1197/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben
am 3. Dezember 2003 unter der Nummer 1179/J-NR/2003 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend gut vorbereitete Fragen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Mandatare wenden sich - neben der Wahrnehmung des Interpellationsrechts
gemäß Geschäftsordnungsgesetz - häufig auch mit Fragen auf direktem Wege an
die Ministerien. Ich bin dabei stets bemüht, sowohl bei formellen Anfragen, als auch
bei informellen Informationsgesuchen im Rahmen der Möglichkeiten umfangreiche
Auskünfte zu erteilen.

Insbesondere im Vorfeld von Ausschusssitzungen werden immer wieder Fragen von
Abgeordneten bzw. Klubs an das Ressort herangetragen. Diese Fragen werden im
Normalfall direkt beantwortet, wobei von mir nicht festgestellt werden kann, inwieweit
diese Antworten dann von den Klubs verteilt oder in die Diskussion im Ausschuss
bzw. in der Vorbesprechung einbezogen werden. Die Abgeordneten formulieren ihre
Fragen eigenverantwortlich auf Basis ihrer Informationen.


Das Interpellationsrecht ist im Geschäftsordnungsgesetz geregelt. Die darüber
hinausgehende Informationsleistung für Abgeordnete entspricht einer jahrzehntelang
geübten Praxis und war oder ist nicht Gegenstand von Absprachen mit dem jeweils
amtierenden Nationalratspräsidenten.