1179/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
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möglich.
Bundesministerium
für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage
Nr. 1213/J der Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen wie
folgt:
Frage
1:
Nein.
Die Erfüllung der Aufgabe wäre für die SCOOP-Arbeitsgruppe mit 30. April
2003 vorgesehen gewesen. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wurden die
umfangreichen Daten erfasst und zusammengeführt.
Fragen
2 und 3:
Der
Bericht der SCOOP-Arbeitsgruppe ist noch nicht abgeschlossen, zusammen-
fassende Tabellen liegen der Arbeitsgruppe „Industrial Contaminants" der
Euro-
päischen Kommission vor. Ein Berichtsentwurf bzw. der Endbericht wurde noch
nicht vorgelegt.
Frage 4:
Derzeit kann Folgendes zusammengefasst
werden:
Die
Daten liegen in sehr inhomogener Form vor und sind durch die nationalen
Gegebenheiten geprägt.
Der
Untersuchungsumfang hinsichtlich der einzelnen polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffe ist zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschied-
lich. Benzo(a)pyren, das auch seitens des SCF (Scientific Committee for Food)
als
„Markersubstanz" bezeichnet wird, wurde in allen an der
SCOOP-Arbeitsgruppe
beteiligten Mitgliedstaaten untersucht. Umfangreiche Ergebnisse liegen von ge-
räucherten Waren wie Fischen, Fleischprodukten etc. vor.
Aufgrund
der großen Unterschiede in der Struktur der Daten und den Verzehrge-
wohnheiten ist die Auswertung der Ergebnisse sehr schwierig. In Ermangelung
eines
ADI-Wertes oder adäquaten Wertes für bestimmte bzw. die Summe aller
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe können derzeit keinerlei Festle-
gungen bezüglich toxikologischer Kennzahlen getroffen werden.
Fragen 5 bis 7:
Seitens
Österreichs ist kein unmittelbarer legislativer Handlungsbedarf gegeben.
Im Zuge der Arbeitsgruppe „Industriekontaminanten", die regelmäßige
Sitzungen
abhält, wird die VO 466/2001, in der Höchstgehalte von polyzyklischen aro-
matischen Kohlenwasserstoffen derzeit noch nicht geregelt sind, unter Beachtung
der Ergebnisse der SCOOP-Arbeitsgruppe überarbeitet und Vorschläge für even-
tuell notwendige neue Höchstwerte in verschiedenen Lebensmitteln erarbeitet.
Diese
Vorschläge werden in der Folge dem „Ständigen Ausschuss für die Le-
bensmittelkette" vorgelegt. Da es sich um unmittelbar geltendes Recht
handelt,
ist eine Umsetzung nicht erforderlich.