1172/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen
und Kollegen haben
an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Finanzgebarung seit
25.11.2002" ge-
richtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Vorweg ersuche ich neuerlich um Verständnis
dafür, dass eine personenbezogene
Beantwortung insbesondere von Fragen zu bezugsrelevanten Daten im Hinblick auf
datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht möglich ist. Solche Daten können nur
in-
soweit bekannt gegeben werden, als sie sich auf die jeweilige Funktion beziehen
und eine Namensnennung nicht zu erfolgen hat.
Zu 1 und 2:
Nachstehende
Personen wurden seit 25. November 2002 als Mitarbeiter im Büro
des Bundesministers für Justiz beschäftigt:
Mitarbeiter im Ministerbüro |
Zeitraum
(25.11.2002 bis 4.12.2003) |
Mag. Katharina Peschko-Gruber |
6.7.2000 bis
9.10.2002 bzw. |
Dr. Peter Franzmayr |
1.8.2001
bis 31. 12.2002 |
Mag. Ferdinand Pircher |
1.9.2001
bis 31. 12.2002 |
Dr. Gerald Waitz |
17.12.2001
bis 31. 12.2002 |
Mag. Agnes Fried |
1.9.2002
bis 31. 12.2002 |
MMag. Christina Cerne |
22. 10.2002 bis 28.2.2003 |
MMag. Dr. Bernhard Macalka |
6.12.2002
bis 9.12.2002 |
Mag. Harald Hügel |
12. 12.2002
bis 11. 1.2003 |
Mag. Nina Macek |
11. 12.2002
bis 31. 1.2003 |
Mag. Roland Dietrich |
16.12.2002
bis 31. 3.2003 |
Mitarbeiter im Ministerbüro |
Zeitraum
(25.11.2002 bis 4.12.2003) |
Mag. Georg Mayer |
29.1. 2003 bis 31. 3.2003 |
Elisabeth Rutkiewicz-Zacharia |
17.3.2003
bis 31. 7.2003 |
Mag. Christoph Luisser |
15.4.2003
bis 31. 12.2003 |
Mag. Georg Gradwohl |
15.9.2003
bis 31. 12.2003 |
|
|
Derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter |
|
Mag. Siegrun List |
ab
24.3.2003 |
Mag. Michael Schön |
ab
29.4.2003 |
Mag. Torsten Marx |
ab
19.5.2003 |
Mag. Rüdiger Sehender |
ab
3.11.2003 |
Mag. Maria-Theresia Resch-Ehrendorff |
ab 3. 11.
2003 |
ADir RegRat Otto Müller |
Durchgehend |
Jene fünf akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die derzeit
meinem Ministerbüro angehören, sind Vertragsbedienstete des Verwaltungsdiens-
tes, wobei in vier Fällen Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
1948 aufrecht bestehen. Der weitere Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen
Ver-
waltungsdienstes, der mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A1, Funkti-
onsgruppe 2 betraut und mit 30 % einer Vollzeitkraft im Ministerbüro, mit
seiner übri-
gen Arbeitskapazität als Sachbearbeiter in einer Fachabteilung tätig ist.
Darüber hinaus sind dieser Organisationseinheit insgesamt
acht Bedienstete als
Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen,
die nicht dem Begriff "Ministersekretäre" zuzuordnen und deshalb bei
den folgenden
Antworten nicht berücksichtigt sind.
Grundlagen der Dienstverhältnisse jener Bediensteten, die
seit dem 25. November
2002 dem Ministerbüro angehörten, waren in einem Fall das Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979, in allen übrigen Fällen befristete Dienst- bzw.
Sonderver-
träge nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.
Soweit die Tätigkeiten von Mitarbeitern in
meinem Ministerbüro endeten, erfolgte
dies in zwei Fällen durch Zeitablauf, in einem Fall durch Aufhebung der
Dienstzutei-
lung und in drei Fällen durch Versetzung zu den Bundesministerien für
Gesundheit
und Frauen bzw. Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz. In wei-
teren acht Fällen wurden die Dienstverhältnisse einvernehmlich aufgelöst.
