1179/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
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Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1213/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie

folgt:

Frage 1:

Nein. Die Erfüllung der Aufgabe wäre für die SCOOP-Arbeitsgruppe mit 30. April
2003 vorgesehen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden die
umfangreichen Daten erfasst und zusammengeführt.

Fragen 2 und 3:

Der Bericht der SCOOP-Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen, zusammen-
fassende Tabellen liegen der Arbeitsgruppe „Industrial Contaminants" der Euro-
päischen Kommission vor. Ein Berichtsentwurf bzw. der Endbericht wurde noch
nicht vorgelegt.

Frage 4:

Derzeit kann Folgendes zusammengefasst werden:

Die Daten liegen in sehr inhomogener Form vor und sind durch die nationalen
Gegebenheiten geprägt.

Der Untersuchungsumfang hinsichtlich der einzelnen polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe ist zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschied-
lich. Benzo(a)pyren, das auch seitens des SCF (Scientific Committee for Food) als
„Markersubstanz" bezeichnet wird, wurde in allen an der SCOOP-Arbeitsgruppe
beteiligten Mitgliedstaaten untersucht. Umfangreiche Ergebnisse liegen von ge-
räucherten Waren wie Fischen, Fleischprodukten etc. vor.

Aufgrund der großen Unterschiede in der Struktur der Daten und den Verzehrge-
wohnheiten ist die Auswertung der Ergebnisse sehr schwierig. In Ermangelung


eines ADI-Wertes oder adäquaten Wertes für bestimmte bzw. die Summe aller
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe können derzeit keinerlei Festle-
gungen bezüglich toxikologischer Kennzahlen getroffen werden.

Fragen 5 bis 7:

Seitens Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten", die regelmäßige Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in der Höchstgehalte von polyzyklischen aro-
matischen Kohlenwasserstoffen derzeit noch nicht geregelt sind, unter Beachtung
der Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe überarbeitet und Vorschläge für even-
tuell notwendige neue Höchstwerte in verschiedenen Lebensmitteln erarbeitet.

Diese Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die Le-
bensmittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht handelt,
ist eine Umsetzung nicht erforderlich.