1188/AB XXII. GP
Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
Auf
die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und
Kollegen vom
4. Dezember 2003, Nr. 1210/J, betreffend Umsetzung des Ozongesetzes, beehre ich
mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Überschreitungen
der Informationsschwelle für eine oder mehrere Stunden wurden in
Niederösterreich zwischen 1. Juli und 31. August 2003 an folgenden Tagen
gemessen:
1. Juli |
Bad Vöslau, Gänserndorf, Hainburg, Himberg,
Klosterneuburg, |
16. Juli |
Amstetten, Annaberg, Dunkelsteinerwald,
Heidenreichstein, Irnfritz, |
17. Juli |
Bad Vöslau, Gänserndorf, Hainburg, Himberg,
Klosterneuburg, |
21. Juli |
Dunkelsteinerwald, Forsthof, Klosterneuburg, Krems,
Mödling, |
24. Juli |
Klosterneuburg, Krems, Purkersdorf,
Schwechat, Stockerau |
26. Juli |
Himberg, Klosterneuburg, Schwechat |
4. August |
Bad Vöslau, Gänserndorf, Hainburg, Himberg,
Klosterneuburg, |
5. August |
Bad Vöslau, Mödling, Payerbach, Wiener Neustadt, Wiesmath |
6. August |
Payerbach, Wiesmath |
8. August |
Bad Vöslau, Hainburg, Klosterneuburg, Payerbach,
Schwechat, |
10. August |
Stixneusiedl |
12. August |
Himberg, Klosterneuburg, Mödling,
Schwechat |
13. August |
Amstetten,
Annaberg, Bad Vöslau, Dunkelsteinerwald, Forsthof, |
14. August |
Amstetten,
Bad Vöslau, Forsthof, Gänserndorf, Hainburg, Himberg, |
16. August |
Himberg, Mödling, Schwechat |
17. August |
Bad Vöslau,
Forsthof, Himberg, Mödling, Purkersdorf, Schwechat |
18. August |
Dunkelsteinerwald, Forsthof, Gänserndorf,
Klosterneuburg, Krems, |
22. August |
Hainburg, Kollmitzberg, Stixneusiedl |
23. August |
Annaberg, Hainburg, Kollmitzberg, Payerbach, Wolkersdorf |
27. August |
Annaberg, Klosterneuburg, Mödling, Waidhofen/Ybbs |
Zu Frage 2:
Eine Überschreitung der Alarmschwelle
wurde am 21. Juli 2003 an der Messstelle
Klosterneuburg für drei Stunden und an der Messstelle Stockerau während einer
Stunde
festgestellt.
Zu Frage 3:
Der ab dem Jahr 2010 einzuhaltende
„Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit" ist
folgendermaßen definiert: 120/µg/m3 als höchster Achtstundenmittelwert eines
Tages dürfen
im Mittel über drei Jahre an nicht mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr
überschritten werden.
Die Angabe von Überschreitungen des Zielwerts bezogen auf einzelne Tage oder
ein
einzelnes Jahr ist daher nicht möglich.
Was das „langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen
Gesundheit" betrifft (120 µg/m3 als
höchster Achtstundenmittelwert eines Tages), ist anzumerken, dass von 1. Juli
bis 31.
August 2003 in Folge der großräumig erhöhten Ozonbelastung an allen
niederösterreichi-
schen Messstellen Überschreitungen an mehreren Tagen aufgetreten sind.
Zu Frage 4:
Nach den mir vorliegenden Informationen haben die
zuständigen Behörden entsprechend
den Vorgaben des Ozongesetzes die Bevölkerung über die Medien von den
aufgetretenen
Überschreitungen informiert und Verhaltensempfehlungen zum persönlichen Schutz
verlaut-
bart. Weiters wurde die Bevölkerung zur Vermeidung von Verhaltensweisen
aufgerufen,
welche zu den Emissionen von Ozon-Vorläufersubstanzen beitragen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Bei der Überschreitung der Informationsschwelle richteten
sich Verhaltensempfehlungen für
den persönlichen Schutz an empfindliche Personen, während bei Überschreitung
der Alarm-
schwelle die generelle Empfehlung abgegeben wurde, Anstrengungen im Freien
während
der Tageszeit mit hoher Belastung zu vermeiden. Die Informationen wurden nach
den mir
vorliegenden Informationen je nach zeitlicher Entwicklung der Belastung in
unterschiedlichen
Intervallen aktualisiert.
