1183/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 1189/J-NR/2003 betreffend Zukunft des offenen
Hochschulzugangs,
die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am
3.
Dezember 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die Klage der Europäischen Kommission
gegen die Republik Österreich wegen des § 36 des Uni-
versitäts-Studiengesetzes,
BGB1. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung
(Regelung der besonderen
Universitätsreife)
ist beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit 1. April 2003 anhängig. Öster-
reich
hat am 18. Juni 2003 die Klagebeantwortung an den EuGH übermittelt. Seither
befindet sich
die Angelegenheit
in schriftlicher Behandlung (17. September 2003: Erwiderung der Europäischen
Kommission; 24. Oktober 2003:
Gegenerwiderung der Republik Österreich).
Ad 2.-6:
In den bisherigen
Schriftsätzen, die der Europäischen Kommission und dem Europäischen Ge-
richtshof
vorgelegt wurden, wird sehr eindrücklich dargelegt, dass die österreichische
Rechtslage
mit
dem europäischen Recht vereinbar ist und die behauptete Diskriminierung nicht
stattfindet.
Auch
der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits mit dieser Frage befasst und die Verfassungskon-
formität bestätigt. Es ist daher davon auszugehen, dass der Europäische
Gerichtshof die Regelungen
des Universitätszuganges halten wird.