1216/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und
Kollegen haben am 3. Dezember 2003 unter der Nr. 1192/J-NR/2003 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Fälligkeit des österreichischen
Staatenberichts zur Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(WSK-Pakt) gerichtet.

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Der dritte und vierte österreichische Bericht zum Internationalen Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden gemeinsam vorbereitet. Die
deutsche Endfassung des Staatenberichts liegt bereits vor.

Da der Bericht den Vereinten Nationen (VN) aber in einer VN-Arbeitssprache
übermittelt werden muss, ist noch eine englische Übersetzung anzufertigen. Der
genaue Abgabetermin kann daher noch nicht definitiv fixiert werden. Es wurden
jedoch alle Veranlassungen getroffen, damit der Bericht so bald wie möglich im
Wege der Österreichischen Vertretung in Genf an die VN übermittelt werden kann.


Zu Frage 3:

Die eingetretenen Verzögerungen erklären sich aus dem Umfang des sachlichen
Anwendungsbereichs des Pakts (der Bericht in seiner deutschen Fassung umfasst
über 100 Seiten), daraus resultierenden Überlappungen in Zuständigkeitsbereichen,
einem außerordentlich hohen Koordinierungsbedarf und der generell starken
Arbeitsbelastung der mit der Vorbereitung befassten Dienststellen.

Zu den Fragen 4 und 5:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist in die inhaltliche
Erstellung des Berichts nicht eingebunden, sondern erfüllt im Falle der Berichte nach
dem WSK-Pakt eine Weiterleitungsfunktion an die VN. Die Berichte werden vom
Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst gemeinsam mit dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen sowie dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
vorbereitet.

Zu Frage 6:

Die in den Berichten angesprochenen Sachfragen werden von der Bundesregierung
mit den zuständigen Parlamentsausschüssen diskutiert. Es ist daher nicht geplant,
die Berichte vor Abgabe an die Vereinten Nationen dem Parlament zur speziellen
Debatte vorzulegen.