Abgesehen von der Auszahlung der im § 28b VBG vorgesehenen
Ersatzleistung für
nicht konsumierten Erholungsurlaub sind aus Anlass der Beendigung von
Dienstver-
trägen keine Kosten angefallen.
Zu 3:
Die auf der Grundlage von Sonderverträgen nach dem
Vertragsbedienstetengesetz
1948 tätigen Mitarbeiter in meinem Ministerbüro beziehen ein sogenanntes
All-ln-
Gehalt in der Höhe zwischen 4.453 Euro und 5.100 Euro (brutto) monatlich. Der
in
der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7 eingestufte Beamte des Allgemei-
nen Verwaltungsdienstes bezieht gemäß § 30 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956 eine in
der
höheren Verwendungsgruppe A1 vorgesehene Funktionszulage der Funktionsgrup-
pe 2, Funktionsstufe 3, und eine ruhegenussfähige Verwendungszulage gemäß § 34
GehG.
Die Leiterin des Kabinettsdienstes bezieht
ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74 VBG.
Zu
4 und 5:
Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen der fünf
akademisch ausgebil-
deten Mitarbeiter in meinem Ministerbüro werden durch das gemäß § 36 VBG ver-
einbarte sondervertragliche Entgelt bzw. das fixe Monatsentgelt gemäß § 74 Abs.
4
VBG abgegolten. Für den Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes sind mo-
natlich 25 Überstunden pauschaliert.
Zu 6:
Seit
25.11.2002 wurden an neun Mitarbeiter meines Ministerbüros Belohnungen in
der
Gesamthöhe von 4 497 Euro ausbezahlt.
Zu 7:
Keine.
Zu 8:
Im
Jahr 2002 verzeichneten im Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung acht
Mit-
arbeiter mehr als 240 Überstunden pro Kopf. Zur besseren Darstellung wird auf
die
nachstehende Übersicht verwiesen:
Anzahl der |
Verwendungsgruppe/ |
Überstunden |
3 |
v1 |
1331 |
2 |
A2 |
564 |
3 |
H1,h2 |
2 622,95 |
Für das Jahr 2003 kann im Hinblick auf die Bestimmungen des
§ 49 BDG noch nicht
gesagt werden, wie viele Mehrleistungsstunden letztlich als Überstunden zu
behan-
deln sind.
Zu 9:
Derzeit werden im Justizressort keine
Personen auf Basis eines Arbeitsleihvertrages
beschäftigt. Im Übrigen verweise ich die Beantwortung der Anfrage des
Abgeordne-
ten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Zahl 992/J-NR/2003.
Zu 10:
Vom
25. November 2002 bis zum 16. Jänner 2004 wurden im Bereich des Justizres-
sorts 178 Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Diese
Personen gliedern sich wie folgt:
Zentralstelle |
Nachgeordnete Dienstbehörden |
||
männlich |
weiblich |
männlich |
weiblich |
- |
- |
104 |
74 |
Bei diesen Bediensteten handelt es sich
zum überwiegenden Teil um
Richteramtsanwärter, Rechtspfleger und Beamte des Exekutivdienstes. Für diese
Bedienstetengruppen sind keine alternativen vertraglichen Dienstverhältnisse
vorgesehen. Darüber hinaus wurden im Hinblick auf deren im Kernbereich der
Hoheitsverwaltung gelegene Aufgaben auch Gerichtsvollzieher, Bezirksanwälte und
Vorsteher von Geschäftsstellen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
übernommen.
Zu 11 bis 14:
Seit 25. November 2002 wurden in den
Amtsräumen des Kabinetts weder Umbauten
vorgenommen noch für diese Möbel
angeschafft.
Zu 15:
Für den Bereich Zentralstelle, Oberster Gerichtshof und
Justizbehörden in den Län-
dern (Oberlandesgerichte - OLG) wurden seit 25.11.2002 angekauft:
1 Mercedes Benz E 220CDI Classic 33.679,52
Euro BMJ-Zentralleitung
1 BMW 730 Li 67.784,76
Euro BMJ-Zentralleitung
1 VW T5 TDI 23.909,40
Euro OLG Innsbruck
1 VW T5 TDI 23.270,04
Euro OLG Graz
Bestellt,
aber noch nicht geliefert und fakturiert sind:
1 Mercedes Benz E 220CDI Classic 36.696,82
Euro Oberster Gerichtshof
1 Mercedes Benz E 220CDI Classic 35.900,44
Euro OLG Innsbruck
Die Nutzung der Kraftfahrzeuge beruht auf
Kaufverträgen unter Beachtung des Rah-
menvertrags der Bundesbeschaffung GmbH sowie des Ministerratsbeschlusses vom
21.10.2003 und sinngemäßer Anwendung der bis 31.12.2002 gültigen Hubraumbe-
schränkung für Kraftfahrzeuge der
ehemaligen Kategorie IM.
