1227/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2004
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BM für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 040502/259-I/4/03
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 der Abgeordneten Dr. Josef
Cap, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Finanzgebarung seit
25. November 2002, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Anfrage umfasst 54 Einzelfragen,
die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetzgebungsperiode durch die parlamentarischen
Anfragen Nr. 359/J
vom 30. April 2003, Nr. 579/J vom 1. Juli 2003, Nr. 911/J vom
17. Oktober 2003 und Nr. 989/J vom 23. Oktober 2003 bereits gestellt wurden.
Teilweise liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung
dieser Anfrage bezieht sich daher nur auf jenen Zeitraum, der seit der
Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt. Diesbezüglich darf auf
die Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.
Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung
von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu vertreten ist.
Beim
KMU-Dialog 2002 handelte es sich um eine Informations- und
Kommunikationsoffensive, in der der Dialog mit den kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) in Österreich eine zentrale Rolle einnahm. Das klare Ziel war
ein umfassender Kommunikationsaustausch zwischen den KMU und dem
Bundesministerium für Finanzen, welches mit Erfolg erreicht wurde.
Für die heimische Wirtschaft stellen
die KMU eine wichtige Säule dar, die maßgeblich zu unserem Steueraufkommen
beitragen, ihre Bedürfnisse sollen daher ausgelotet werden, damit für sie
optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Nicht zuletzt prägt die
in meinen Kompetenzbereich als Bundesminister für Finanzen fallende Steuer- und
Budgetpolitik die Rahmenbedingungen der KMU.
Der KMU Dialog 2002 "Wir haben
Zukunft! Gemeinsam zum Erfolg" stellt daher eine Dienstleistung meines
Hauses dar und ist an Unternehmen gerichtet, die rund 70% der gesamten
Umsatzsteuer abführen, einen Großteil des Ertragssteueraufkommens erbringen und
überdurchschnittlich zur Sicherung der Beschäftigung in Österreich beitragen.
Als zuständiger Ressortleiter binde ich diese Menschen aktiv in den politischen
Gestaltungsprozess ein, damit gemeinsam mit den Betroffenen die Zukunft
gestaltet werden kann.
Ergebnisse der Informationsoffensive
sind in die Steuerreform 2004/05 in Form der "Fair Tax" eingeflossen,
die die KMUs stärkt durch
Hinsichtlich externe Dienstleister und
Verkauf der Bundeswohnbau-
gesellschaften stelle ich ausdrücklich klar, dass
o im konkreten
Vergabeverfahren aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Verfahrens die
beratende Tätigkeit der externen Berater (eine auf Vergabeverfahren
spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, Universitätsprofessoren für Vertragsrecht
und für Betriebswirtschaft) unbedingt notwendig war,
o bei
Transaktionen eines umfangreichen Immobilienportfolios im Milliarden Euro
Bereich es international absolut üblich ist Investmentbanken hinzuzuziehen, um
eine Erlösmaximierung sicherzustellen,
o Privatisierungen
vergleichbarer Wohnungsportfolios im europäischen Ausland ebenfalls von
Investmentbanken durchgeführt wurden,
o auch für
andere bedeutende Privatisierungen in Österreich internationale
Investmentbanken zu Rate gezogen wurden,
o internationale
Investmentbanken über eine genaue Kenntnis der Kapitalmärkte verfügen und
laufend Kontakt zu den potentiellen Käufern von Wohnungsportfolios haben sowie
durch deren Einschaltung die wertoptimierende Privatisierung des
Wohnungsportfolios sichergestellt werden kann,
o der Eigentümer
damit sicher stellt, dass sowohl Experten für den österreichischen als auch für
den internationalen Investmentmarkt eine gemeinsame Strategie im
österreichischen Interesse ausarbeiten.
So wie private große Unternehmen
Bereiche veräußern, die nicht ihrem Kerngeschäft zuzuordnen sind, veräußert der
Bund Bereiche, die nicht zu den notwendigen Staatsaufgaben zählen. Eine
erfolgreich durchgeführte Privatisierung kann weiters dazu beitragen,
Steuergelder zu sparen. Auch entsprechend den Vorgaben des Rechnungshofes ist
die Privatisierung für den Steuerzahler von Vorteil, wenn die Zinsersparnis auf
die Staatsschulden höher ist als die entfallenen Dividendeneinnahmen und dies
ist bei einem Privatisierungserlös von € 500 Mio. der Fall.
Zur Arthur Andersen Studie „Impuls01“
wird wiederholt dargelegt, dass das Projekt bereits mehrere Erfolge aufweisen
kann:
1. Das Impuls01
Projekt diente dem Ziel, zu einer umfassenden Budgetrestrukturierung
beizutragen. Die bisherigen Ergebnisse der Budgetrestrukturierung und der
Einsparungen sind
·
dramatische
Reduzierung des Personalstandes
von 2000 bis 2003 um rund 11.000 Planstellen durch Nichtnachbesetzung
und eine weitere Reduktion der Planstellen bis 2006,
·
seit
dem Jahr 2000 dramatische Einsparungen gegenüber dem ansonsten
erwartbaren Trend von kumuliert mehr als 1 Milliarde Euro im Jahr 2003 und eine
weitere deutliche Steigerung der
Einsparungen bis 2006. Die
Aktivitätsausgaben (UT 0) des Bundes konnten nominell von rund 8
Milliarden Euro im Jahr 1999 auf rund 7,8 Milliarden Euro im Jahr 2003
abgesenkt werden.
·
Die
Verwaltungsreform wurde ein integraler Bestandteil des Budgetprozesses durch
Einbeziehung in die Budgetvorgaben an die Ressorts und durch Aufbau eines
Verwaltungsreformcontrollings.
