1184/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1205/J-NR/2003 betreffend integrative Berufsausbil-
dung, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am
4. Dezember 2003 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Gemäß Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gibt es im Rahmen der integra-

tiven Berufsausbildung folgende bestehende Ausbildungsverhältnisse (Stand 31. Dezember 2003):

Integrative

 

Bundesland

 

§ 8 b Abs. 1 BAG

 

§ 8 b Abs. 2 BAG

 

Berufsausbildung

 

gesamt

 

(Verlängerung der Lehr-

 

(Teilqualifizierung)

 

 

 

 

 

zeit)

 

 

 

Anzahl der

 

 

 

§ 8b (l)

 

in Un-

 

in Ein-

 

§ 8b (2) (2)

 

in Un-

 

in Ein-

 

Ausbildungsplätze

 

 

 

gesamt

 

ter-

 

rich-

 

gesamt

 

ter-

 

rich-

 

Stand 31.12.2003

 

 

 

 

 

nehmen

 

tungen

 

 

 

nehmen

 

tungen

 

Burgenland

 

-

 

-

 

 

 

 

 

-

 

 

 

 

 

rnten

 

11

 

4

 

 

 

 

 

7

 

6

 

1

 

Niederösterreich

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberösterreich

 

13

 

7

 

6

 

1

 

5

 

5

 

-

 

Salzburg

 

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Steiermark

 

23

 

16

 

10

 

6

 

7

 

5

 

2

 

Tirol

 

341

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorarlberg

 

9

 

 

 

 

 

 

 

9

 

9

 

-

 

Wien

 

1892

 

19 Jugendliche in Betrieben, 170 Jugendliche in Ein-

 

 

 

 

 

richtungen

 


Österreich Gesamt:

 

279

 

 

 

 

 

l ab 2.2.2004

2 Ausbildungsverhältnisse schon abgeschlossen, aber noch nicht bei der Lehrlingsstelle eingetragen

Ad 2. und 3.:

Der Umgang mit inhomogenen Gruppen, mit unterschiedlichen Anspruchs- und Leistungsniveaus
ist für Lehrende an Berufsschulen selbstverständlich, da schon bisher alle Jugendlichen mit Behin-
derungen, die über einen Lehrvertrag verfügen, berufsschulpflichtig waren. Bei der integrativen
Berufsausbildung handelt es sich um eine kürzlich gestartete und im Berufsausbildungsgesetz
(BAG) gesetzlich festgeschriebene Initiative, welche nun auch Jugendlichen mit Behinderungen
ohne Lehrvertrag den Zugang zur Berufsschule eröffnet. Um aber den mit der integrativen Be-
rufsausbildung in Zusammenhang stehenden Herausforderungen noch besser begegnen zu können,
wurde die Bundesexpert/innengruppe „Integrationspädagogik an Berufsschulen" etabliert und eine
Internetplattform für Berufsschullehrende eingerichtet. Darüber hinaus wurde ein bundesweiter A-
kademielehrgang zur Sonder- bzw. Integrationspädagogik mit fünf Modulen durchgeführt. Dieses
Pilotprojekt wurde bzw. wird in den einzelnen Bundesländern nach regionalen Bedürfnissen adap-
tiert und angeboten, wie z.B. der Akademielehrgang Motivationspädagogik in Oberösterreich.

Für die kommenden Schuljahre werden seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft
und Kultur in Abstimmung mit den Bundesländern alle erforderlichen Planungsarbeiten vorge-
nommen, um die Interessen der benachteiligten Jugendlichen wahrzunehmen und einen personen-
und ergebnisorientierten Unterricht in der Berufsschule zu gewährleisten.

Ad 4. bis 7.:

Da das BAG festlegt, dass die im Bereich der integrativen Berufsausbildung getroffenen Maßnah-
men und deren Auswirkungen bis Ende 2006 zu evaluieren sind, wird das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit unter Einbeziehung aller beteiligten Zielgruppen - also auch der Behinder-
tenorganisationen und der Sozialpartner - diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen. Darüber hin-
aus wird darauf verwiesen, dass in den für die integrative Berufsausbildung im BAG getroffenen
Regelbestimmungen die Implementierung einer eigenen Steuerungsgruppe nicht vorgesehen ist.