Zu den Fragen 7 bis 17:
Gemäß Ozongesetz liegt die Zuständigkeit für die
Information der Bevölkerung bei Über-
schreitung der Schwellenwerte bei den Landeshauptmännern; entsprechende
Informationen
liegen allenfalls den Landeshauptmännern vor.
Zu den Fragen 18 und 19:
Gemäß dem mit 1. Juli 2003 in Kraft getretenen neuen § 15
des Ozongesetzes hat der
Landeshauptmann einen Aktionsplan für Sofortmaßnahmen zu erstellen, wenn das
Risiko
einer Überschreitung der Alarmschwelle für mindestens drei aufeinander folgende
Stunden
besteht und ein nennenswertes Potential zur Verringerung dieses Risikos oder
zur
Verringerung der Dauer oder des Ausmaßes einer Überschreitung der Alarmschwelle
besteht.
Im Ozon-Überwachungsgebiet 1 wurden
Einstundenmittelwerte über 240 µg/m3, das ist der
Wert der neuen Alarmschwelle, seit Beginn der 1990er-Jahre in einzelnen Jahren
gemessen.
Aus diesem Grund ist für das Ozon-Überwachungsgebiet 1 ein Aktionsplan für
kurzfristige
Maßnahmen zu erstellen. Nach den vorliegenden Informationen wurden von den
Ländern
Wien, Niederösterreich und Burgenland die gemeinsamen Arbeiten an einem
Aktionsplan
begonnen. Ein derartiger Plan kann aufgrund der Fragestellung (Prüfung der
Wirksamkeit
von Maßnahmen) naturgemäß nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der
Gesetzesnovelle vor-
liegen. Ich habe aber die Landeshauptmänner beim Inkrafttreten der neuen
Bestimmungen
des Ozongesetzes darauf hingewiesen, dass notwendige Arbeiten möglichst
umgehend
begonnen werden sollen, damit ein allfälliger Aktionsplan in der nächstjährigen
Ozonsaison
vorliegt.
Anzumerken ist auch, dass die Entscheidung der Europäischen
Kommission gemäß Art. 12
der Richtlinie über den Ozongehalt der Luft, 2002/3/EG, die bei der Erarbeitung
der Aktions-
pläne von den Mitgliedstaaten berücksichtigt werden muss, bisher noch nicht
erlassen
wurde.
Zu Frage 20:
Das Ozongesetz von 1992 in der Fassung der bisherigen
Novellen, einschließlich der im
Frühjahr 2003 in Nationalrat einstimmig beschlossenen und mit BGBI. l Nr.
34/2003
verlautbarten Novelle, sowie die entsprechenden Verordnungen legen die Aufgaben
der
Landeshauptmänner hinsichtlich Durchführung von Messungen, Information der
Öffentlich-
keit und Berichtswesen sowie kurzfristige Maßnahmen meiner Ansicht nach
ausreichend
genau fest.
Zu Frage 21:
Im Ozon-Überwachungsgebiet 1 musste die Vorwarnstufe -
gemäß der bis zur Novelle
gemäß BGBI. l Nr. 34/2003 gültigen Fassung des Ozongesetzes - in mehreren
Jahren seit
1992 an einzelnen Tagen ausgerufen werden; dementsprechend war von den
Landeshaupt-
männern ein Sanierungsplan zu erstellen. Diese Regelung entfiel mit der Novelle
2003. Die
Emissionsentwicklung bei den Ozon-Vorläufersubstanzen entspricht nicht den
Vorgaben des
Ozongesetzes, obwohl bisher eine Reihe von Maßnahmen zur Emissionsminderung
gesetzt
wurde und die in den Entschließungen des
Nationalrats zum Ozongesetz enthaltenen Maß-
nahmen weitgehend umgesetzt wurden. Dies beruht nicht zuletzt auch darauf, dass
frühere
Annahmen über die Wirksamkeit von Maßnahmen und die Emissionsentwicklung bei
einzel-
nen Quellen (z. B. spezifische Emissionen der schweren Nutzfahrzeuge in
Abhängigkeit von
der Grenzwertstufe) durch aktuelle Erkenntnisse widerlegt wurden.
