1219/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1227/J-NR/2003 betreffend Aufgliederung der Inan-
spruchnahme des Vorruhestandes durch Lehrer/innen mit 1. Dezember 2003, die die Abgeordneten
DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 4. Dezember 2003 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:

Zunächst halte ich fest, dass die Nutzung der Möglichkeit des Vorruhestandes Entscheidungen der
Lehrerinnen und Lehrer sind, die diese aufgrund der 1997 geschaffenen rechtlichen Rahmenbedin-
gungen freiwillig nutzen und sich dies durch einen Abschlag von der Pension selbst finanzieren. Zu
den Fragen aus dem Bereich der Pflichtschulen ist festzuhalten, dass diese nicht in die Vollziehung
des Bundes sondern der Länder fallen und daher zu diesem Bereich keine Zuständigkeit meines
Ministeriums besteht.

Ad 1.:

Die Möglichkeit des Vorruhestandes wurde im Bundesbereich von 897 Personen, davon 366 weib-
lich, genutzt.

Bei der Administration der Lehrerbeschäftigung stehen Lehrerwochenstunden (bzw. Unterrichts-
stunden) im Vordergrund und weniger die Betrachtung nach Dienstposten. Frei gewordene Unter-
richtsstunden werden nicht immer durch einen neuen Lehrer mit gleicher Stundenzahl und Gegen-
ständen abgedeckt.


Oft werden die Stunden auf andere Lehrerinnen und Lehrer an der Schule verteilt, teilweise durch
Mehrdienstleistungen, teilweise durch das „Auffüllen“ des Beschäftigungsausmaßes von Teilbe-
schäftigten oder von befristeten Verträgen oder durch die Rückkehr von Lehrerinnen aus der Ka-
renz. Weiters ist zu berücksichtigten, dass Lehrerinnen und Lehrer auch aus anderen Gründen er-
setzt werden müssen, z.B. Karenz, Krankheit, Unfälle u.ä. Die Vorgangsweise hängt stark von
schulstandortspezifischen Faktoren, insbesondere den Gegenständen der einzelnen Lehrperson ab.
Die gestellte Frage nach einer eindeutigen Zuordnung der personellen Veränderungen zur Ursa-
chengruppe „Nachbesetzung von Lehrpersonen, die in den Vorruhestand getreten sind“ ist ohne
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich.

Nachbesetzungen erfolgen auf Basis der Wartelisten; es ist daher davon auszugehen, dass in erster
Linie Junglehrer/innen zum Zug kommen.

Ad 2.:

Die genannten 897 Bundeslehrer teilen sich auf die einzelnen Bundesländer folgendermaßen auf:

 

Bundesland

männlich    

weiblich

Burgenland

28

15

Kärnten

51

35

Niederösterreich

105

56

Oberösterreich

77

38

Salzburg

36

18

Steiermark

79

57

Tirol

50

24

Vorarlberg

13

2

Wien

92

121

Die Altersaufteilung ergibt folgendes Bild:

 

Jahrgang

m

w

1942

11

1

1943

74

38

1944

83

55


1945

52

35

1946

74

44

1947

77

57

1948

79

63

1949

30

25

1950

25

14

1951

9

18

1952

10

4

1953

7

12

Ad. 3. und 4.:

Die Lehrerinnen und Lehrer an Volks- und Hauptschulen sind Landeslehrer und die Vollziehung

der Personalmaßnahmen fallt daher nicht in die Verwaltung des Bundes.

Ad 5.:

In den allgemein bildenden höheren Schulen teilen sich die am 1. Dezember 2003 in Vorruhestand

getretenen Bundeslehrer wie folgt auf die einzelnen Bundesländer auf:

 

Bundesland

männlich   

weiblich

Burgenland

7

7

Kärnten

21

8

Niederösterreich

40

40

Oberösterreich

27

18

Salzburg

13

7

Steiermark

51

41

Tirol

20

14

Vorarlberg

9

0

Wien

61

94

 

 

                                         Die Altersaufteilung ergibt folgendes Bild:

 

Jahrgang

m

w

1942

5

1

1943

47

26

1944

43

43

1945

23

20

1946

25

23

1947

34

38

1948

36

40

1949

17

13

1950

9

5

1951

3

10

1952

3

2

1953

4

8

 

                    Ad. 6.:

                    In den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen teilen sich die am 1.12.2003 in Vorruhestand

                    getretenen Bundeslehrer wie folgt auf die einzelnen Bundesländer auf:

 

Bundesland

männlich    

weiblich

Burgenland

21

8

Kärnten

30

27

Niederösterreich

65

16

Oberösterreich

50

20

Salzburg

23

11

Steiermark

28

16

Tirol

30

10

Vorarlberg

4

2

Wien

31

27

                      Die Altersaufteilung ergibt folgendes Bild:

 

Jahrgang

m

w

1942

6

0

1943

27

12

1944

40

12

1945

29

15

1946

49

21

1947

43

19

1948

43

23

1949

13

12

1950

16

9

1951

6

8

1952

7

2

1953

3

4