1183/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1189/J-NR/2003 betreffend Zukunft des offenen
Hochschulzugangs, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
3. Dezember 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Klage der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich wegen des § 36 des Uni-
versitäts-Studiengesetzes, BGB1. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung (Regelung der besonderen
Universitätsreife) ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit 1. April 2003 anhängig. Öster-
reich hat am 18. Juni 2003 die Klagebeantwortung an den EuGH übermittelt. Seither befindet sich
die Angelegenheit in schriftlicher Behandlung (17. September 2003: Erwiderung der Europäischen
Kommission; 24. Oktober 2003: Gegenerwiderung der Republik Österreich).

Ad 2.-6:

In den bisherigen Schriftsätzen, die der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ge-
richtshof vorgelegt wurden, wird sehr eindrücklich dargelegt, dass die österreichische Rechtslage
mit dem europäischen Recht vereinbar ist und die behauptete Diskriminierung nicht stattfindet.
Auch der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits mit dieser Frage befasst und die Verfassungskon-
formität bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof
die Regelungen
des Universitätszuganges halten wird.