Anzumerken ist allerdings, dass ein von der Europäischen
Umweltagentur im Jahr 2002
vorgelegter Bericht auf eine Abnahme der Ozon-Spitzenkonzentrationen im
längerfristigen
Trend hinweist. In Österreich ist die Anzahl der Tage mit Ausrufung der
Vorwarnstufe seit
Beginn der 1990er-Jahre zurückgegangen (1992-1996 durchschnittlich 7 Tage,
1997-2002
durchschnittlich 2 Tage pro Jahr, für das höher belastete Jahr 2003 liegt keine
Auswertung
hinsichtlich der Vorwarnstufe vor), wobei Einzeljahre aufgrund der von Jahr zu
Jahr sehr
unterschiedlichen meteorologischen Bedingungen naturgemäß deutlich abweichende
Daten
aufweisen können.
Zu den Fragen 22 und 23:
Im Hinblick auf die notwendige Reduktion
der Stickstoffoxidemissionen, aber auch aus
weiteren Gründen (z. B. Klimaschutz), ist aus meiner Sicht die Verbesserung der
Schienen-
infrastruktur und des Verkehrsangebots auf der Schiene von prioritärer
Bedeutung. Selektive
Lückenschlüsse am hochrangigen Straßennetz und Umfahrungen sind zur Entlastung
der
direkt betroffenen Bevölkerung allerdings natürlich ebenfalls notwendig. Der
Ausbau bzw. die
Ertüchtigung der Straßen und Schieneninfrastruktur in einem Verkehrskorridor
sollte zeit-
gleich und abgestimmt erfolgen.
Zu Frage 24:
Konkrete Maßnahmen zur Minderung der Emissionen von
Ozon-Vorläufersubstanzen wur-
den und werden laufend gesetzt. Die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte bei
Pkw und
Lkw und neue Emissionsgrenzwerte für mobile Maschinen und Geräte beispielsweise
haben
dazu geführt, dass die Emissionen von Stickstoffoxiden trotz des beträchtlichen
Verkehrs-
zuwachses auch im Verkehrssektor geringfügig abgenommen haben und künftig
weiter
abnehmen werden. Maßnahmen wie das im letzten Jahr in Kraft getretene Ökostromgesetz,
die VOC-Anlagen-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(BMWA)
oder das Road-Pricing für Lkw zielen auch auf eine
Emissionsminderung bei den Ozon-
Vorläufersubstanzen ab. Eine Vielzahl von beschlossenen und umgesetzten
Maßnahmen,
die ihre Wirkung zum Teil in den nächsten Jahren entfalten wird, ist samt den
Ressorts, in
deren Kompetenz die Maßnahmen liegen, u. a. im Ozonbericht 2002 angeführt.
Den nächsten wichtigen Schritt bei den
weiteren Maßnahmen wird das nationale Programm
zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen gemäß Emissionshöchstmengengesetz-Luft
(EG-L), BGBI. l Nr. 34/2003, darstellen, zu dessen Erstellung die
Bundesregierung gemäß
EG-L verpflichtet ist. Dieses Programm stellt gemäß § 13 Ozongesetz eine
wesentliche
Grundlage für das ozongesetzliche Maßnahmenprogramm dar; dies auch vor dem
Hinter-
grund, dass die in der Ozon-Richtlinie der EU - und damit im Ozongesetz -
enthaltenen Ziel-
werte so festgelegt wurden, dass sie bei EU-weiter Einhaltung der jeweiligen
nationalen
Emissionshöchstmengen für Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen
ebenfalls
weitestgehend eingehalten werden. Als Vorarbeiten für das Maßnahmenprogramm
gemäß
EG-L wurden von meinem Ressort, zum Teil gemeinsam mit dem BMWA, mehrere
Studien
und Erhebungen beauftragt, die mittlerweile abgeschlossen sind. Die konkreten
Inhalte des
Programms werden das Ergebnis von Verhandlungen sein, denen ich nicht
vorgreifen kann.
Wenn das Programm gemäß EG-L vorliegt, wird entsprechend den Vorgaben des
Ozongesetzes geprüft, ob darüber hinausgehende Maßnahmen zur Einhaltung der
Zielwerte
des Ozongesetzes erforderlich und möglich sind.
Gerade der vergangene Sommer hat gezeigt,
dass die großflächige Belastung der Luft mit
bodennahem Ozon ein gemeinsames Problem für West-, Mittel- und Südeuropa
darstellt.
Überschreitungen der im Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit
festgelegten
Konzentration in Österreich können nicht verhindert werden, wenn die nach
Österreich
gelangenden Luftmassen bereits höhere Ozonkonzentrationen enthalten - wie dies
in den
Perioden mit hoher Belastung der Fall war. Ich werde daher auch auf EU-Ebene im
Rahmen
des Programms „Clean Air for Europe" Maßnahmen zur weiteren Verringerung
der Ozon-
belastung unterstützen.