1213/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2004
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möglich.
Bundesministerium
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich
beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 1161/J der Abgeordneten Doris Bures und
GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Aus
der nachstehenden Tabelle ergeben sich die durch mein Ressort zum Stichtag
1. Dezember 2003 genutzten Bauobjekte, die jeweiligen monatlichen Betriebs- und
Mietkosten (auf ganze Büro gerundet) sowie die Eigentümer der Gebäude. Keine
der
angeführten Immobilien wird durch mein Ressort verwaltet:
Frage 3:
Für
das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten-
schutz in seiner jetzigen Gestalt können derartige Daten aufgrund der
mehrfachen
Änderung der Ressortzusammensetzung für die zurückliegenden Zeiträume nicht
ermittelt werden: So werden etwa die dem ehemaligen Bundesministerium für
sozia-
le Sicherheit und Generationen zugeordneten Standorte Franz-Josefs-Kai, Stuben-
ring und
Radetzkystraße jetzt sowohl vom Bundesministerium für Gesundheit und
Frauen als auch vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz genutzt. In der Zeit vor 2000 waren die Agenden des Bundes-
ministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über-
haupt auf drei
Ressorts verteilt, so dass die Kosten, die auf den heutigen Zuständig-
keitsbereich fallen
würden, nicht erhoben werden können.
Somit werden in der nachstehenden Tabelle
die Ausgaben des Bundesministeriums
für soziale Sicherheit und Generationen (das auch den Bereich Frauen und Gesund-
heit, nicht aber den
Konsumentenschutz umfasste) und des Bundesministeriums für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz dargestellt:
Dabei
ergibt sich die Kostenerhöhung im Jahr 2001 aufgrund der Übernahme von
Liegenschaften durch die BIG.
Fragen 4 und 5:
Mein
Ressort ist nie als Bauherr aufgetreten. Für den Zeitraum vor 2001 verweise ich
auf den Umstand, dass bis Ende 2000 - daher vor In-Kraft-Treten des
Bundesgeset-
zes über
die Errichtung einer Bundesimmobiliengesellschaft mit beschränkter Haf-
tung und die Verfügung über bundeseigene Liegenschaften einschließlich Miet-
wohngebäuden (BIG-Gesetz) - die in die Zuständigkeit des Bundesministers für
Wirtschaft und Arbeit fallende Bundesgebäudeverwaltung als Bauherr agiert hat.
Frage 6:
Im
Zeitraum seit 4. Februar 2000 wurde das Nutzungsrecht des Bundessozialamtes
für das Objekt 8701 Leoben, Erzherzog Johann Straße 8, aufgegeben.
Im
Zusammenhang mit der Schaffung des Bundesministeriums für Gesundheit und
Frauen wurden Nutzungsrechte in folgenden Objekten an dieses Ressort
abgetreten:
5)
1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 51 (teilweise),
6) 1030 Wien, Radetzkystraße 2
(teilweise),
7) 1010 Wien, Stubenring 1 (teilweise),
8) Gleichbehandlungsanwaltschaften mit den
Standorten:
1010 Wien, Judenplatz 6,
4020 Linz, Gruberstraße 63,
6020 Innsbruck, Leipziger Platz 2,
8020 Graz, Europaplatz 12,
9020 Klagenfurt, Kumpfgasse 23.
Derzeit
bestehen keine Pläne Nutzungsrechte an vom Ressort benutzten Objekten
aufzugeben.
Frage 7:
Die
Gebäude 1010 Wien, Franz-Josefs-Kai 51,1050 Wien, Geigergasse 5-9 und
1030 Wien, Radetzkystraße 2, sowie die meisten Objekte im Bereich des Bundesso-
zialamtes wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in
die
Übergabe der Bundesgebäude an die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) mit ein-
bezogen.
Frage 8:
Die
Entscheidung über die Veräußerung von Liegenschaften, die im Eigentum des
Bundes stehen (betrifft seit dem In-Kraft-Treten des BIG-Gesetzes nur mehr die
historischen Objekte), liegt beim Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Entspre-
chende Pläne für den
Bereich meines Ressorts sind mir nicht bekannt.
Frage 9:
Derzeit bestehen keine Planungen für derartige Erweiterungen.