2. Die Umsetzung
der einzelnen Verwaltungsreformprojekte obliegt dem jeweils betroffenen
Ressorts. Nach derzeit vorliegenden Informationen zum
Verwaltungsreformcontrolling sind von den 17 im Rahmen von Impuls01
identifizierten Projekten mit Einsparpotential 6 Projekte bereits
abgeschlossen.
3. Durch Impuls01
wurden auch ressortübergreifende Projekte wie beispielsweise New Public
Management, Analyse des IT-Bereichs und das Verwaltungs-Innovationsprogramm
initiiert, die alle bereits Erfolge nachweisen können. Die erfolgreiche
haushaltsrechtliche Flexibilisierungsklausel wurde bis Ende 2006 verlängert.
Das Regierungsprogramm sieht für die laufende Legislaturperiode eine
grundlegende Neuordnung des Bundeshaushaltsrechtes im Sinne des New Public
Managements vor. Das IKT Board ist eingerichtet, die Einrichtung des ELAK im
Bundesdienst ist im Gange und die VIP Datenbank läuft erfolgreich.
Ich komme nun zur konkreten
Beantwortung:
Ad personeller
Nahebereich des Ministers:
Einleitend darf ich um Verständnis
dafür ersuchen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten
personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Angemerkt wird, dass die
Besoldungsdaten – soweit nicht anderes vermerkt ist – das Jahr 2002 betreffen
und sich die Angaben nicht auf Sekretariatskräfte und Bürohilfskräfte beziehen.
Zu
1. und 2.:
Seit dem 25. November 2002 waren bzw.
sind folgende Personen in meinem Büro bzw. im Büro des Herrn Staatssekretärs
Dr. Finz beschäftigt bzw. beschäftigt gewesen (der jeweilige Status des
Dienstverhältnisses bzw. bei Bundesbediensteten die Einreihung sind angeführt):
Ministerbüro
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
bis
31.8.2003 |
(einvernehmliche
Been-digung des Arbeitsleih-vertrages) |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
1.4.2003 |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
1.10.2003 |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
1.7.2003 |
|
MitarbeiterIn |
VB (v1/SV) |
bis
28.2.2003 |
(Aufhebung
der Dienst-zuteilung zum BMF und Rückkehr zum Stamm-ressort) |
MitarbeiterIn |
VB (v1/SV) |
bis
30.6.2003 |
(Verwendung
in anderer OE des Hauses) |
MitarbeiterIn |
A1/4 |
ab
1.4.2003 |
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
|
|
Büro
Staatssekretär
MitarbeiterIn |
A1/7 |
bis
27.11.2002 |
(Verwendung
in anderer OE des Hauses) |
MitarbeiterIn |
A1/7 |
ab
1.8.2003 |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
3.3.2003 |
|
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
ab
3.3.2003 |
|
MitarbeiterIn |
A1/4 |
bis
4.3.2003 |
(Aufhebung
der Dienst-zuteilung zum BMF und Rückkehr zum Stamm-ressort) |
MitarbeiterIn |
A3/8 |
|
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
|
|
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
1.6.2002
– 28.2.2003 |
(einvernehmliche
Been-digung des Werkvertra-ges) |
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
ab
1.3.2003 |
|
Aus der Beendigung dieser Verwendungen
entstanden keine zusätzlichen Kosten.
Zu
3.:
Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für
die Entlohnung verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 der
parlamentarischen Anfrage Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002.
Hinsichtlich einer Zuordnung der
konkreten Einkünfte auf die einzelnen MitarbeiterInnen verweise ich auf den
Datenschutz.
Die im 1. bis 3. Quartal des Jahres
2003 für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Staatssekretariates
aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen,
Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt rund € 821.483,50.
Die Gesamtkosten für das 1. bis 3.
Quartal 2003 für die einzelnen Bediensteten liegen zwischen € 26.208,20
und € 117.418,90.
Zum Vergleich lagen die zu
refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten im Jahr 1998
zwischen € 69.329,00 und € 145.345,00.
Das 4. Quartal des Jahres 2003 ist zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht
beziffert werden.
Zu
4. und 5.:
Die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen
erfolgt bei den nach A1/7 eingereihten BeamtenInnen durch das Fixgehalt gemäß
§ 31 des Gehaltsgesetzes 1956.
Im 1. bis 3. Quartal des
Jahres 2003 bezogen von den sonstigen Mitarbei-terInnen 4 eine
pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden monatlich (3 dieser
Personen gehören mittlerweile dem Ministerbüro bzw. dem Büro des Herrn
Staatssekretärs nicht mehr an).
Einem/r Bediensteten werden die
Überstunden aufgrund entsprechender (und bestätigter) Aufzeichnungen
abgerechnet. Diese Überstundenleistungen sind nach Arbeitsanfall sehr unterschiedlich,
im Monatsdurchschnitt wurden im 1. bis 3. Quartal 2003 von
diesem/r Bediensteten 28,2 Überstunden geleistet.
Bei den im Wege eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist grundsätzlich ein
"All-in-Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen
abgegolten. Lediglich ein/e im Wege eines Arbeitsleihvertrages tätige/r
Bedienstete/r erhält eine pauschalierte Überstundenvergütung für 5 Stunden
monatlich.
Die Vergleichszahlen für 1996 stellen
sich wie folgt dar:
Die Mehrleistungen wurden bei einem
Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine Mitarbeiterin bezog ein
Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mitarbeiterin für
30 Stunden. Die übrigen MitarbeiterInnen verrechneten ungleichmäßig hohe
Einzelüberstunden; im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen
15,5 und 78,5 Überstunden.
