1178/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage
Nr. 1212/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie
folgt:
Frage
1:
Nein.
Die Erfüllung der Aufgabe wäre für die SCOOP-Arbeitsgruppe mit
31. Oktober 2002 vorgesehen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe
wurden die umfangreichen Daten erfasst und zusammengeführt.
Fragen 2 und 3:
Der Bericht der SCOOP-Arbeitsgruppe ist noch nicht
abgeschlossen. Ein Entwurf
liegt der Arbeitsgruppe „Industrial Contaminants" der Europäischen
Kommission
vor, der Endbericht wurde noch nicht vorgelegt.
Frage 4:
Vorbehaltlich
allfälliger Änderungen bis zur Veröffentlichung kann derzeit
Folgendes zusammengefasst werden:
Im
Rahmen der Erhebung wurden Daten von 2035 Proben Sojasaucen und ähnli-
cher Produkte sowie 1637 Proben anderer Lebensmittel zusammengefasst. Von
anderen Chlorpropanolen lag nur eine beschränkte Anzahl an Ergebnissen vor.
Die Gehalte in Sojasaucen und ähnlichen Produkten waren deutlich höher als in
anderen Lebensmitteln, wobei die Daten über Gehalte teilweise älteren Datums
sind (vor 1997) und deshalb nicht unbedingt repräsentativ für den derzeitigen
Stand sein müssen.
Die tägliche Aufnahme liegt sowohl im Durchschnitt als auch
unter Heranziehung
des 95-Perzentil unter der tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge. Dies gilt so-
wohl für Erwachsene als auch für Kinder.
Fragen 5 bis 7:
Seitens
Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten", die regelmäßige
Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in welcher Höchstgehalte von 3-MCPD geregelt
sind, unter Beachtung der Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe überarbeitet und
Vorschläge für eventuell notwendige neue Höchstwerte in Lebensmitteln
erarbeitet.
Diese
Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht
handelt, ist eine Umsetzung nicht erforderlich.