurde
zur empirisch wissenschaftlichen Ermittlung der erforderlichen Personalkapazität in
einem Vergabeverfahren nach § 26 Abs. 4 BVergG die Firma ROI Seidl Manage-
ment Consulting AG beauftragt, nachstehende Werkleistungen zu erbringen:

    abgesicherte Aussagen zum zusätzlichen Kapazitätsbedarf
    Mehrbedarf bei Staatsanwaltschaft und deren Hilfsfunktionen

    entsprechender Minderbedarf bei Untersuchungsrichterkapazitäten und zuge-
hörigen Kanzleien

    Erarbeitung eines Soll-Ablaufs als Basis für Kompetenz- und

Aufgabenregelungen sowie für die Verlagerungspotenziale des neuen
strafprozessualen Vorverfahrens

    Abschätzung von Einsparungspotenzialen im Gesamtablauf, inklusive Kanz-
leien.

Das Honorar für die Erbringung dieser Werkleistungen beträgt maximal
135.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der konkret erbrachten Beratertage
nach einem fest vereinbarten Tagessatz sowie ebenfalls konkret abzurechnenden
und nachzuweisenden Spesen bis zu einem Höchstbetrag von maximal 10 % der
Gesamthonorarsumme.

Zum Projekt zur Neuordnung des Fahrnisexekutionswesens - wird ergänzend zur
Voranfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kol-
legen zur Zahl 3399/J-NR/2002 - berichtet, dass die entwickelten neuen Systeme
seit In-Kraft-Treten der Exekutionsordnungsnovelle 2003 seit 1. Jänner 2004 bereits
eingesetzt werden und die Planungs- und Leitungseinheiten ihre Tätigkeit aufge-
nommen haben. Zur Erstellung der Modellrechnung für das Vollzugsgebührensys-
tem, Unterstützung der Entwicklung der IT Applikationen und zum Aufbau des Cont-


rolling wurde in der Umsetzungsphase gemäß § 26 Abs. 4 BVergG ein ergänzender
Auftrag über 80.600 CHF an die Firma ROI vergeben.

Zu 46:

Ausgaben für externe Berater werden je nach dem Gegenstand der Beratungsleis-
tung bei den Voranschlagstiteln 1/300 Bundesministerium für Justiz, 1/301 Oberster
Gerichtshof, 1/302 Justizbehörden in den Ländern oder 1/303 Justizanstalten als
Sachausgaben des Ermessens bei
UT 8 Aufwendungen verrechnet.

Zahlungen an natürliche Personen fallen unter Voranschlagspost 7270 (Entgelte für
sonstige Leistungen an natürliche Personen), Zahlungen an Beratungsunternehmen
unter VA-Post 7280 bzw. 7281 (sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Fir-
men und juristischen Personen).

Beide VA-Posten umfassen jedoch auch Entgelte für andere als Beratungsleistun-
gen (z.B. Reparaturarbeiten, Schreibdienste, ärztliche Leistungen, Planungsleistun-
gen, Sachverständigengutachten, Autoren- und Vortragshonorare u.
ä.), sodass all-
fällige Beratungskosten nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben ausmachen. Der
jeweilige Jahresausgabenbetrag nur für Beratungsleistungen kann mit den Mitteln
des Rechnungswesens nicht ausgefiltert werden.

Die Jahresgesamtausgaben bei den genannten Voranschlagsansätzen betrugen

2002

1/30008-7270 326.623,35 Euro

1/30008-7280 330.940,08 Euro

1/30108-7270 160,00 Euro

1/30108/7280 165.751,08 Euro

1/30208-7270 698.609,21 Euro

1/30208/7280-990 Sonstige 3,126.498,63 Euro

1/30308-7270 2,293.832,42 Euro

1/30308/7281-990 Sonstige Entgelte 2,689.390,78 Euro

2003 (Stichtag 5.1.2004; Zahlungen zu Lasten 2003 sind bis 20.1.2004 möglich)

1/30008-7270                      234.687,30 Euro
1/30008-7280                                                                           525.766,04 Euro


1/30108-7270                    0,00 Euro

1 /30108/7280       91.614,84 Euro

1/30208-7270         997.212,39 Euro

1/30208/7280-990 Sonstige        1,954.836,30 Euro

1/30308-7270        2,652.406,18 Euro

1/30308/7281-990 Sonstige Entgelte        3,478.051,75 Euro

BVA 2004: Eine gesonderte Veranschlagung von Beratungsleistungen erfolgt aus
den oben genannten Gründen nicht.

