1227/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
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BM für Finanzen

 

Anfragebeantwortung

GZ 040502/259-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1167/J vom 3. Dezember 2003 der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Finanzgebarung seit 25. November 2002, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Anfrage umfasst 54 Einzelfragen, die nahezu alle wortgleich in dieser Gesetzgebungsperiode durch die parlamentarischen Anfragen Nr. 359/J
vom 30. April 2003, Nr. 579/J vom 1. Juli 2003, Nr. 911/J vom
17. Oktober 2003 und Nr. 989/J vom 23. Oktober 2003 bereits gestellt wurden. Teilweise liegen diese Anfragen nur einige Monate zurück. Die Beantwortung dieser Anfrage bezieht sich daher nur auf jenen Zeitraum, der seit der Beantwortung der jeweils letzten Anfrage zurückliegt. Diesbezüglich darf auf die Beantwortung dieser Anfragen verwiesen werden.

 

Generell wird vermerkt, dass die Verknüpfung von einzelpersonenbezogenem Zahlenmaterial mit dem Namen einer Person aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu vertreten ist.

 

Beim KMU-Dialog 2002 handelte es sich um eine Informations- und Kommunikationsoffensive, in der der Dialog mit den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Österreich eine zentrale Rolle einnahm. Das klare Ziel war ein umfassender Kommunikationsaustausch zwischen den KMU und dem Bundesministerium für Finanzen, welches mit Erfolg erreicht wurde.

 

Für die heimische Wirtschaft stellen die KMU eine wichtige Säule dar, die maßgeblich zu unserem Steueraufkommen beitragen, ihre Be­dürfnisse sollen daher ausgelotet werden, damit für sie optimale Rahmenbe­dingungen geschaffen werden können. Nicht zuletzt prägt die in meinen Kompetenzbereich als Bundesminister für Finanzen fallende Steuer- und Budgetpolitik die Rahmenbedingungen der KMU.

 

Der KMU Dialog 2002 "Wir haben Zukunft! Gemeinsam zum Erfolg" stellt daher eine Dienstleistung meines Hauses dar und ist an Unternehmen ge­richtet, die rund 70% der gesamten Umsatzsteuer abführen, einen Großteil des Ertragssteueraufkommens erbringen und überdurchschnittlich zur Sicherung der Beschäftigung in Österreich beitragen. Als zuständiger Ressortleiter binde ich diese Menschen aktiv in den politischen Gestaltungs­prozess ein, damit gemeinsam mit den Betroffenen die Zukunft gestaltet werden kann.

 

Ergebnisse der Informationsoffensive sind in die Steuerreform 2004/05 in Form der "Fair Tax" eingeflossen, die die KMUs stärkt durch

 

Hinsichtlich externe Dienstleister und Verkauf der Bundeswohnbau-
gesellschaften stelle ich ausdrücklich klar, dass

o       im konkreten Vergabeverfahren aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit des Verfahrens die beratende Tätigkeit der externen Berater (eine auf Vergabeverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, Universitätsprofessoren für Vertragsrecht und für Betriebswirtschaft) unbedingt notwendig war,

o       bei Transaktionen eines umfangreichen Immobilienportfolios im Milliarden Euro Bereich es international absolut üblich ist Investmentbanken hinzuzuziehen, um eine Erlösmaximierung sicherzustellen,

o       Privatisierungen vergleichbarer Wohnungsportfolios im europäischen Ausland ebenfalls von Investmentbanken durchgeführt wurden,

o       auch für andere bedeutende Privatisierungen in Österreich internationale Investmentbanken zu Rate gezogen wurden,

o       internationale Investmentbanken über eine genaue Kenntnis der Kapitalmärkte verfügen und laufend Kontakt zu den potentiellen Käufern von Wohnungsportfolios haben sowie durch deren Einschaltung die wertoptimierende Privatisierung des Wohnungsportfolios sichergestellt werden kann,

o       der Eigentümer damit sicher stellt, dass sowohl Experten für den österreichischen als auch für den internationalen Investmentmarkt eine gemeinsame Strategie im österreichischen Interesse ausarbeiten.

 

So wie private große Unternehmen Bereiche veräußern, die nicht ihrem Kerngeschäft zuzuordnen sind, veräußert der Bund Bereiche, die nicht zu den notwendigen Staatsaufgaben zählen. Eine erfolgreich durchgeführte Privatisierung kann weiters dazu beitragen, Steuergelder zu sparen. Auch entsprechend den Vorgaben des Rechnungshofes ist die Privatisierung für den Steuerzahler von Vorteil, wenn die Zinsersparnis auf die Staatsschulden höher ist als die entfallenen Dividendeneinnahmen und dies ist bei einem Privatisierungserlös von € 500 Mio. der Fall.