Das 4. Quartal des Jahres 2003 ist zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht
beziffert werden.
Zu
6.:
Die MitarbeiterInnen meines Büros bzw.
des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im Jahr 2002 Belohnungen
zwischen € 1.747,90 und € 4.469,00.
Zu
7.:
Mit Stand 1. Dezember 2003 werden
folgende Nebentätigkeiten bzw. Aufsichtsratsfunktionen von den 8
MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs
ausgeübt:
Stellvertreter des Staatskommissärs bei
der Generali Pensionskasse AG
Stellvertreter des Staatskommissärs und
Stellvertreter des Beauftragten bei der Österreichischen Kontrollbank AG
Aufsichtsrat bei den Österreichischen
Bundesbahnen
Aufsichtsrat bei der Österreichischen
Lotteriengesellschaft
Staatskommissär beim Bankhaus
Schelhammer & Schattera AG
Beauftragter bei der PRISMA
Kreditversicherungs AG
Stellvertreter des Aufsichtskommissärs
bei der Hauptstelle der SVA der gewerblichen Wirtschaft
Aufsichtsrat bei der Österreichischen
Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) Wien
Staatskommissär bei der Anglo Irish
Bank (Austria) AG
Aufsichtsrat bei der Austria
Wirtschaftsservice GesmbH
Stellvertreter des Staatskommissärs bei
der ÖVK Vorsorgekasse AG
Staatskommissär bei der Julius Meinl
Investment GesmbH
Regierungskommissär bei der Bank für
Kärnten und Steiermark AG
Staatskommissär bei der Bank für Arbeit
und Wirtschaft
Staatskommissär bei der Bank Winter
& Co AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei
der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien rGenmbH
Aufsichtsrat bei der
Großglockner-Hochalpenstraßen AG
Staatskommissär bei der Salzburger
Landes-Hypothekenbank AG
Stellvertreter des Staatskommissärs bei
der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen
Staatskommissär bei der Welcome Bank
GesmbH
Stellvertreter des Staatskommissärs bei
der Bonus Pensionskassen AG
Regierungskommissär bei der Zveza Bank
rzzoj. Bank- und Revisionsverband rGenmbH.
Da Aufsichtsratsvergütungen erst
nachträglich bemessen werden, können die endgültigen Einkünfte aus diesen
Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die monatlichen Entschädigungen
betrugen bisher pro Person insgesamt zwischen € 458,00 und
€ 1.441,00.
Eine Beantwortung in Bezug auf die
Nebenbeschäftigungen unterbleibt unter Berufung auf § 90 GOG. Es
liegen auch keine tabellarischen Aufzeichnungen von der Dienstbehörde auf, da
dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.
Zu
8.:
63 MitarbeiterInnen der Zentralleitung
des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten im Jahr 2002 mehr als 240
Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 24.209 Überstunden
angefallen. Hier sind jedoch jene MitarbeiterInnen nicht erfasst, deren
zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B. Fixgehalt,
All-in-Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).
Zum Vergleich: Im Jahr 1998 haben 100
MitarbeiterInnen der Zentralleitung des BMF mehr als 240 Überstunden
verrechnet. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 33.719 Überstunden
angefallen.
Zu
Frage 9.:
Außerhalb des Ministerbüros werden
aufgrund von Arbeitsleihverträgen
5 MitarbeiterInnen beschäftigt. Von den Arbeitskräfteüberlassungs-
unternehmen sind hier die Fa. Flexwork bzw. die Fa. Manpower, sowie die Macro
Group HandelsGmbH in Anspruch genommen worden (Stand:
1. Dezember 2003).
Die durchschnittlichen monatlichen
Kosten liegen zwischen € 2.624,88 und
€ 11.423,61. In diesen Kosten sind Gehalt, Dienstgeberabgaben,
Belohnungen, Überstunden, Umsatzsteuer und Pauschalen enthalten.
Zu
Frage 10.:
Seit 25. November 2002 wurden
keine Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.
Ad Büroinfrastruktur
des Ministeriums:
Zu
11. und 12.:
Angemerkt wird, dass unter Umbauten
konzeptionelle Änderungen, nicht jedoch die laufende Instandhaltung der
Räumlichkeiten, wie insbesondere das Ausmalen, verstanden wird.
In meinem Büro und in den Büros des
Kabinetts wurden seit
25. November 2002 keine Umbauten vorgenommen.
Zu
13. und 14.:
Für die Büros des Kabinetts wurden seit
25. November 2002 Büromöbel in der Höhe von € 2.428,00 sowie von € 3.025,00
angeschafft.
Zu
15.:
Seit dem 25. November 2002 wurde ein
Personenkraftwagen Marke BMW 520 angeschafft. Der Kaufpreis betrug
einschließlich Umsatzsteuer € 33.663,17.
Hierbei handelt es sich um keinen
zusätzlichen Ankauf eines Personenkraftwagens sondern um eine
Ersatzanschaffung.
Ad
Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:
Zu
16., 18., 22. und 23.:
Es
sind alle abgerechneten Dienstreisen außerhalb Österreichs angegeben, die
Auflistung von Reisen innerhalb Wiens bzw. Österreichs ist aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbar und unterbleibt daher.
An Kosten sind für mich und den Herrn
Staatssekretär Dr. Finz im Jahr 2002 für 69 Tage € 70.217,76 angefallen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für
etliche Dienstreisen Flugkosten von der EU teilweise refundiert wurden, die in
den Gesamtkosten nicht berücksichtigt worden sind.
