1223/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1231/J betreffend
Übersiedlung des Handelsgerichts Wien, Bezirksgericht für Handelssachen Wien
und Bezirksgericht Innere Stadt Wien in den City-Tower, welche die Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 4. Dezember 2003 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

Das BIG-Gesetz 1992 und das Bundesimmobiliengesetz 2000 zielen darauf ab, die
Immobilienbewirtschaftung des Bundes an die Gegebenheit der Privatwirtschaft an-
zugleichen und die Kostenverantwortung unmittelbar dem Bedarfsträger zuzuordnen.
Zu diesem Zweck wurden die Bundesnutzungen in Mietverhältnisse umgewandelt.
Es liegt in der Natur dieser Angleichung, dass das jeweilige Ressort als Mieter von
seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen kann und andere Anmietungen - die
seine Ansprüche besser abdecken - vornimmt. Dadurch kommt es gerade bei markt-
gängigen Nutzungen zu einer stärkeren Fluktuation. Die BIG als Vermieter kann dies
- wie jeder andere Vermieter auch - nicht unmittelbar beeinflussen. Meinem Ressort
kommt gem. Bundesministeriengesetz nur mehr die Koordination bzw. Beratung der
anderen Ressorts in Standort- und Raumnutzungsfragen zu. Die Letztentscheidung
und damit Verantwortung hinsichtlich der Evaluierung der mit der Umsiedlung


verbundenen ressortspezifischen Nutzungsvorteile und der damit verbundenen
Mehrkosten kommt ausschließlich dem Bundesministerium für Justiz zu.
Aus Sicht der BIG und des Bundes als deren Eigentümer ist festzuhalten, dass dem
Verlust der Mieteinnahmen des Bundesministeriums für Justiz die von der BIG
erzielbaren und im Wege der Nachbesserung teilweise an den Bund abzuführenden
Erlöse aus der Verwertung dieser wertvollen Innenstadtliegenschaft gegenüber
stehen. Die dazu vorliegenden von der BIG beauftragten Studien des Instituts für
Hochbau und Industriebau an der TU Wien unter der Leitung von Prof. Achammer
zeigen jedenfalls, dass bei allen bisher untersuchten Verwertungsvarianten höhere
Mieten erzielbar sein müssten.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Inwieweit die Liegenschaft als temporäres Ausweichquartier für das Bundesministe-
rium für Finanzen während der Generalsanierung des Areals "Himmelpfortgasse" in
Betracht kommt, hängt in erster Linie vom Zeitpunkt der Übersiedlung, der Nachnut-
zung bzw. von den Verwertungsmöglichkeiten der Liegenschaft Riemergasse ab.
Grundsätzlich ist dies zwischen dem Bundesministerium für Finanzen und der BIG
abzustimmen bzw. zu vereinbaren.