Der Ankauf war jeweils erforderlich um
Kraftfahrzeuge, die aus Gründen der Wirt-
schaftlichkeit und/oder Sicherheit auszuscheiden waren, zu ersetzen. Die
Altfahr-
zeuge wurden je nach Alter und Zustand an Landesgerichte weitergegeben oder
nach den Richtlinien für die Benützung von Kraftfahrzeugen des Bundes
veräußert.
Die Gesamtzahl der im Einsatz befindlichen
Fahrzeuge hat sich dadurch nicht er-
höht.
Für den Bereich des Strafvollzugs wurden
seit 25.11.2002 angekauft:
6 VW-Kombi T4 TDI 75KW à 24.628,00 Euro
1 Mercedes Benz
Sprinter 313CDI
24.000,00 Euro
Bestellt, aber noch nicht geliefert und fakturiert sind
1 Mercedes Benz 918 Kühl-LKW
69.643,00 Euro
1 Mercedes Benz Sprinter 413CDI
34.200,00 Euro
1 Mercedes Benz Sprinter 413CDI 16-Sitzer 68.448,00 Euro
1 VW-Kombi T5TDI 75KW
21.924,00 Euro
1 VW-Kombi T5TDI 75KW 23.376,00
Euro
Die Nutzung der Kraftfahrzeuge beruht auf
Kaufverträgen unter Beachtung des
Rahmenvertrages der Bundesbeschaffung GmbH. Die Kraftfahrzeuge werden über-
wiegend für Insassen- und Materialtransport benötigt.
Sie wurden als Ersatz für auf Grund des Alters und aus
Gründen der Wirtschaftlich-
keit und/oder Sicherheit auszuscheidende Fahrzeuge angeschafft.
Zu 16. 18. 19 und 51:
Auf die
Beilagen ./A und ./B wird verwiesen. Ich gehe davon aus, dass sich diese
Fragen auf Auslandsdienstreisen, an denen
(auch) der Ressortleiter teilnahm, be-
ziehten.
Zu 17:
Die Auslandsdienstreisen dienten der
Vertretung außen- und justizpolitischer Ziele
sowie der wirtschaftlichen Interessen
Österreichs.
Zu 20:
Die Teilnehmer wurden nach dem jeweiligen
Sachthema ausgewählt.
Zu 21:
Im
Jahr 2002 haben 5 Mitarbeiter meines Büros Auslandsreisen mit insgesamt 17
Aufenthaltstagen absolviert. Im Jahr 2003
haben 14 Mitarbeiter Auslandsdienstrei-
sen mit insgesamt 24 Aufenthaltstagen durchgeführt. Die Reisekosten sind aus
den
Beilagen ./A und ./B ersichtlich.
Zu 22:
Meine Mitarbeiter haben mich zu offiziellen Staatsbesuchen,
informellen und formel-
len EU-Ratssitzungen Justiz/Inneres sowie zu einer Justizministerkonferenz
beglei-
tet. Die Dienstreisen dienten der Unterstützung bei der Vertretung justiz- und euro-
papolitischer
Ziele Österreichs.
Zu 23:
Für
das Jahr 2004 sind Dienstreisen zu formellen und informellen EU-Ratssitzungen
Justiz/Inneres geplant. Auf Grund offizieller Einladungen
werde ich im Jahr 2004
China, Rumänien und Ungarn einen Besuch abstatten.