AB-UND
ANKUNFT AM FLUGHAFEN |
ZWECK |
21.1. 13:20 (15:20) - |
Teilnahme am ECOFIN |
22.1. (20:00) 21:45 |
Rat in Brüssel |
11.2. 15:20 (17:20) - |
Eurogruppe und ECOFIN |
12.2. (20:00) 21:45 |
in Brüssel |
4.3. 15:20 (17:20) - |
Eurogruppe und ECOFIN |
5.3. (16:55) 18:40 |
in Brüssel |
14.3. 11:00 (13:00) - |
Europäischer Rat in |
16.3. (17:30) 19:15 |
Barcelona |
15.3. 18:10 (20:10) - |
Gespräche im Finanzministerium |
18.3. (21:50) 23:35 |
von Norwegen in Oslo |
12.4. 10:00 (12:00) - |
Informeller
ECOFIN in |
13.4. (22:00) 23:45 |
Oviedo (Spanien) |
15.4. 10:00 (12:00) - |
Microsoft Government Leader´s Conference 2002 - |
21.4. (10:45) 12:30 |
Seattle, Investorengespräch, Treffen
Bgm. |
|
Bloomberg-N.Y., IWF-Tagung-Washington |
4.5. 08:55 (10:55) - |
Delhi und Bomba bilaterale Gespräche und |
11.5. (21:30) 23:15 |
Vorträge, Shanghai-Jahrestagung,
ADB-Asien |
|
Development Bank |
6.5. 15:25 (17:25) - |
Teilnahme am ECOFIN-Rat |
7.5. (19:25) 21:10 |
Rat in Brüssel |
14.5. 15:30 (17:30) - |
OECD - Ministerrat |
16.5. (21:15) 23:00 |
in Paris |
4.6. 05:25 (07:25) - |
ECOFIN-Gipfel, EIB-Jahrestagung in
Luxemburg |
4.6. (18:30) 21:45 |
|
20.6. 8:20 (10:20) - |
Besuch der Botschaft und des |
23.6. (17:05) 18:50 |
Finanzministeriums von Algier |
21.6. 09:30 (11:30) - |
Europäischer Rat in Sevilla |
22.6. (15:00) 16:45 |
|
5.7. 09:00 (11:00) - |
ASEM-Finanzministertagung |
6.7. (16:30) 18:15 |
in Kopenhagen |
8.7. 04:30 (06:30) - |
Treffen mit K. Solbes u. K. Monti in
Brüssel |
8.7. (17:00) 18:45 |
Energiesteuervergütung |
11.7. 15:25 (17:25) - |
ECOFIN in Brüssel |
12.7. (19:25) 21:10 |
|
19.7. 05:05 (07:05) - |
Haushaltsrat in Brüssel |
(19:25) 21:10 |
|
6.9. 10:00 (12:00) - |
Informeller ECOFIN in Kopenhagen |
6.9. (20:45) 22:30 |
|
14.9. 08:55 (10:55) - |
Gespräche mit internationalen
Investmentbanken |
17.9. (09:20) 11:05 |
in New York |
25.9. 13:03 (15:05) - |
Gordon Brown (Chancellor of the Exchequer) – |
2.10. (09:20) 11:05 |
London, IMF & Weltbank-Tagung in Washington |
|
Round Table - New York |
|
Österr. Schule der
Nationalökonomie-N.Y. |
7.10. 15:00 (17:00) - |
ECOFIN Luxemburg |
8.10. (17:25) 19:10 |
|
4.11. 15:30 (17:30) - |
ECOFIN Brüssel |
5.11. (19:25) 21:10 |
|
8.11. bis 9.11. und |
Gespräche mit Industriellen und
informelles |
1.12. bis 2.12. |
Treffen mit bayrischen
Ministerpräsidenten Edmund Stoiber in München |
2.12. 15:30 (17:30) - |
Eurogruppe und ECOFIN in Brüssel |
3.12. (19:25) 21:10 |
|
11.12. 05:05 (07:05) - |
ECOFIN Brüssel |
12.12. (09:30) 11:15 |
|
Zu den Zahlenangaben betreffend das
Jahr 2003 wird angemerkt, dass nur jene Dienstreisen und Kosten angegeben sind,
die bereits abgerechnet wurden.
An Kosten sind für mich und Herrn
Staatssekretär Dr. Finz im Jahr 2003 für 45 Tage € 38.940,60 angefallen.
Es wird darauf hingewiesen, dass für
etliche Dienstreisen Flugkosten von der EU teilweise refundiert wurden, die in
den Gesamtkosten nicht berücksichtigt worden sind.