Zu 47:

Im Vergleich zum Stellenplan für 2002, der für das Justizressort 11.288 Planstellen

vorsah, weist der Stellenplan 2003 insgesamt 11.067, also 221 Planstellen weniger
aus. Der Stellenplan für 2004 in der Fassung des Wachstums- und Standortgesetzes
2003 weist dem gegenüber 10.946 Planstellen aus. Diese Einsparungen wurden
durch zahlreiche Strukturprojekte, etwa die Gerichtszusammenlegungen, umfassend
verbesserte IT-Anwendungen sowie die Neuordnung des Fahrnisexekutionswesens
(FEX) flankiert.

Zu 48:

Vom Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge zu „Werbekampagnen und

ähnlichen öffentlichen Darstellungen" erteilt, sondern Öffentlichkeitsarbeit zur Wis-
sensvermittlung und Bewusstseinsbildung geleistet. Die im
"Amtsblatt zur Wiener
Zeitung" oder ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichten Ausschreibungen, E-
dikte etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als
Werbung im Sinne der vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Für Informationsver-
mittlung über das Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz in einer öster-
reichischen Tageszeitung wurde ein Vertrag über eine Gesamtsumme von
8.208,20 Euro (exkl. Umsatzsteuer und Werbeabgabe) geschlossen.

Zu 49, 50, 52:

Die Gesamtausgaben auf der Voranschlagsposten 7232-002 Sonstige Repräsentati-
onsausgaben betrugen im Jahr 2002 30.593,62 Euro, im Jahr 2003 (Stichtag
5.1.2004) 26.520,98 Euro.


Bei derartigen Veranstaltungen oder Anlässen werden Ausgaben auch noch bei an-
deren Voranschlagspositionen, so etwa 4020 Verbrauchsgüter für innerbetriebliche
Leistungen, 4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 4300 Lebensmittel,
6216-900 Sonstige Transporte (Dienstreisen), 7231 Amtspauschale und 7232-001
Internationale Kontakte verrechnet. Da auf diesen Voranschlagspositionen jedoch
primär und überwiegend Ausgaben zur Verrechnung gelangen, die nicht mit solchen
Veranstaltungen und Anlässen im Zusammenhang stehen, ist eine Aufgliederung
der Ausgaben nach „Verursacher" (Ressortminister, Bedienstete des Ministerbüros,
Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richter und Staatsanwälte, sonstige
Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass" mit den Mitteln
des Rechnungswesens nicht möglich.

Zu 53:

Drucksorten, wie Briefpapier, Einladungskarten, Visitkarten etc. werden grundsätz-
lich auch für den Ressortleiter entweder von der Hausdruckerei des Bundesministe-
riums für Justiz oder von der Druckerei der Justizanstalt Stein hergestellt. Im Jahr
2003 wurde für Fotos ein Betrag von 188,40 Euro aufgewendet.

Zu 54:
Ja.


Beilage ./A


Zu Pkt. 16


 

Dienstreisen 2002

 

 

Name

 

Zeit

 

Ort

 

Zweck

 

Abreise

 

Rückreise

 

Kosten

 

1

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

13.2. -15.2.

 

Santiago de

 

Inf. EU-Rat

 

13.40

 

18.35

 

727,00

 

 

 

Dr. Silvia B.

 

wg PEX-Flug

 

Compostella

 

 

 

 

 

 

 

0

 

 

 

LStA Dr. F.

 

Rückreise

 

 

 

 

 

 

 

 

 

727,00

 

 

 

Dr. Peter F.

 

Erst am 17.2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

727,00

 

 

 

Dr. Birgit T.

 

Rückreise 15.2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.365,00

 

 

 

Mag. Gertraud E.

 

Rückreise 15.2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.351,00

 

2

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

2.4. -4.4.

 

Ukraine (Kiew)

 

Off. Besuch

 

10.35

 

16.25

 

1.308,08

 

 

 

Dr. Silvia B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.308,08

 

 

 

LStA Dr. Ihor T.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.307,65

 

 

 

LStA Mag. Peter H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.308,08

 

3

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

21 .4. -25.4.

 

Teheran

 

Off. Besuch

 

19.55

 

6.10

 

1.568,22

 

 

 

Dr. Silvia B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

SC Dr. Michael L.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

SC Dr. Gerhard H.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

Dr. Peter F.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

Rebekka B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

Otto M.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

+ 2 Journalisten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Manfred K.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

 

 

Josef A.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.568,22

 

4

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

25.4. - 26.4.

 

Luxemburg

 

JAI

 

7.25

 

21.55

 

1.027,97

 

 

 

(nur 26.4.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LStA Dr. Gert F.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.027,97

 

 

 

Dr. Peter F.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.027,97

 

5

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

23.5. - 24.5.

 

Athen

 

Off. Besuch

 

10.35

 

16.20

 

770,12

 

 

 

Dr. Silvia B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

770,12

 

 

 

LStA Dr. Martin Seh.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

770,12

 

 

 

Mag. Thomas S., Ri

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

770,12

 

 

 

RA Dr. Alix F.

