1207/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche
parlamentarische Anfrage
Nr. 1186/J der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 8:
Das
Interpellationsrecht stellt bekanntlich eines der wichtigsten Kontroll- und
Infor-
mationsinstrumente der einzelnen
Parlamentarier/innen bzw. der parlamentarischen
Fraktionen dar. Während sich die Oppositionsmandatare in der Regel aus
Gründen
der Publizität mit - oftmals sehr detaillierten und umfangreichen - offiziellen
schriftli-
chen Anfragen im Sinne des
Geschäftsordnungsgesetzes 1975 an die Regierung
oder ihre Mitglieder wenden, geschieht dies bei den Regierungsparteien häufig
auf
informelle - also öffentlich weniger spektakuläre - Weise, indem sie die
Ressorts im
Wege der Mitarbeiter/innen der Ministerbüros direkt kontaktieren.
Dies
zeigt sich beispielsweise auch darin, dass von den 1158 in der laufenden Ge-
setzgebungsperiode bis Ende November 2003 eingebrachten schriftlichen Anfragen
1099 (also 95 %) von der Opposition stammen, während Mandatare der Regie-
rungsparteien nur 58 Anfragen (das sind ca. 5 %) eingebracht haben.
Daneben
haben die Abgeordneten der Oppositionsparteien die Möglichkeit, durch
Wortmeldungen im Ausschuß, bei der Debatte zu einzelnen Tagesordnungspunkten
oder zu Sonderaktionen im Plenum des
Nationalrates ihre Anfragen zu thematisie-
ren.
Ich bemühe mich seit Jahren beiden
Informationswünschen Rechnung zu tragen.
Auf Ihre konkreten Anfragen eingehend möchte ich darauf
hinweisen, dass insbe-
sondere im Vorfeld
von Ausschusssitzungen immer wieder Fragen von Abgeordne-
ten bzw. Klubs - meistens von jenen der Regierungsparteien - an das Ressort he-
rangetragen werden. Diese Anfragen werden
im Normalfall direkt durch mein Kabi-
nett
beantwortet. Inwieweit diese Antworten dann von den Klubs verteilt oder in die
Diskussion im Ausschuss bzw. in der Vorbesprechung einbezogen werden, liegt in
der Ingerenz der Abgeordneten und stellt daher keinen Gegenstand der
Vollziehung
dar.
Auf
Wunsch von Fraktionen nehmen gelegentlich auch Mitarbeiter/innen meines
Ressorts an Ausschussvorbesprechungen von
Fraktionen als Auskunftspersonen
teil.
Abschließend
möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hiebei um eine jahrzehnte-
lange Praxis handelt, die von allen Regierungskonstellationen gehandhabt wurde.
Ich habe nicht die Absicht, diese bisher unbestrittene Vorgangsweise zu ändern.