Zu 24. 25. 28, 29, 32 und 33:
Im Jahr 2002 und 2003 wurde jeweils eine Internationale
Medienenquete im Parla-
ment durchgeführt. Im Jänner 2003 wurde die „Europäische Jugendstrafrechtskonfe-
renz" in Klagenfurt veranstaltet und im Juni 2003 fand das Symposium
Pannonische
Juristen zum Thema „Informationstechnologie in der Justiz" in Jennersdorf
mit Betei-
ligung aus Ungarn und Slowenien statt.
Für die Medienenqueten im Jahre 2002 und 2003 sowie für die
Europäische Ju-
gendstrafrechtskonferenz war das Bundesministerium für Justiz verantwortlich
und
hat auch hiezu eingeladen. Das Symposium Pannonischer Juristen wurde vom ös-
terreichischen Rechtsanwaltskammertag und der Burgenländischen Juristischen
Gesellschaft mit Beteiligung des Bundesministeriums für Justiz organisiert.
Zu 26. 30 und 34:
Für die Medienenquete 2002 war ein Gesamtaufwand von
55.391,43 Euro erforder-
lich.
Die Medienenquete 2003 wird aus Mitteln des EU-Programmes
GROTIUS II geför-
dert; die Abrechnung gegenüber der EK wird derzeit von der zuständigen
Fachabtei-
lung vorbereitet.
Die Durchführung des Symposiums
Pannonische Juristen 2003 hat das Bundesmi-
nisterium für Justiz 6.800 Euro gekostet.
Zu 27, 31 und 35:
Der konkrete Zeitaufwand von Bediensteten
im Rahmen der Abwicklung von Projek-
ten und Veranstaltungen wird zur Zeit im einzelnen nicht konkret erfasst. Die
Kosten-
und Leistungsrechnung wird im Bundesministerium für Justiz beginnend mit
1. Jänner 2005 in Echtbetrieb gehen, in deren Rahmen für Großprojekte eine
Zuord-
nung von Arbeitszeiten von Mitarbeitern erfolgen wird.
Zu 36:
Im
Jahr 2004 ist geplant, dass das Bundesministerium für Justiz als Partner
anderer
Länder für internationale Veranstaltungen zur Verfügung
steht. Darüber hinaus wird
sich die Richterwoche 2004 aus Anlass der EU-Osterweiterung mit Themen, die für
die neuen Mitglieder von Interesse sind, beschäftigen. Teilnehmer der neuen
Mit-
gliedstaaten werden eingeladen werden.
Zu 37 bis 45:
Zu
den ressortübergreifenden Strukturprojekten verweise ich auf die Beantwortung
der Parallelanfrage zur Zahl 1167/J-NR/2003 durch den
Bundesminister für Finan-
zen. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen zur
Zahl
3399/J-NR/2002, in der ich unter anderem auch ausführlichst zu den Projekten
mit
externer Beratung im Justizbereich sowie zu den ressortübergreifenden
Strukturpro-
jekten Stellung genommen habe.
Zu weiteren zwischenzeitig in Angriff genommen bzw
durchgeführten Projekten ist
festzuhalten wie folgt:
Das Institut für Verwaltungsmanagement Innsbruck, welches
bei der Erarbeitung der
Bundes-Kosten- und Leistungsrechnung federführend war, unterstützt die
Implemen-
tierung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Zentralstelle des
Bundesministeri-
ums für Justiz im Rahmen eines Projekt-Coachings im Ausmaß von 18 Beraterta-
gen. Das Coaching erstreckt sich auf den Bereich der Projektvorbereitung und
an-
fänglich
auf die Projektphase "Konzeption und Umsetzung" Für jeden Beratertag
wird pauschal ein Betrag von 1.308 Euro (inkl. Reisespesen und 20 % USt) veran-
schlagt. Die Gesamtsumme für das Projekt-Coaching beträgt daher 23.544. Euro.
Ohne USt. kostet ein Beratertag 1.090 Euro, insgesamt daher 19.620 Euro. Gemäß
§ 27 Abs. 1 Z 2 BVergG wurde der Auftrag direkt an das Institut für
Verwaltungsma-
nagement vergeben, weil der Auftragswert ohne USt. 30.000 Euro nicht erreicht.
