1215/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Bundeskanzler

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bures und GenossInnen haben am 2. Dezember
2003 unter der Nr. 1152/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref-
fend Immobilienmanagement der Ressorts gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:

Im Bundeseigentum sind folgende Objekte:

 

Rue Alberic/Paris OECD
Ballhausplatz 1
Ballhausplatz 2
Hohenstaufeng. 3
Minoritenplatz 3
Johannesg. 6
Minoritenplatz 1

Zu Frage 2:
Keine.


Bis 2001 wurden die Instandhaltungskosten für die vom Bundeskanzleramt genutz-
ten Räumlichkeiten im wesentlichen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ar-
beit (Bundesbaudirektion Wien - BBD) getragen. Mit Inkrafttreten des Bundesimmobi-
liengesetzes (BIG) am 1. Jänner 2001 gingen die Instandhaltungskosten für die ge-
nutzten Räumlichkeiten auf das jeweilige Ressort über. Die Instandhaltungskosten
für die sogenannten "Kulturbauten" (Ballhausplatz 1, Ballhausplatz 2, Hohenstaufen-
gasse 3, Minoritenplatz 1, Minoritenplatz 3, Johannesgasse 6) wurden unter dem An-
satz 1/10008-6140.000 geführt, wobei bis zum Jahr 2002 die Instandhaltungskosten
im Ansatz für den Sachaufwand enthalten sind und nicht eigens ausgewiesen wer-
den können. Dies ist erst ab dem Jahre 2002 durch die Einführung des SAP möglich.

Der Ansatz 1/10008-7029 enthält die Miet- und Betriebskosten für Fremdeinmietun-
gen. Die Differenz zu den in der Beantwortung zu Frage 1 angeführten Zahlen ergibt
sich daraus, daß die Zahlungen für die ersten Monate des Jahres 2003 noch durch
das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport erfolgten.

Der Ansatz 1/10078 enthält die Miet-, Betriebs- und Instandhaltungskosten, der von
der BIG angemieteten Räumlichkeiten (Minoritenplatz 9, MP 9 Garage, Nottendor-
fergasse 2, Herrengasse 23, Wollzeile, Prinz Eugen-Straße 12, Schloß Laudon -
Oktogon), sowie allfällige Instandhaltungskosten von Fremdeinmietungen (Schot-
tengasse 1, Rathausplatz 4, Brüssel, Mauerbachstraße 43-45, Wagramer Straße,
Judenplatz 6).

Konto 1/10008-6140.000 für das Jahr 2001 (BVI)         593.089,04

Konto 1/10008-6140.000 für das Jahr 2002 (SAP)       144.329,84

Konto 1/10008-6140.000 für das Jahr 2003 (SAP)       170.413,13

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 1995 (BVI)          392.150,43

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 1996 (BVI)          378.375,30

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 1997  (BVI)         305.481,90

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 1998  (BVI)         469.911,88

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 1999 (BVI)          473.192,52

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 2000 (BVI)          376.982,22

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 2001   (BVI)        301.854,23

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 2002 (SAP)        764.505,63

Konto 1/10008-7029.101 für das Jahr 2003  (SAP)       1,259.428,45 1)

Ansatz 1/10078 (BIG)  für das Jahr 2001 (BVI)               4,637.346,48

Ansatz 1/10078             für das Jahr 2002 (SAP)             4,514.256,91

Ansatz 1/10078             für das Jahr 2003 (SAP)             5,796.830,98

Zu Frage 4:
Mit keinen.

Zu den Fragen 5, 7 und 8:

Keine.

Im Übrigen verweise ich auf die Anfragebeantwortung durch den Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit (1163/J).

Zu Frage 6:

Zu Frage 6:

Im Jahre 2002 erfolgten teilweise Raumaufgaben im BIG-Objekt Minoritenplatz 9
(Buchhaltung). Die gesamt Aufkündigung der Nutzflächen mit Ende 2004 wurde
bereits veranlaßt. Weiters wurden im Jahre 2002 die Einmietungen in 1010 Wien,
Bankgasse 9 (Kunst/Artothek) und Bäckerstrasse 20 (DVR), und in 1020 Wien,
Böcklinstraße 30 (Kunst/Ateliers) aufgegeben. Der durch Rechtsnachfolge nach dem
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport erworbene Mietvertrag für die
Immobilie 1170 Wien, Geblergasse 19-12 wurde mit Ende Juni 2003 aufgegeben.

Zu Frage 9:

Keine. Das Bundeskanzleramt plant eine Reduzierung durch räumliche Zentralisie-
rung.



1) 1 Die Kostensteigerung im Jahr 2003 erklärt sich aus de Zusammenlegung mit dem BMÖLS.