 

Selbstzahler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

770,12

 

 

 

Notar Dr. Engelbert P.

 

Selbstzahler

 

 

 

 

 

 

 

 

 

770,12

 

6

 

BM Dr. Böhmdorfer

 

30.5. -31. 5.

 

Berlin

 

Eröffnung des

 

10.05

 

12.30

 

829,70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jusitzministeriums

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PräsdOGH Dr. Erwin F.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

829,70

 

1


Zu Pkt. 16


Beilage ./A


 


 

 

Name

 

Zeit

 

Ort

 

Zweck

 

Abreise

 

Rückreise

 

Kosten

 

 

 

OStA Dr. Fritz Seh.
Mag. Ina S.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

829,70
829,70

 

7

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.
SChef Dr. Gerhard H.
PräsdOLG Innsbruck Dr. R.
LOStA Dr. B.
LStA Dr. K.

 

3. -4.10.
0

 

Vaduz

 

Off. Besuch

 

8.25

 

18.55

 

668,69
668,69
668,69

668,69
668,69

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2


Beilage ./B


Zu Pkt. 16


 


Dienstreisen 2003

 

 

Name

 

Zeit

 

Ort

 

Zweck

 

Abreise

 

Rückreise

 

Kosten

 

1

 

BM Dr. Böhmdorfer

Dr. Silvia B.
LStA Dr. P.
Dr. W., Richter

 

27.3. -29.3.

 

Veria
(Griechenland)

 

Inf. EU-Rat

 

10.25

 

16.20

 

967,73

967,73
967,73
967,73

 

2

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.
LStA Dr. P.
Mag. F. Eva
LStA Dr. G.
Mag. Seh.

 

2.6. -3.6.

 

Warschau

 

Off. Besuch

 

7.10

 

18.45

 

955,66
955,66
955,66
955,66
955,66
955,66

 

3

 

BM Dr. Böhmdorfer
LStA Dr. T.
OStA Dr. G.
Mag. L.

 

6.6.

 

Luxemburg

 

JAI

 

7.25

 

18.30

 

828,59
828,59
828,59
828,59

 

4

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.
SC Dr. G.
Mag. L.
Mag. L.
Otto M.
Dr. R. (ÖRAK)
Notar Dr. C.
CR Dr. R. (Profil)
Red. M. (Krone)

 

14.6. -18.6

Selbstzahler
Selbstzahler

 

Havanna

 

Off. Besuch

 

14.10

 

14.30

 

2.338,69
2.338,69
917,71
917,71
917,71
917,71

917,71
917,71

 

5

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.

 

14.8. -17.8.

 

Vaduz

 

Off. Besuch

 

17.25

 

12.55

 

545,52
545,52

 

6

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.
SC Dr. M.
OStA Dr. K.
Mag. L.

 

11. 9. -13.9.

 

Rom

 

Inf. EU-Rat

 

17.35

 

19.35

 

899,72
899,72
775,10
775,10
899,72

 

7

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.

 

19.9. -20.9.

 

Baku
(Aserbaidschan)

 

Off. Besuch

 

5.00

 

20.00

 

JET

 

1


Zu Pkt. 16


Beilage ./B


 


 

 

Name

 

Zeit

 

Ort

 

Zweck

 

Abreise

 

Rückreise

 

Kosten

 

 

 

OStA Dr. B.
Mag. Seh.
Otto M.
Redakteur S.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20.600,00

 

8

 

BM Dr. Böhmdorfer
LStA Dr. F.
Mag. Seh.

 

2.10

 

Luxemburg

 

JAI

 

9.25

 

18.30

 

1.026,59
1.026.59
1 .026,59

 

9

 

BM Dr. Böhmdorfer
Dr. Silvia B.
SC Dr. F.
LOStA Dr. P.
LStA Dr. K.
Mag. Seh.

 

8.10. -9.10.

 

Sofia

 

Justizministertreffen

 

10.30

 

16.00

 

9.200,00
(Jet-Anmietung)

 

10

 

BM Dr. Böhmdorfer
OStA Dr. B.
Mag. Seh.

 

20.11.

 

Zagreb

 

Vertragsunterzeichnung

 

10.40

 

18.30

 

443,79
443,79
443,79

 

11

 

BM Dr. Böhmdorfer
Mag. Michael Seh.

 

21.11.

 

Dublin

 

Info Gespräch mit
irischem Justizminister

 

7.20

 

22.35

 

1.004,72
455,72

 

12

 

BM Dr. Böhmdorfer

Dr. Silvia B.
LStA Dr. F.
OStA Dr. B.
Mag. Seh.
Otto M.
T. Wilhelm (Journalist)

 

19.12.

 

Berlin

 

Vertragsunterzeichnung
Off. Besuch

 

7.25

 

20.50

 

442,42

442,42
442,42
442,42
442,42
442,42
442,42

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2