|
AB-UND
ANKUNFT AM FLUGHAFEN |
ZWECK |
|
20.1. 18:10 (20:10) - |
ECOFIN - Brüssel |
|
21.1. (21:05) 22:50 |
|
17.2. 12:55 (14:55) - |
ECOFIN in Brüssel |
|
18.2. 19:20 (21:05) |
|
|
|
6.3. 15:30 (17:30) - |
Eurogruppe und ECOFIN |
|
7.3. (16:50) 18:35 |
in Brüssel |
|
20.3. 15:30 (17:30) - |
Europäischer Rat Brüssel |
|
21.3. (20:45) 22:30 |
|
|
4.4. 11:00 (13:00) - |
Eurogruppe und inform. |
|
5.4. (23:30) |
ECOFIN in Athen |
|
6.4. 01:15 |
|
|
11.4. 09:20 (11:20) - |
IWF & Weltbanktagung |
|
14.4. (09:20) 11:05 |
in Washington D.C. |
28.4. 15:30 (17:30) - |
OECD-Ministerrat in Paris |
|
30.4. (18:15) 20:00 |
|
|
12.5. 15:30 (17:30) - |
ECOFIN in Brüssel |
|
13.5. (19:20) 21:05 |
|
|
15.5. 17.00 (19:00)- |
Informeller Raumordnungsministerrat |
|
17.5. (13:00) 14:45 |
in Thessaloniki |
|
|
23.5. 07:00 (09:00) - |
Treffen der
Finanzminister Ungarn, Slowenien, |
|
23.5. (14:30) 16:15 |
Slowakei,
Tschechien und Österreich in Budapest |
|
2.6. 15:00 (17:00) - |
ECOFIN Luxemburg |
|
3.6. (17:25) 19:10 |
|
|
26.6. 06:30 (08:30) - |
Staatsbesuch in Liechtenstein bei
Fürst |
|
26.6. (23:00) |
Hans Adam und Regierungschef Hasler |
|
27.6. 00:45 |
|
|
1.7. - |
ASEM Meeting in Kuala Lumpur/
Malaysien |
|
6.7. |
und Bali/Indonesien |
|
9.7. 12:45 (14:45) - |
Berlin - Treffen mit BM Hans Eichel
(D) |
|
10.7. (09:40) 11:25 |
und BM Kaspar Villiger (Schweiz) |
|
14.7. 15:30 (17:30) - |
Eurogruppe &
ECOFIN in |
|
15.07. (19:20) 21:05 |
Brüssel |
|
11.9. 12:45 (14:45) - |
Informeller ECOFIN mit |
|
14.9. (17:30) 19:15 |
Eurogruppe in
Stresa |
|
19.9. 08:50 (10:50) - |
Tagung Weltbank und Internationaler |
|
23.9. (09:50) 11:35 |
Währungsfond in Dubai |
Die Flugkosten für mich und
Staatssekretär Dr. Finz betrugen für das Jahr 2002 unter Abzug der
Kostenrefundierung seitens der EU € 11.863,00.
Im Vergleich dazu betrugen die
Flugkosten meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998 € 29.069,00.
Zu
17., 19. und 20.:
Die Begleitung bestand in der Regel aus
dem/r zum jeweiligen Thema sachlich zuständigen MitarbeiterIn meines Kabinetts
bzw. des Kabinetts des Herrn Staatssekretärs sowie des sachlich zuständigen
Sektionschefs. Die Reisen dienten ausschließlich der Vertretung der Republik
Österreich und Verfolgung ihrer Ziele und Interessen, wobei die TeilnehmerInnen
nach den der Reise zugrunde liegenden Themenbereichen ausgesucht wurden.
Zu
21. und 51.:
Von Mitarbeitern des Ministerbüros und
des Büros des Herrn Staatssekretärs wurden im Jahre 2002 für
Auslandsdienstreisen insgesamt 141 Reisetage aufgewendet und die Gesamtkosten
beliefen sich auf € 122.411,26.
Von Mitarbeitern des Ministerbüros und
des Büros des Herrn Staatssekretärs wurden im Jahre 2003 für Auslandsdienstreisen
insgesamt 80 Reisetage aufgewendet und die Gesamtkosten hiefür beliefen sich
auf € 64.830,34.
Zum Jahr 2003 wird angemerkt, dass nur
jene Dienstreisen und Kosten angegeben sind, die bereits abgerechnet wurden.
Das Ziel dieser Reisen war jeweils ident
mit meinen Dienstreisen bzw. den Dienstreisen des Herrn Staatssekretärs.
Zu 23.:
Für
das Jahr 2004 sind als Dienstreisen die Teilnahme am ECOFIN eingeplant, welcher
jedes Monat stattfindet. Zusätzlich finden die Ratssitzungen statt, wo neben
den Regierungschefs auch die Außenminister und Finanzminister teilnehmen.
Weiters ist die Teilnahme an der Frühjahrstagung der EBRD, an der
Frühjahrstagung von IWF und der Weltbank sowie der Jahrestagung der Asiatischen
Entwicklungsbank geplant.
Ich
möchte darauf hinweisen, dass gemäß den Verpflichtungen eines
Regierungsmitgliedes spontane Einladungen eines Amtskollegen nicht
berücksichtigt werden können. Selbstverständlich werde ich wie bisher jeden
Aufenthalt rechtzeitig vorher den zuständigen Stellen bekannt geben.
Zu
24. bis 36.:
Hinsichtlich der Interpretation des
Begriffs "Veranstaltung" wird auf die Beantwortungen der Anfragen vom
4. April 2001, Nr. 2314/J, und vom
13. Februar 2002, Nr. 3397/J, hingewiesen.
Im Sinne dieser Auslegung hat es
seitens meines Ressorts im gefragten Zeitraum weder solche Veranstaltungen
gegeben noch sind solche geplant.
Ad
externe Berater:
Zu
37. bis 43.:
Der Begriff "Modelle der
Strukturreform" wird dahingehend verstanden, dass damit strukturelle
Änderungen im Arbeitsablauf eines Ressorts verstanden werden.
Im Regierungsprogramm der
österreichischen Bundesregierung für die XXII. Legislaturperiode ist unter
Punkt 20 "Verwaltungsreform" die Gründung einer zentralen Buchhaltung
(Agentur) für alle Ressorts verankert.
Ein solches bedeutendes Vorhaben
bedingt eine umfassende Vorgehensplanung, weswegen an die Fa. INFORA Consulting
Group GmbH zwei Beratungsaufträge erteilt wurden. Gegenstand dieser Aufträge
waren die Erstellung eines Ausgliederungskonzeptes, die Definition der
Rechtsform der zu errichtenden Institution, die Ausarbeitung eines
Gesellschaftsvertrages (Sachmittelgründung oder Kapitalgründung),
Personalübergangs-
regelungen und Vermögensübergang, in der Folge grundsätzliche Überlegungen zur
Organstruktur und zu den Verantwortungsbereichen, sowie Konzeption und
laufendes Projektcontrolling einschließlich einer permanenten
Qualitätssicherung.