Das
Projekt-Coaching läuft seit August 2003. Auf Grund der Erfahrungen des
Instituts bei
der Implementierung der Kosten- und Leistungsrechnung im Bundesministerium für
Land-, Forst und Wasserwirtschaft, im Bundesministerium für Inneres und der
Pro-
jektleitung im Bundeskonzept sowie der Höhe der Kosten pro Beratertag im
unteren
Bereich der bekannten Durchschnittshonorare gilt das Institut für
Verwaltungsma-
nangement für das Bundesministerium für Justiz als bester Vertragspartner.
Im Bereich des Strafvollzugs wurden seit 2000 zwei Aufträge
für fachspezifische Be-
triebsberatungsdienstleistungen zu Wirtschafts- sowie allgemeinen
Vollzugsverwal-
tungsangelegenheiten des Straf- und Maßnahmenvollzuges vergeben. In beiden Fäl-
len - über die Einrichtung von Wirtschaftsstellen sowie von Vollzugsstellen -
erfolgte
die Auftragserteilung nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
(BVergG). Im Falle der Wirtschaftsstellen erhielt die Fa. BDO Auxilia Treuhand
GmbH nach einem Verhandlungsverfahren, bei dem 8 Unternehmen zur Anbotsle-
gung eingeladen wurden, den Zuschlag. Die Vergabeentscheidung wurde von einer
dreiköpfigen Vergabejury getroffen. Die Auftragssumme betrug 34.000 Euro. Im
Fal-
le der Vollzugsstellen wurde der Auftrag im Rahmen einer Direktvergabe gemäß
§ 27 BVergG 2002 an die Fa. Havranek & Havranek vergeben. Die Auftragssumme
betrug 30.000 Euro.
Im Wege einer Direktvergabe nach § 27 Abs.
1 Z 1 BVergG wurde weiters der HFP
Consult Unternehmensberatungs GmbH am 24. Jänner 2003 der Auftrag zur Erbrin-
gung von Beratungsleistungen zum Aufbau eines strategischen und operativen Ma-
nagement-Controlling-Systems für den Strafvollzug erteilt. Wesentlicher
Leistungs-
gegenstand war die Begleitung der hiefür im Bundesministerium für Justiz
eingerich-
teten Task-Force durch Mitwirkung an der Erarbeitung der Projektziele und
Umset-
zungsschritte, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Förderung des Wissenstransfers
und Coaching der Projektmitarbeiter. Auftragsgemäß legte die Auftragnehmerin am
1. Juli 2003 den Abschlussbericht mit den Controllingberichten für das erste
und
zweite Quartal 2003. Das Gesamthonorar für die Beratungsleistungen betrug
29.976,75 Euro
(exklusive USt). Wiederum
im Wege einer Direktvergabe nach § 27
Abs. 1 Z 1 BVergG wurde der HFP Consult Unternehmensberatungs GmbH am 11.
August 2003 der Auftrag erteilt, die Implementierung des Quartalsberichts zum
Ma-
nagement-Controlling für den Strafvollzug im Rahmen der Task-Force während der
Erprobungs- und Nachjustierungsphase im Jahr 2003 und während des anlaufenden
Echtbetriebs im Jahr 2004 zu begleiten. Das Honorar für diese Leistungen ist
mit
20.000 Euro (exklusive USt) limitiert.
Im Zuge der Parlamentarischen Behandlung des
Strafprozessreformgesetzes wurde
zur empirisch wissenschaftlichen Ermittlung der erforderlichen
Personalkapazität in
einem Vergabeverfahren nach § 26 Abs. 4 BVergG die Firma ROI Seidl Manage-
ment Consulting AG beauftragt, nachstehende Werkleistungen zu erbringen:
• abgesicherte Aussagen zum
zusätzlichen Kapazitätsbedarf
• Mehrbedarf bei
Staatsanwaltschaft und deren Hilfsfunktionen
• entsprechender Minderbedarf bei
Untersuchungsrichterkapazitäten und zuge-
hörigen Kanzleien
• Erarbeitung eines Soll-Ablaufs als Basis für
Kompetenz- und
Aufgabenregelungen
sowie für die Verlagerungspotenziale des neuen
strafprozessualen Vorverfahrens
• Abschätzung von Einsparungspotenzialen im
Gesamtablauf, inklusive Kanz-
leien.
