1173/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
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Bundesminister für Justiz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Veräußerung von Grundflächen
der Justizanstalt Schwarzau" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die mit 1.11.2003 veräußerten Außenflächen (= außerhalb des arrondierten An-
staltsareals) haben ein Gesamtausmaß von ca. 77 ha, davon ca. 60 ha landwirt-
schaftliche Flächen, 127 m2 Baufläche, 0,5 ha Weg und ca. 16 ha Wald. Der Betrieb
von Ökonomien bietet einerseits wegen des verstärkten Maschineneinsatzes für im-
mer weniger Insassen Arbeit und wird andererseits immer unrentabler. Der Ausbau
von Freigangseinrichtungen ist besser geeignet zur Resozialisierung von Insassen
von Justizanstalten beizutragen als der Fortbetrieb von Ökonomien. Als Beitrag zur
Realisierung dieses Umorganisationsprozesses ist auch der Verkauf der Außenflä-
chen der Justizanstalt Schwarzau zu sehen. Dafür werden dort im Jahre 2004 eine
Freigängereinrichtung und ein Unternehmerbetrieb geschaffen werden.

Zu 2 bis 4:

Die Vergabe der Immobilienmaklertätigkeit (Alleinvermittlungsauftrag) erfolgte im

Wege einer Direktvergabe gemäß § 27 BVergG 2002.

Im Hinblick auf das äußerst günstige Anbot in Form eines erfolgsabhängigen Pau-
schalhonorars, die besonderen Erfahrungen der Fa. Plech & Plech im öffentlichen


Bereich und die grundsätzlich schwierige Vermarktbarkeit derartiger Liegenschaften
erfolgte die Vergabe an dieses Unternehmen.

Zu 5:

Die Außenflächen der Justizanstalt Schwarzau waren für den Verkauf in 4 Pakete

unterteilt. Die Fa. Plech & Plech hat einen befristeten Alleinvermittlungsauftrag hin-
sichtlich der Pakete 2-4 erhalten.

Zu 6:

Für die Veräußerung aller 4 Pakete erhielt die Fa. Plech & Plech ein Honorar von

25.000 Euro zuzüglich 20 % USt bei einem Veräußerungspreis von 1.250.000 Euro.

Zu 7:

Der befristete Alleinvermittlungsauftrag wurde Ende 2002 vergeben.