1187/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Bures, Kolleginnen und Kollegen vom
2. Dezember 2003, Nr. 1160/J, betreffend Immobilienmanagement, beehre ich mich Folgen-
des mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Betriebs- und Mietkosten für sämtliche Räumlichkeiten bzw. Bauobjekte, die vom Bun-
desministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, BMLFUW, (auch
im Ausland) genutzt werden, werden geordnet nach Objekt und Eigentümer entsprechend der
Strukturierung im Bundesimmobiliengesetz wie folgt bekannt gegeben:

Anlage I/1 enthält jene Objekte, die durch das Bundesimmobiliengesetz (BIG), BGBL I Nr.
141/2000, in das Eigentum der Bundesimmobiliengesellschaft mbH übertragen wurden und
vom Bund (Nutzer BMLFUW) gemietet werden (Anlage A1.1 zum BIG-Gesetz). Die monatli-
chen Betriebs- und Mietkosten zum 1.12.2003 werden geordnet nach Mietobjekten und Nut-
zer ausgewiesen.


Anlage II enthält die „Historischen Objekte", die aufgrund der historisch kulturellen Bedeu-
tung des Gebäudes oder seines Inhaltes im Eigentum des Bundes verbleiben und vom
BMLFUW zur Gänze oder nur teilweise genutzt werden (entspricht Anlage B zum BIG-
Gesetz). Die Verwaltung und bautechnische Betreuung der historischen Objekte obliegt der
Burghauptmannschaft Österreich. Die Ausgaben für die Verwaltung und bautechnische
Betreuung (vermieterpflichtige Betriebskosten) werden beim VA-Ansatz 1/64753 und
1/64758 verrechnet (Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit,
BMWA).

Anlage III enthält die bundeseigenen Liegenschaften, die direkt in die Verwaltungskompe-
tenz des BMLFUW fallen (Anlage C zum BIG-Gesetz). Die Ausgaben für die Verwaltung und
bautechnische Betreuung werden bei Kapitel 60 "Land-, Forst- und Wasserwirtschaft" ver-
rechnet.

Anlage IV enthält die vom BMLFUW bei Dritten angemieteten Objekte, gegliedert nach Ver-
mieter, Mietobjekt und Nutzer, sowie die monatlichen Miet- und Betriebskosten.

Zu Frage 3:

In den Jahren 1995 bis 2000 waren die Sachausgaben für Bau- und Liegenschaftsangele-
genheiten des Ressorts bei den VA-Ansätzen 1/64743 und 1/64748 "Land- und forstwirt-
schaftliche Schulen und Anstalten, Anlagen und Aufwendungen" des BMWA veranschlagt.
Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes ab 1.1.2001 erfolgt die Budgetierung dieser Ausgaben
bei Kapitel 60 „Land-, Forst- und Wasserwirtschaft".

Die Sachausgaben für Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten des Ressorts seit 1995 be-
trugen (geordnet nach Budgetjahren):

Jahr    in Mio. €

1995         24,023

1996         25,586

1997         25,621

1998         30,702

1999         30,596


2000     20,335

2001             4,571

2002             5,547

2003             2,325

Zu Frage 4:

Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes, mit dem die Bau- und Liegenschaftsverwaltung
des Bundes neu organisiert sowie über das Bundesvermögen verfügt wurde (Bundesimmobi-
liengesetz), BGBI. I Nr. 141/2000, waren die Bundesbaudirektion für Wien, NÖ und Burgen-
land und die Ämter der Landesregierungen (BGV 1) für das BMLFUW federführend befasst.

Seit Inkrafttreten des BIG-Gesetzes ab 1.1.2001 ist das BMLFUW bei Baumaßnahmen als
Bauherr befasst. Folgende Baumaßnahmen wurden bisher ausgeführt:

     -     Errichtung eines Stallgebäudes für die HBLA für alpenländische Landwirtschaft Ur-
          
sprung/ Elixhausen; die Gesamtkosten von € 739.000,- wurden nicht überschritten.
     -     Errichtung eines Saranhauses für die HBLA und BA für Wein- und Obstbau Kloster-
           neuburg; die Gesamtkosten von € 140.000,- wurden nicht überschritten.
     -    
Errichtung eines Verarbeitungsraumes für Fleisch, Milch und Obst im Rahmen der
         
Generalsanierung des Wirtschaftsgebäudes an der HBLA für alpenländische Land-
           wirtschaft Raumberg; die Gesamtkosten von € 1,040.000,-- wurden nicht überschrit-
          
ten.

     -   Generalsanierung des Viehwirtschaftsgebäudes der BA für alpenländische Landwirt-
           schaft in Gumpenstein; die Gesamtkosten von € 650.000,- wurden nicht überschrit-
          
ten.

Zu Frage 5 bis 7:

Seit 4.2.2000 erfolgte weder ein Wechsel des Liegenschaftseigentümers, noch ist eine derar-
tige Vorgangsweise geplant (Liegenschaften und Nutzungsrechte, die im Rahmen von Aus-
gliederungsgesetzen übertragen wurden, sind im Sinne der Anfrage nicht einbezogen).


Bei den bei der BIG angemieteten Objekten (Anlage A1.1 zum BIG-Gesetz) wurden seit
4.2.2000 folgende Objekte unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist aufgekündigt:

 

 

Mietobjekt

 

Nutzer

2540 Bad Vöslau Petzgasse 36
Kündigung per 31.07.2004

Höhere Lehranstalt f. Forstwirtschaft Gainfarn

 

 

1130 Wien Schweizertalstr. 36
Kündigung per 31.10.2002

Bundesanstalt f. Agrarwirtschaft

 

 

1220 Wien Schiffmühlenstr. 120
Kündigung per 30.11.2003

Bundesamt f. Wasserwirtschaft

 

 

1010 Wien Wollzeile 1
Kündigung per 30.06.2003

Zentralstelle

1030 Wien Dampfschiffstr. 4
Übergabe an BMWA 31.12.2002

Bundeskellereiinspektion

Zu Frage 8:

Die seit 4.2.2000 verkauften Liegenschaften sind der Anlage V zu entnehmen. Der Verkauf
weiterer bebauter Liegenschaften, die dem BMLFUW zugeordnet sind, ist nicht geplant.

Zu Frage 9:

Es ist nicht geplant, die Büroinfrastruktur des BMLFUW zu erweitern.


 


 


2


 

 


 


1