Das Honorar für die Erbringung dieser Werkleistungen
beträgt maximal
135.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt auf Grund der konkret erbrachten
Beratertage
nach einem fest vereinbarten Tagessatz sowie ebenfalls konkret abzurechnenden
und nachzuweisenden Spesen bis zu einem Höchstbetrag von maximal 10 % der
Gesamthonorarsumme.
Zum Projekt zur Neuordnung des Fahrnisexekutionswesens -
wird ergänzend zur
Voranfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kol-
legen zur Zahl 3399/J-NR/2002 - berichtet, dass die entwickelten neuen Systeme
seit In-Kraft-Treten der Exekutionsordnungsnovelle 2003 seit 1. Jänner 2004
bereits
eingesetzt werden und die Planungs- und Leitungseinheiten ihre Tätigkeit aufge-
nommen haben. Zur Erstellung der Modellrechnung für das Vollzugsgebührensys-
tem, Unterstützung der Entwicklung der IT Applikationen und zum Aufbau des
Cont-
rolling wurde in der Umsetzungsphase gemäß
§ 26 Abs. 4 BVergG ein ergänzender
Auftrag über 80.600 CHF an die Firma ROI vergeben.
Zu 46:
Ausgaben für externe Berater werden je nach dem Gegenstand
der Beratungsleis-
tung bei den Voranschlagstiteln 1/300 Bundesministerium für Justiz, 1/301
Oberster
Gerichtshof, 1/302 Justizbehörden in den Ländern oder 1/303 Justizanstalten als
Sachausgaben des Ermessens bei UT 8 Aufwendungen verrechnet.
Zahlungen an natürliche Personen fallen
unter Voranschlagspost 7270 (Entgelte für
sonstige Leistungen an natürliche Personen), Zahlungen an Beratungsunternehmen
unter VA-Post 7280 bzw. 7281 (sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Fir-
men und juristischen Personen).
Beide VA-Posten umfassen jedoch auch Entgelte für andere
als Beratungsleistun-
gen (z.B. Reparaturarbeiten, Schreibdienste, ärztliche Leistungen,
Planungsleistun-
gen, Sachverständigengutachten, Autoren- und Vortragshonorare u.ä.), sodass all-
fällige Beratungskosten nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben ausmachen. Der
jeweilige Jahresausgabenbetrag nur für Beratungsleistungen kann mit den Mitteln
des Rechnungswesens nicht ausgefiltert werden.
Die Jahresgesamtausgaben bei den genannten
Voranschlagsansätzen betrugen
2002
1/30008-7270 326.623,35 Euro
1/30008-7280 330.940,08 Euro
1/30108-7270 160,00 Euro
1/30108/7280 165.751,08 Euro
1/30208-7270 698.609,21 Euro
1/30208/7280-990 Sonstige 3,126.498,63
Euro
1/30308-7270 2,293.832,42 Euro
1/30308/7281-990
Sonstige Entgelte 2,689.390,78 Euro
2003 (Stichtag
5.1.2004; Zahlungen zu Lasten 2003 sind bis 20.1.2004 möglich)
1/30008-7270 234.687,30
Euro
1/30008-7280
525.766,04
Euro
1/30108-7270
0,00 Euro
1 /30108/7280 91.614,84 Euro
1/30208-7270 997.212,39 Euro
1/30208/7280-990 Sonstige 1,954.836,30
Euro
1/30308-7270 2,652.406,18
Euro
1/30308/7281-990 Sonstige Entgelte 3,478.051,75
Euro
BVA 2004: Eine gesonderte Veranschlagung von
Beratungsleistungen erfolgt aus
den oben genannten Gründen nicht.
Zu 47:
Im
Vergleich zum Stellenplan für 2002, der für das Justizressort 11.288
Planstellen
vorsah, weist der Stellenplan 2003 insgesamt 11.067, also
221 Planstellen weniger
aus. Der Stellenplan für 2004 in der Fassung des Wachstums- und
Standortgesetzes
2003 weist dem gegenüber 10.946 Planstellen aus. Diese Einsparungen wurden
durch zahlreiche Strukturprojekte, etwa die Gerichtszusammenlegungen, umfassend
verbesserte IT-Anwendungen sowie die Neuordnung des Fahrnisexekutionswesens
(FEX) flankiert.
