1214/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.02.2004
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Rechnungshof
Anfragebeantwortung
Bezug nehmend auf die unter 1220/J-NR/2003 gestellte
Anfrage der Abgeordneten
Mag.
Dr. Magda Bleckmann und Kollegen vom 4. Dezember 2003 betreffend
Finanzierung
der SPÖ durch Spenden aus dem SPÖ Firmengeflecht, ersuche ich unter
Bedachtnahme auf das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkonferenz vom 15. Juli
1997
um
Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage
absehen
muss, da sie außerhalb der Gegenstände des Fragerechts gemäß § 91 a des
Geschäftsordnungsgesetzes
gelegen ist.
Ferner erlaube ich mir auf § 4 Abs. 8 zweiter Satz des
Parteiengesetzes zu verweisen,
wonach
der Präsident des Rechnungshofes nur über Ersuchen der betreffenden
politischen Partei öffentlich festzustellen hat, ob eine Spende in der von ihr
über-
mittelten
Spendenliste ordnungsgemäß deklariert wurde, so dass mir die Beantwortung
der vorliegenden parlamentarischen Anfrage auch aus diesem Grunde verwehrt ist.