Auf der Grundlage der erarbeiteten
Sachinformationen wurde von den sachzuständigen Bediensteten ein Entwurf für
ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes
ausgearbeitet, dessen Begutachtung am 29. Dezember 2003 abgeschlossen wurde und
im Ministerrat am 20. Jänner 2004 beschlossen wurde. Als
Inkrafttretenszeitpunkt dieses Bundesgesetzes ist der 1. April 2004 vorgesehen.
Aufgrund von Synergieeffekten und des
Einsatzes modernster Technologien im Bereich der Buchhaltungsagentur ergibt
sich beim Vergleich der Gesamtausgaben (exkl. Errichtungskosten und
Bareinlagen) ein kumuliertes Einsparungspotential für den Zeitraum 2004 - 2006
von ca. € 16,6 Mio. Dazu ist langfristig über diesen Zeitraum hinaus mit einer
weiteren kontinuierlichen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.
Diese Bundesregierung ist angetreten,
das gesamtstaatliche jährliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer ausgeglichenen
Budgetierung ("Nulldefizit") abzubauen.
Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn
die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform
reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch
verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber
auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und
Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen
beschränkt.
Logischerweise handelt es sich bei
diesem Reorganisationsprozess um einen dynamischen und keinen statischen. Ich
ersuche Sie daher um Verständnis, wenn ich Ihnen keinen genauen Stichtag nennen
kann, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind.
Weiters wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003 sowie auf den Bericht
des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e
Absatz 4 GOG betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für
Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit
1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehen der ÖIAG sowie
Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben
(Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform,
Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit, der am 28.1.2004 im
Plenum beschlossen wurde, verwiesen. Insbesondere wird dabei auf die Beratungsunternehmen
Arhur Andersen, A.T. Kearney GmbH, Mummet & Partner sowie
Mc Kinsey hingewiesen.
Ergänzend dazu:
Berater: |
WEBER Dr. Stefan Werkvertrag vom
15.1.2003 – 30.6.2003 |
Leistungsinhalt: |
Rechtsberatung
im Zusammenhang mit dem Zukunftsvorsorgeprodukt |
Kosten: |
€ 3.600,00 |
Synergiepotential: |
Im Rahmen der weiteren Rechtsberatung
hat Univ. Prof. Dr. Stefan
Weber die gemeinschafts- |
Berater: |
MAYER DDr. Heinz Werkvertrag vom
21.5.2003 – 18.7.2003 |
Leistungsinhalt: |
Gutachten §
11 ÜG 1920 |
Kosten: |
€ 8.400,00 |
Grundsätzlich wurden alle Verträge vom
Bundministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt.
Zu
44.:
Es wird auf die Beantwortung der
parlamentarischen Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003 verwiesen.
Weiters wurde mit folgenden
Beratungsunternehmen Dienstleistungs-
verträge außerhalb der Strukturreform in folgenden Bereichen Personalmanagement
& Personalentwicklung, zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz und für
wissenschaftliche Expertise für Vorbereitungsarbeiten für wirtschaftspolitische
Maßnahmen abgeschlossen:
|
|
|
Für die
E-Government-Offensive der Bundesregierung Unterstützungsleistungen im
Projekt "Geschäftsprozessorganisation in der Zentralstelle des
Finanzressorts (GPO-ZF)": |
||
|
||
Durchgeführt
von: |
Infora Dienstleistungsvertrag
seit November 2002 – laufend |
|
Honorar
/ Kosten: |
insgesamt €
151.380,-- |
|
Konzept
"Projektbüro": |
|
Durchgeführt
von: |
Infora Werkvertrag
vom 20.5.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 35.805,-- |
|
|
Durchführung
von Kursen und Seminaren (Fort- und Weiterbildungs- |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
WIIW Werkvertrag
vom 15.1.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 19.985,-- |
|
|
Personalbereitstellung
Datenerfassung: |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
Bundesbeschaffungs
GmbH Werkvertrag vom 30.5.2003 – 1.8.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 5.280,-- |
Kosten- und
Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesver- |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
Institut
für Verwaltungsmanagement Werkvertrag
vom 9.9.2003 – 31.10.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 38.280,-- |
|
|
Erarbeitung
von Planungsgrundlagen für Zoll 2000: |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
ISOPP
Siegwald Werkvertrag
vom 29.1.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 3.924,12 |
|
|
Beratung und
Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit
|
|
|
|
Dieser
Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise. |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
Austria
Wirtschaftsservice GmbH Werkvertrag
vom 28.7.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€
539.826,17,-- |
|
|
Projekt "Basel
II": |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
Kammer
der Wirtsch.Treuhänder Werkvertrag
vom 10.12.2002 – 31.3.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 70.800,-- |
|
|
Studie
"Kriterien zur Überwälzbarkeit der Getränkesteuer": |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
Wifo Werkvertrag
vom 26.11.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 8.825,-- |
|
|
Abwicklung
der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen Beratung der serbischen
Regierung: |
|
|
|
Durchgeführt
von: |
WIIW Werkvertrag
vom 19.2.2003 – 31.12.2003 |
Honorar
/ Kosten: |
€ 43.903,-- |
Es wird darauf
hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang
mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.
Zu
45.:
Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein
Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich
aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein
Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses
Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte
in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten
seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der
juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB
1142 BlgNr. 18, GP, 4f).
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen
hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf
die Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen
erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte
des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die
Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen
Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.