Zu 48:
Vom
Bundesministerium für Justiz wurden keine Aufträge zu „Werbekampagnen und
ähnlichen öffentlichen Darstellungen"
erteilt, sondern Öffentlichkeitsarbeit zur Wis-
sensvermittlung und Bewusstseinsbildung geleistet. Die im "Amtsblatt zur Wiener
Zeitung" oder ähnlichen Publikationsorganen veröffentlichten
Ausschreibungen, E-
dikte etc. erfolgen auf Grund gesetzlicher Anordnungen und sind daher nicht als
Werbung im Sinne der vorliegenden Anfrage zu qualifizieren. Für
Informationsver-
mittlung über das Heimaufenthaltsgesetz und das Heimvertragsgesetz in einer
öster-
reichischen Tageszeitung wurde ein Vertrag über eine Gesamtsumme von
8.208,20 Euro (exkl. Umsatzsteuer und
Werbeabgabe) geschlossen.
Zu 49, 50,
52:
Die Gesamtausgaben
auf der Voranschlagsposten 7232-002 Sonstige Repräsentati-
onsausgaben betrugen
im Jahr 2002 30.593,62 Euro, im Jahr 2003 (Stichtag
5.1.2004) 26.520,98 Euro.
Bei derartigen Veranstaltungen oder Anlässen werden
Ausgaben auch noch bei an-
deren Voranschlagspositionen, so etwa 4020 Verbrauchsgüter für
innerbetriebliche
Leistungen, 4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 4300 Lebensmittel,
6216-900 Sonstige Transporte (Dienstreisen), 7231 Amtspauschale und 7232-001
Internationale Kontakte verrechnet. Da auf diesen Voranschlagspositionen jedoch
primär und überwiegend Ausgaben zur Verrechnung gelangen, die nicht mit solchen
Veranstaltungen und Anlässen im Zusammenhang stehen, ist eine Aufgliederung
der Ausgaben nach „Verursacher" (Ressortminister, Bedienstete des
Ministerbüros,
Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richter und Staatsanwälte,
sonstige
Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass" mit den
Mitteln
des Rechnungswesens nicht möglich.
Zu 53:
Drucksorten, wie Briefpapier,
Einladungskarten, Visitkarten etc. werden grundsätz-
lich auch für den Ressortleiter entweder von der Hausdruckerei des
Bundesministe-
riums für Justiz oder von der Druckerei der Justizanstalt Stein hergestellt. Im
Jahr
2003 wurde für Fotos ein Betrag von 188,40 Euro aufgewendet.
Zu 54:
Ja.
Beilage ./A |
Zu Pkt. 16 |
Dienstreisen 2002
|
Name |
Zeit |
Ort |
Zweck |
Abreise |
Rückreise |
Kosten |
1 |
BM Dr. Böhmdorfer |
13.2. -15.2. |
Santiago de |
Inf. EU-Rat |
13.40 |
18.35 |
727,00 |
|
Dr. Silvia B. |
wg PEX-Flug |
Compostella |
|
|
|
0 |
|
LStA Dr. F. |
Rückreise |
|
|
|
|
727,00 |
|
Dr. Peter F. |
Erst am 17.2 |
|
|
|
|
727,00 |
|
Dr. Birgit T. |
Rückreise 15.2. |
|
|
|
|
1.365,00 |
|
Mag. Gertraud E. |
Rückreise 15.2. |
|
|
|
|
1.351,00 |
2 |
BM Dr. Böhmdorfer |
2.4. -4.4. |
Ukraine (Kiew) |
Off. Besuch |
10.35 |
16.25 |
1.308,08 |
|
Dr. Silvia B. |
|
|
|
|
|
1.308,08 |
|
LStA Dr. Ihor T. |
|
|
|
|
|
1.307,65 |
|
LStA Mag. Peter H. |
|
|
|
|
|
1.308,08 |
3 |
BM Dr. Böhmdorfer |
21 .4. -25.4. |
Teheran |
Off. Besuch |
19.55 |
6.10 |
1.568,22 |
|
Dr. Silvia B. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
