1216/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2004
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möglich.
Die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Petra Bayr, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen
haben am 3. Dezember 2003 unter der Nr. 1192/J-NR/2003 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Fälligkeit des österreichischen
Staatenberichts zur Konvention über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(WSK-Pakt) gerichtet.
Die Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der dritte und vierte österreichische
Bericht zum Internationalen Pakt über
wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte wurden gemeinsam vorbereitet. Die
deutsche Endfassung
des Staatenberichts liegt bereits vor.
Da der Bericht den
Vereinten Nationen (VN) aber in einer VN-Arbeitssprache
übermittelt
werden muss, ist noch eine englische Übersetzung anzufertigen. Der
genaue
Abgabetermin kann daher noch nicht definitiv fixiert werden. Es wurden
jedoch
alle Veranlassungen getroffen, damit der Bericht so bald wie möglich im
Wege der
Österreichischen Vertretung in Genf an die VN übermittelt werden kann.
Zu Frage 3:
Die eingetretenen
Verzögerungen erklären sich aus dem Umfang des sachlichen
Anwendungsbereichs des Pakts (der Bericht in seiner deutschen Fassung umfasst
über 100 Seiten),
daraus resultierenden Überlappungen in Zuständigkeitsbereichen,
einem außerordentlich hohen
Koordinierungsbedarf und der generell starken
Arbeitsbelastung der mit der Vorbereitung befassten Dienststellen.
Zu den Fragen 4 und
5:
Das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten ist in die inhaltliche
Erstellung des
Berichts nicht eingebunden, sondern erfüllt im Falle der Berichte nach
dem WSK-Pakt eine Weiterleitungsfunktion an
die VN. Die Berichte werden vom
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, dem
Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen sowie dem
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
vorbereitet.
Zu Frage 6:
Die in den Berichten angesprochenen
Sachfragen werden von der Bundesregierung
mit
den zuständigen Parlamentsausschüssen diskutiert. Es ist daher nicht geplant,
die
Berichte vor Abgabe an die Vereinten Nationen dem Parlament zur speziellen
Debatte
vorzulegen.