1186/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen
vom 1. Dezember 2003, Nr. 1145/J, betreffend Maßnahmen gegen elektromagnetische
Strahlung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Eingangs möchte ich festhalten, dass sich die Bundesregierung in ihrem Arbeitsprogramm
zu einer zusammenfassenden gesetzlichen Regelung des Schutzes der Menschen vor den
Gefahren durch nichtionisierende Strahlung bekennt. Im Regierungsprogramm ist aber auch
festgelegt, dass eine derartige Regelung nach Abschluss des WHO EMF-Projektes erfolgen
soll, um die derzeit mit großer Intensität laufende weltweite Bewertung dokumentierter
wissenschaftlicher Erkenntnisse abzuwarten und diese dann vorliegenden neuesten
Erkenntnisse den zu erstellenden gesetzlichen Regelungen zu Grunde zu legen.

Festgehalten muss aber auch werden, dass der Themenkreis „elektromagnetische
Strahlung" schon derzeit gesetzlichen Regelungen unterliegt. Insbesondere werden Belange
des Mobilfunkes im Telekommunikationsgesetz geregelt, sodass keineswegs von einem
gesetzlosen Zustand zu sprechen ist und die zusammenfassende gesetzliche Regelung des
gesamten Themenkreises „nichtionisierende Strahlung" bis zum Abschluss des WHO-EMF-
Projektes zurückgestellt werden kann.


In diesem Zusammenhang darf auch daran erinnert werden, dass im Europäischen Rat ein
Richtlinienentwurf über den Schutz der Arbeitnehmer vor der Einwirkung
elektromagnetischer Strahlung in Beratung ist, der - soweit bislang bekannt ist - ebenso wie
die schon in Kraft stehende „Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der
Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (OHz-300GHz)" den
Richtlinien der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung,
ICNIRP,folgt.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Wie im Regierungsprogramm vorgesehen, wird mein Ressort nach Abschluss des WHO-
EMF-Projektes einen Gesetzesentwurf zum Schutz der Menschen vor den Gefahren durch
nichtionisierende Strahlung ausarbeiten, wobei auch die Forderungen der Mobilfunkpetition
einer umfassenden Prüfung hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in die gesetzliche
Regelung zu unterziehen sein werden.

Dieser Gesetzesentwurf wird einem erweiterten, achtwöchigen, umfassenden
Begutachtungsverfahren unter Einbeziehung aller Interessierten, einschließlich der Plattform
Mobilfunk-lnitiativen, unterzogen werden.

Hinsichtlich weiterer, insbesondere epidemiologischer Forschungen wird mein Ressort die
Forschungstätigkeit der WHO, die Synergien weltweit optimal nutzt, weiterhin unterstützen.