1173/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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möglich.
Bundesminister für Justiz
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Veräußerung von Grundflächen
der Justizanstalt Schwarzau" gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die mit 1.11.2003 veräußerten
Außenflächen (= außerhalb des arrondierten An-
staltsareals)
haben ein Gesamtausmaß von ca. 77 ha, davon ca. 60 ha landwirt-
schaftliche Flächen,
127 m2 Baufläche, 0,5 ha Weg und ca. 16 ha Wald. Der Betrieb
von Ökonomien bietet einerseits wegen des verstärkten Maschineneinsatzes für
im-
mer weniger Insassen Arbeit und wird
andererseits immer unrentabler. Der Ausbau
von Freigangseinrichtungen ist besser geeignet zur Resozialisierung von
Insassen
von Justizanstalten beizutragen als der Fortbetrieb von Ökonomien. Als Beitrag
zur
Realisierung dieses Umorganisationsprozesses ist auch der Verkauf der Außenflä-
chen der Justizanstalt Schwarzau zu
sehen. Dafür werden dort im Jahre 2004 eine
Freigängereinrichtung und ein Unternehmerbetrieb geschaffen werden.
Zu 2 bis 4:
Die Vergabe der
Immobilienmaklertätigkeit (Alleinvermittlungsauftrag) erfolgte im
Wege einer Direktvergabe gemäß § 27 BVergG
2002.
Im Hinblick auf das
äußerst günstige Anbot in Form eines erfolgsabhängigen Pau-
schalhonorars,
die besonderen Erfahrungen der Fa. Plech & Plech im öffentlichen
Bereich und die grundsätzlich schwierige Vermarktbarkeit
derartiger Liegenschaften
erfolgte die Vergabe
an dieses Unternehmen.
Zu 5:
Die Außenflächen der Justizanstalt Schwarzau waren für den
Verkauf in 4 Pakete
unterteilt. Die Fa. Plech & Plech hat einen
befristeten Alleinvermittlungsauftrag hin-
sichtlich
der Pakete 2-4 erhalten.
Zu 6:
Für die Veräußerung
aller 4 Pakete erhielt die Fa. Plech & Plech ein Honorar von
25.000 Euro zuzüglich 20 % USt bei einem
Veräußerungspreis von 1.250.000 Euro.
Zu 7:
Der befristete Alleinvermittlungsauftrag wurde Ende 2002 vergeben.