1214/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.02.2004
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Rechnungshof

 

Anfragebeantwortung

Bezug nehmend auf die unter 1220/J-NR/2003 gestellte Anfrage der Abgeordneten
Mag. Dr. Magda Bleckmann und Kollegen vom 4. Dezember 2003 betreffend
Finanzierung der SPÖ durch Spenden aus dem SPÖ Firmengeflecht, ersuche ich unter
Bedachtnahme auf das Ergebnis der Sitzung der Präsidialkonferenz vom 15. Juli 1997
um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage
absehen muss, da sie außerhalb der Gegenstände des Fragerechts gemäß § 91 a des
Geschäftsordnungsgesetzes gelegen ist.

Ferner erlaube ich mir auf § 4 Abs. 8 zweiter Satz des Parteiengesetzes zu verweisen,
wonach der Präsident des Rechnungshofes nur über Ersuchen der betreffenden
politischen Partei öffentlich festzustellen hat, ob eine Spende in der von ihr über
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mittelten Spendenliste ordnungsgemäß deklariert wurde, so dass mir die Beantwortung
der vorliegenden parlamentarischen Anfrage auch aus diesem Grunde verwehrt ist.