Auf Tochtergesellschaften von
Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen
Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der
Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der
Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.
Seitens des Bundesministeriums für
Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt.
Im Übrigen verweise ich diesbezüglich
auf meine ausführliche Beantwortung der Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr.
3397/J.
Zu
46.:
Die Verrechnung der Ausgaben für
externe Berater erfolgt bei den VA-Posten 7270/900 (Entgelte für sonstige
Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw. 7280/900 (Entgelte für sonstige
Werkleistungen juristischer Personen). Die Untergliederungen dieser VA-Posten
folgt einer sachgegliederten Verrechnung all jener Werkleistungen, die in der
Verwaltung einer Dienststelle anfallen können (z.B. ärztliche Tätigkeiten,
Reinigungstätigkeiten, Überwachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Entsorgungsleistungen,
Dolmetschkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachtertätigkeiten, Schulung und
Weiterbildungsmaßnahmen).
Die Veranschlagung, auch für das Jahr
2004, erfolgt wie eben ausgeführt global bei den oben genannten VA-Posten.
Daher ist eine Bezifferung der veranschlagten Kosten ausschließlich für externe
Berater leider nicht möglich.
Es
wurden daher vom Bundesministerium für Finanzen für Beratungs-
leistungen im Jahr 2002 Zahlungen in der Höhe von rd. € 12 Mio. und im Jahr
2003 in der Höhe von rd. € 6 Mio. getätigt. Die BMF-internen
Kosten/Nutzenberechnungen ergeben hierbei mittelfristige
"Einsparungen" für den Bund von rd. € 1.900 Mio. (davon
Privatisierungs- und Veräußerungserlöse rd. €
637 Mio., somit rd. € 1.263 Mio. Einsparungen). Kosten fallen auch an für
Leistungen, deren Rechtsgrundlagen bereits Jahre (bis in das Jahr 1989)
zurückliegen und sich durch die Fälligkeit eine (Teil- bzw. Rest-) Zahlung im
Budgetjahr 2002 bzw. 2003 ergab, d.h. der Nutzen bereits von meinen Vorgängern
konsumiert wurde und die Kosten hierfür aber heute anfallen.
Zu
47.:
In dem von der Frage umfassten Zeitraum
hat das Bundesministerium für Finanzen folgende organisatorische Änderungen in
der Zentralleitung veranlasst:
Im Zuge der Neupositionierung der
Sektion I auf dem Weg zum Dienstleister und Strategieberater für die
Ressortleitung und die Leiter anderer Sektionen wurde die Organisationsstruktur
dieser Sektion insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung verwandter
Aufgabenbereiche geändert. Beispielhaft für diese Änderung möchte das
Bundesministerium für Finanzen die Schaffung einer Abteilung für Kommunikation
(in ihr werden die bisher aufgesplitterten Kommunikationsagenden
zusammengeführt. Diese Abteilung soll zukünftig durch abgestimmte interne und
externe Kommunikation ein wichtiger Treiber für die Transformation der
Organisationskultur sein.), einer Abteilung für Personalentwicklung (diese
Abteilung ist ressortweit für die zentrale Koordinierung und grundsätzliche
Agenden im Zusammenhang mit Personalentwicklungs- und Ausbildungsmaßnahmen
zuständig) und einer Controllingabteilung (diese Abteilung ist insbesondere für
die Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung von Standards für ein
ressortweites Controllingsystem und Berichtswesen zuständig) anführen.
Im Gegenzug hat das Bundesministerium
für Finanzen zur Nutzung von Synergieeffekten nach Ruhestandsversetzung bzw.
Antritt des Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung der bisherigen LeiterInnen
die Beteiligungs- und Liegenschaftsagenden, sowie
Personalangelegenheiten für den nachgeordneten Bereich jeweils in bereits
bestehende Abteilungen eingegliedert.
Im Bereich der Budgetsektion wurde nach
Antritt des Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung der LeiterIn der Abteilung II/15
diese Abteilung im Hinblick auf den artverwandten Aufgabenbereich und zur
Nutzung von Synergieeffekten der Abteilung II/5 eingegliedert. Ebenso war
die Abteilung II/3 gemeinsam mit der Abteilung II/1 als Grundsatzabteilung
der Sektion anzusehen. Nach Ruhestandsversetzung der LeiterIn dieser Abteilung
wurden daher konsequenterweise die Aufgaben der Abteilung II/1 übertragen.
Im Bereich der Steuersektion wurde in
der Gruppe IV/D die Abteilung IV/1 "Fachmanagement" für den
Fachsupport und das Wissens-, Qualitäts- und Risikomanagement gegründet. Die
Abteilung IV/5 war ausschließlich für die Bundesabgabenordnung zuständig.
Das Aufrechterhalten einer eigenen Organisationseinheit für diesen Bereich
erscheint in einer Zeit immer knapper werdender Personalressourcen nicht mehr
gerechtfertigt. Die Aufgaben dieser Abteilung wurden daher nach der
Ruhestandsversetzung der LeiterIn einer anderen bereits bestehenden
Organisationseinheit übertragen.
Das Bundesministerium für Finanzen möchte
besonders betonen, dass sämtliche Reformmaßnahmen unter Schonung der Rechte der
Bediensteten und im Einvernehmen mit der gesetzlichen Personalvertretung
durchgeführt wurden.
Das Bundesministerium für Finanzen ist
auch der Meinung, dass es durch diese Reformmaßnahmen nicht nur gelungen ist,
den anerkannt hohen Qualitätsstandard des Hauses aufrechtzuerhalten sondern
auch zu verbessern.
