1187/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen vom
2. Dezember 2003, Nr.
1160/J, betreffend Immobilienmanagement, beehre ich mich Folgen-
des mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Betriebs- und
Mietkosten für sämtliche Räumlichkeiten bzw. Bauobjekte, die vom Bun-
desministerium für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BMLFUW, (auch
im Ausland) genutzt werden, werden geordnet nach Objekt und Eigentümer
entsprechend der
Strukturierung im Bundesimmobiliengesetz wie folgt bekannt gegeben:
Anlage I/1 enthält jene
Objekte, die durch das Bundesimmobiliengesetz (BIG), BGBL I Nr.
141/2000, in das
Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH übertragen wurden und
vom Bund (Nutzer BMLFUW) gemietet werden (Anlage A1.1 zum BIG-Gesetz). Die
monatli-
chen Betriebs- und Mietkosten zum 1.12.2003 werden geordnet nach Mietobjekten
und Nut-
zer ausgewiesen.
Anlage II enthält die „Historischen Objekte", die aufgrund der
historisch kulturellen Bedeu-
tung
des Gebäudes oder seines Inhaltes im Eigentum des Bundes verbleiben und vom
BMLFUW
zur Gänze oder nur teilweise genutzt werden (entspricht Anlage B zum BIG-
Gesetz). Die Verwaltung
und bautechnische Betreuung der historischen Objekte obliegt der
Burghauptmannschaft Österreich. Die Ausgaben
für die Verwaltung und bautechnische
Betreuung (vermieterpflichtige
Betriebskosten) werden beim VA-Ansatz 1/64753 und
1/64758 verrechnet (Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit,
BMWA).
Anlage III enthält die bundeseigenen Liegenschaften, die direkt in
die Verwaltungskompe-
tenz
des BMLFUW fallen (Anlage C zum BIG-Gesetz). Die Ausgaben für die Verwaltung
und
bautechnische
Betreuung werden bei Kapitel 60 "Land-, Forst- und Wasserwirtschaft"
ver-
rechnet.
Anlage IV enthält die vom BMLFUW bei Dritten
angemieteten Objekte, gegliedert nach Ver-
mieter, Mietobjekt
und Nutzer, sowie die monatlichen Miet- und Betriebskosten.
Zu Frage 3:
In den Jahren 1995 bis 2000 waren die
Sachausgaben für Bau- und Liegenschaftsangele-
genheiten
des Ressorts bei den VA-Ansätzen 1/64743 und 1/64748 "Land- und forstwirt-
schaftliche Schulen und Anstalten, Anlagen und Aufwendungen" des BMWA
veranschlagt.
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes ab 1.1.2001 erfolgt die Budgetierung dieser
Ausgaben
bei
Kapitel 60 „Land-, Forst- und Wasserwirtschaft".
Die Sachausgaben für Bau- und
Liegenschaftsangelegenheiten des Ressorts seit 1995 be-
trugen (geordnet nach
Budgetjahren):
Jahr in
Mio. €
1995
24,023
1996
25,586
1997
25,621
1998
30,702
1999
30,596
2000 20,335
2001
4,571
2002
5,547
2003
2,325
Zu Frage 4:
Bis zum Inkrafttreten des
Bundesgesetzes, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung
des
Bundes neu organisiert sowie über das Bundesvermögen verfügt wurde
(Bundesimmobi-
liengesetz), BGBI. I Nr. 141/2000, waren die
Bundesbaudirektion für Wien, NÖ und Burgen-
land und die Ämter der Landesregierungen (BGV 1) für das BMLFUW federführend
befasst.
Seit Inkrafttreten
des BIG-Gesetzes ab 1.1.2001 ist das BMLFUW bei Baumaßnahmen als
Bauherr
befasst. Folgende Baumaßnahmen wurden bisher ausgeführt:
-
Errichtung eines Stallgebäudes für die HBLA für alpenländische
Landwirtschaft Ur-
sprung/
Elixhausen; die Gesamtkosten von € 739.000,- wurden nicht überschritten.
- Errichtung eines
Saranhauses für die HBLA und BA für Wein- und Obstbau Kloster-
neuburg; die Gesamtkosten von € 140.000,- wurden nicht überschritten.
- Errichtung eines
Verarbeitungsraumes für Fleisch, Milch und Obst im Rahmen der
Generalsanierung
des Wirtschaftsgebäudes an der HBLA für alpenländische Land-
wirtschaft Raumberg; die Gesamtkosten von € 1,040.000,-- wurden nicht
überschrit-
ten.
- Generalsanierung des Viehwirtschaftsgebäudes der BA
für alpenländische Landwirt-
schaft in Gumpenstein; die Gesamtkosten von €
650.000,- wurden nicht überschrit-
ten.
Zu Frage 5 bis 7:
Seit 4.2.2000 erfolgte weder ein
Wechsel des Liegenschaftseigentümers, noch ist eine derar-
tige Vorgangsweise
geplant (Liegenschaften und Nutzungsrechte, die im Rahmen von Aus-
gliederungsgesetzen übertragen wurden, sind im Sinne der Anfrage nicht
einbezogen).
Bei den bei der BIG angemieteten Objekten (Anlage A1.1
zum BIG-Gesetz) wurden seit
4.2.2000 folgende
Objekte unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist aufgekündigt:
Mietobjekt |
Nutzer |
2540
Bad Vöslau Petzgasse 36 |
Höhere
Lehranstalt f. Forstwirtschaft Gainfarn |
|
|
1130
Wien Schweizertalstr. 36 |
Bundesanstalt
f. Agrarwirtschaft |
|
|
1220
Wien Schiffmühlenstr. 120 |
Bundesamt
f. Wasserwirtschaft |
|
|
1010
Wien Wollzeile 1 |
Zentralstelle |
1030
Wien Dampfschiffstr. 4 |
Bundeskellereiinspektion |
Zu Frage 8:
Die seit 4.2.2000 verkauften Liegenschaften sind der
Anlage V zu entnehmen. Der Verkauf
weiterer bebauter
Liegenschaften, die dem BMLFUW zugeordnet sind, ist nicht geplant.
Zu Frage 9:
Es ist nicht geplant, die Büroinfrastruktur
des BMLFUW zu erweitern.
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