SC Dr. Michael L. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
SC Dr. Gerhard H. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
Dr. Peter F. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
Rebekka B. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
Otto M. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
+ 2 Journalisten |
|
|
|
|
|
|
|
Manfred K. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
|
Josef A. |
|
|
|
|
|
1.568,22 |
4 |
BM Dr. Böhmdorfer |
25.4. - 26.4. |
Luxemburg |
JAI |
7.25 |
21.55 |
1.027,97 |
|
(nur 26.4.) |
|
|
|
|
|
|
|
LStA Dr. Gert F. |
|
|
|
|
|
1.027,97 |
|
Dr. Peter F. |
|
|
|
|
|
1.027,97 |
5 |
BM Dr. Böhmdorfer |
23.5. - 24.5. |
Athen |
Off. Besuch |
10.35 |
16.20 |
770,12 |
|
Dr. Silvia B. |
|
|
|
|
|
770,12 |
|
LStA Dr. Martin Seh. |
|
|
|
|
|
770,12 |
|
Mag. Thomas S., Ri |
|
|
|
|
|
770,12 |
|
RA Dr. Alix F. |
Selbstzahler |
|
|
|
|
770,12 |
|
Notar Dr. Engelbert P. |
Selbstzahler |
|
|
|
|
770,12 |
6 |
BM Dr. Böhmdorfer |
30.5. -31. 5. |
Berlin |
Eröffnung des |
10.05 |
12.30 |
829,70 |
|
|
|
|
Jusitzministeriums |
|
|
|
|
PräsdOGH Dr. Erwin F. |
|
|
|
|
|
829,70 |
1
Zu
Pkt. 16 |
Beilage ./A |
|
Name |
Zeit |
Ort |
Zweck |
Abreise |
Rückreise |
Kosten |
|
OStA Dr. Fritz Seh. |
|
|
|
|
|
829,70 |
7 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
3. -4.10. |
Vaduz |
Off. Besuch |
8.25 |
18.55 |
668,69 668,69 |
2
Beilage ./B |
Zu Pkt. 16 |
Dienstreisen 2003
|
Name |
Zeit |
Ort |
Zweck |
Abreise |
Rückreise |
Kosten |
1 |
BM Dr. Böhmdorfer Dr.
Silvia B. |
27.3. -29.3. |
Veria |
Inf. EU-Rat |
10.25 |
16.20 |
967,73 967,73 |
2 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
2.6. -3.6. |
Warschau |
Off. Besuch |
7.10 |
18.45 |
955,66 |
3 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
6.6. |
Luxemburg |
JAI |
7.25 |
18.30 |
828,59 |
4 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
14.6. -18.6 Selbstzahler |
Havanna |
Off. Besuch |
14.10 |
14.30 |
2.338,69 917,71 |
5 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
14.8. -17.8. |
Vaduz |
Off. Besuch |
17.25 |
12.55 |
545,52 |
6 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
11. 9. -13.9. |
Rom |
Inf. EU-Rat |
17.35 |
19.35 |
899,72 |
7 |
BM Dr.
Böhmdorfer |
19.9. -20.9. |
Baku |
Off. Besuch |
5.00 |
20.00 |
JET |
1
Zu Pkt. 16 |
Beilage ./B |
|
Name |
Zeit |
Ort |
Zweck |
Abreise |
Rückreise |
Kosten |
|
OStA Dr. B. |
|
|
|
|
|
20.600,00 |
8 |
BM Dr. Böhmdorfer |
2.10 |
Luxemburg |
JAI |
9.25 |
18.30 |
1.026,59 |
9 |
BM Dr. Böhmdorfer |
8.10. -9.10. |
Sofia |
Justizministertreffen |
10.30 |
16.00 |
9.200,00 |
10 |
BM Dr. Böhmdorfer |
20.11. |
Zagreb |
Vertragsunterzeichnung |
10.40 |
18.30 |
443,79 |
11 |
BM Dr. Böhmdorfer |
21.11. |
Dublin |
Info Gespräch mit |
7.20 |
22.35 |
1.004,72 |
12 |
BM
Dr. Böhmdorfer Dr.
Silvia B. |
19.12. |
Berlin |
Vertragsunterzeichnung |
7.25 |
20.50 |
442,42 442,42 |
2