Dem Bundesministerium für Finanzen ist
es bisher zweifellos gelungen, die Organisationsstruktur der Zentralleitung bedeutend
schlanker zu gestalten, sodass es sich derzeit wie folgt darstellt:
5
Sektionen,
5
Gruppen und
52
Abteilungen.
Bei Übernahme der Leitung des Ressorts
bestand die Zentralleitung noch aus:
6
Sektionen,
8
Gruppen,
69
Abteilungen und
29
Referaten.
Das Bundesministerium für Finanzen
glaubt, dass - wie aus den angeführten Zahlen ersichtlich ist - zweifellos ein
bedeutender Beitrag zur Verwaltungsreform gelungen ist.
Die Einsparungen von Planstellen im
Bereich der Zentralleitung sind den jeweiligen Stellenplänen zu entnehmen, die
im Rahmen der jährlichen parlamentarischen Beratungen des Bundesfinanzgesetzes
vom Nationalrat beschlossen werden.
Gegenüberstellung der
Stellenpläne 2002 und 2003
(jeweils zum 1.
Dezember 2002 und 2003)
|
Teile II.A, VI u. VII |
|||
Ressort |
2002 |
2003 |
Diff. |
in % |
Finanzen |
15.588 |
14.893 |
-695 |
- 4,67 |
Der Vergleich mit den Stellenplänen
meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998/1999 macht die um über 50%
höhere Einsparung im Zeitraum 2002/2003 deutlich.
Gegenüberstellung der Stellenpläne 1998
und 1999
(jeweils zum 1.
Dezember 1998 und 1999)
|
Teile II.A, VI u. VII |
|||
Ressort |
1998 |
1999 |
Diff. |
in % |
Finanzen |
16.362 |
16.035 |
-327 |
- 2,04 |
Zu
48.:
Grundsätzlich ist klarzustellen, dass
das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt, sondern
Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert
übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist es mir ein besonderes Anliegen die
Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den
Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommunikation und Information mit und an
die Bürger dieses Landes sehe ich als innovativen Schritt des
Bundesministeriums für Finanzen in Richtung eines modernen
Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.
Seitens des Bundesministeriums für
Finanzen wurden seit der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 2003, Nr. 359/J, ab 16. Mai
2003 folgende Informationskampagnen bzw. Inseratenschaltungen durchgeführt:
Agentur: |
"The White House" |
Ziel: |
die
steuerlichen Maßnahmen ab 1.1.2004 verstärkt in der Öffentlichkeit
darzustellen |
Gesamtkosten: |
€
125.480,17 Agenturkosten
€ 8.455,20 Inserate
€ 117.024,97 (Krone, Kurier, Presse, |
Der direkte Dialog mag als innovativer
Schritt durchaus Aufmerksamkeit finden, PR-Arbeit an sich ist jedoch auch für
meine Vorgänger etwas selbstverständliches gewesen; dazu nachfolgender
Vergleich der PR-Ausgaben mit meinem Amtsvorgänger:
PR-Ausgaben |
Thema/Gegenstand/Ziele |
Honorar /
Kosten in € |
Qualitatives
Ergebnis |
HBM Edlinger 1999 HBM Edlinger 1998 |
Steuerreform 2000, Folder,
CI-Projekte (Newsletter, Folder, Plakate), Schulwanderausstellung "Das
Bundesbudget", Mappen für Veranstaltungen, Kugelschreiber, Inserate
(Steuerreform, BM Edlinger, zur Post- und Telekombeteiligungsverwaltungs-
gesmbH), EURO-Initiative |
3,3 Mio. 3,1 Mio. |
·
Information der Öffentlichkeit über Leistungen des BMF bzw. der
Bundesregierung ·
PR |
HBM Grasser 2002 HBM Grasser 2003 |
Broschüren, Folder (Zoll-Info,
Steuerbuch, Vereine und Steuern u.a.) Finanz-Online, Leistungsbilanz,
Inserate, Finanz/Aktuell, etc. KMU-Kampagne |
3,2 Mio. 0,12 Mio. |
·
Information der Öffentlichkeit über Leistungen des BMF bzw. der
Bundesregierung ·
PR |
Dieser Vergleich veranschaulicht sehr
deutlich, dass mein Vorgänger Edlinger an PR-Ausgaben doppelt so viel verbucht
hat, wie ich zu diesem Zweck aufgewendet habe.
Ad
Repräsentationsaufwendungen:
Zu
49., 50. und 52.:
Wie ich schon in meiner Beantwortung
der Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J, ausgeführt habe, stehen
einer detaillierten Beantwortung der gegenständlichen Fragen sowohl
Datenschutzaspekte als auch eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Informationsnutzen
und Aufwand entgegen.
Die Kosten aus dem Titel
Repräsentationsaufwendungen für mich und mein Büro betrugen für das Jahr 2002
insgesamt € 73.300,58 und für das Jahr 2003 insgesamt € 40.447,58.
Zum Vergleich beliefen sich bei meinem
sozialdemokratischen Vorgänger die Kosten aus dem Titel
Repräsentationsaufwendungen im Jahr 1998 auf
€ 85.576,59 und im Jahr 1999 auf € 88.515,70. Die Ausgaben des Jahres 1999 gegenüber dem Jahr 2003
veranschaulichen sehr deutlich, dass ein Jahr Edlinger Repräsentationskosten um
119% über jenen liegen, die ich in einem Jahr für diese Zwecke aufgewendet
habe.
Zu
53.:
Seitens des Bundesministeriums für
Finanzen wurden seit der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 2003, Nr. 359/J,
diesbezüglich keine Ausgaben für den Ressortminister getätigt.
Zu
54.:
Ja.
Mit
freundlichen Grüßen