1190/AB XXII. GP

Eingelangt am 30.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
haben am 1. Dezember 2003 unter der Nr. 1147/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend menschenrechtswidrige Behandlung eines
österreichischen Tierschutz-Aktivisten in Finnland gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 3:

Die österreichische Botschaft in Helsinki hat umgehend reagiert: Unmittelbar nachdem
die Botschaft am 12. November 2003 vormittags von der finnischen Polizei sowie, kurz
danach, vom Bruder eines der betroffen gewesenen österreichischen Staatsbürger -
Angehörige der beiden anderen betroffen gewesenen österreichischen Staatsbürger
haben sich von sich aus nicht an die Botschaft gewandt - von der am 11. November 2003
abends erfolgten Festnahme der Betroffenen Kenntnis erlangt hatte, war sie laufend mit
deren Angehörigen, mit der Rechtsvertretung eines der betroffenen österreichischen
Staatsbürger, der eine solche beauftragt hatte, sowie den zuständigen finnischen Stellen
in Kontakt.


Weiters bemühte sich die Botschaft intensiv darum, umgehend Kontakt mit den drei
betroffenen österreichischen Staatsbürgern aufzunehmen. Von finnischer Seite wurde
dies erst nach der Vernehmung der Betroffenen am 13. November 2003 vormittags
gestattet.

Zu Frage 2:

Die Botschaft machte vorsorglich zwei Anwälte vor Ort ausfindig, welche auf Wunsch der
Betroffenen deren Vertretung hätten wahrnehmen können. Vom Bruder eines der
betroffenen österreichischen Staatsbürger erfuhr die Botschaft in der Folge, dass dieser
bereits eine Rechtsanwaltskanzlei in Helsinki beauftragt habe. Mit dieser hatte die
Botschaft mehrmals telefonischen Kontakt.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Während zwei der betroffenen österreichischen Staatsbürger der Botschaft gegenüber
bekannt gaben, dass sie ausreichend verpflegt wurden, äußerte der dritte Österreicher
den Wunsch nach mehr bzw. besserer Verpflegung.

Dieses Anliegen wurde umgehend an die zuständigen finnischen Behörden sowie auf
seinen ausdrücklichen Wunsch hin auch an seinen Rechtsanwalt weitergeleitet. Auf Bitte
der betroffenen österreichischen Staatsbürger wurden diese nach Intervention der
Botschaft bei den zuständigen finnischen Stellen mit vegetarischer Nahrung versorgt.

Im übrigen wurde die Botschaft von mir beauftragt, die weiteren genauen Umstände des
Vorfalls mit den zuständigen finnischen Stellen zu erörtern. Ein Endergebnis liegt derzeit
noch nicht vor.


Zu Frage 8:

Gemäß den Angaben der finnischen Polizei ist das beschlagnahmte Material Gegenstand
eines Ermittlungsverfahrens. Die Botschaft hat den österreichischen Rechtsanwalt eines
der betroffenen österreichischen Staatsbürger davon informiert, dass sie einen finnischen
Anwalt namhaft machen könnte, um die Rückgabe der Gegenstände zu betreiben.