Zur Arthur Andersen Studie „Impuls01“ wird wiederholt dargelegt, dass das Projekt bereits mehrere Erfolge aufweisen kann:

1.    Das Impuls01 Projekt diente dem Ziel, zu einer umfassenden Budgetrestrukturierung beizutragen. Die bisherigen Ergebnisse der Budgetrestrukturierung und der Einsparungen sind

·        dramatische Reduzierung des Personalstandes  von 2000 bis 2003 um rund 11.000 Planstellen durch Nichtnachbesetzung und eine weitere Reduktion der Planstellen bis 2006,

·        seit dem Jahr 2000 dramatische Einsparungen gegenüber dem ansonsten erwartbaren Trend von kumuliert mehr als 1 Milliarde Euro im Jahr 2003 und eine weitere deutliche Steigerung  der Einsparungen bis  2006. Die Aktivitätsausgaben (UT 0) des Bundes konnten nominell von rund 8 Milliarden Euro im Jahr 1999 auf rund 7,8 Milliarden Euro im Jahr 2003 abgesenkt werden.

·        Die Verwaltungsreform wurde ein integraler Bestandteil des Budgetprozesses durch Einbeziehung in die Budgetvorgaben an die Ressorts und durch Aufbau eines Verwaltungsreformcontrollings.

 

2.     Die Umsetzung der einzelnen Verwaltungsreformprojekte obliegt dem jeweils betroffenen Ressorts. Nach derzeit vorliegenden Informationen zum Verwaltungsreformcontrolling sind von den 17 im Rahmen von Impuls01 identifizierten Projekten mit Einsparpotential 6 Projekte bereits abgeschlossen.

 

3.     Durch Impuls01 wurden auch ressortübergreifende Projekte wie beispielsweise New Public Management, Analyse des IT-Bereichs und das Verwaltungs-Innovationsprogramm initiiert, die alle bereits Erfolge nachweisen können. Die erfolgreiche haushaltsrechtliche Flexibilisierungsklausel wurde bis Ende 2006 verlängert. Das Regierungsprogramm sieht für die laufende Legislaturperiode eine grundlegende Neuordnung des Bundeshaushaltsrechtes im Sinne des New Public Managements vor. Das IKT Board ist eingerichtet, die Einrichtung des ELAK im Bundesdienst ist im Gange und die VIP Datenbank läuft erfolgreich.

 

Ich komme nun zur konkreten Beantwortung:

 

Ad personeller Nahebereich des Ministers:

Einleitend darf ich um Verständnis dafür ersuchen, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle gewünschten personenbezogenen Detailangaben möglich sind. Angemerkt wird, dass die Besoldungsdaten – soweit nicht anderes vermerkt ist – das Jahr 2002 betreffen und sich die Angaben nicht auf Sekretariatskräfte und Bürohilfskräfte beziehen.

 

Zu 1. und 2.:

Seit dem 25. November 2002 waren bzw. sind folgende Personen in meinem Büro bzw. im Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt bzw. beschäftigt gewesen (der jeweilige Status des Dienstverhältnisses bzw. bei Bundesbediensteten die Einreihung sind angeführt):

 

Ministerbüro

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

bis 31.8.2003

(einvernehmliche Been-digung des Arbeitsleih-vertrages)

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 1.4.2003

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 1.10.2003

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 1.7.2003

 

MitarbeiterIn

VB (v1/SV)

bis 28.2.2003

(Aufhebung der Dienst-zuteilung zum BMF und Rückkehr zum Stamm-ressort)

MitarbeiterIn

VB (v1/SV)

bis 30.6.2003

(Verwendung in anderer OE des Hauses)

MitarbeiterIn

A1/4

ab 1.4.2003

 

MitarbeiterIn

Werkvertrag

 

 

Büro Staatssekretär

MitarbeiterIn

A1/7

bis 27.11.2002

(Verwendung in anderer OE des Hauses)

MitarbeiterIn

A1/7

ab 1.8.2003

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 3.3.2003

 

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

ab 3.3.2003

 

MitarbeiterIn

A1/4

bis 4.3.2003

(Aufhebung der Dienst-zuteilung zum BMF und Rückkehr zum Stamm-ressort)

MitarbeiterIn

A3/8

 

 

MitarbeiterIn

Werkvertrag

 

 

MitarbeiterIn

Werkvertrag

1.6.2002 –

28.2.2003

(einvernehmliche Been-digung des Werkvertra-ges)

MitarbeiterIn

Werkvertrag

ab 1.3.2003

 

 

Aus der Beendigung dieser Verwendungen entstanden keine zusätzlichen Kosten.

 

Zu 3.:

Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen für die Entlohnung verweise ich auf die Beantwortung der Frage 3 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3397/J vom 13. Februar 2002.

 

Hinsichtlich einer Zuordnung der konkreten Einkünfte auf die einzelnen MitarbeiterInnen verweise ich auf den Datenschutz.

 

Die im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2003 für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Staatssekretariates aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen insgesamt rund € 821.483,50.

 

Die Gesamtkosten für das 1. bis 3. Quartal 2003 für die einzelnen Bediensteten liegen zwischen € 26.208,20 und € 117.418,90.

 

Zum Vergleich lagen die zu refundierenden Gesamt-Jahresbeträge für die einzelnen Bediensteten im Jahr 1998 zwischen € 69.329,00 und € 145.345,00.

 

Das 4. Quartal des Jahres 2003 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht beziffert werden.

 

Zu 4. und 5.:

Die Abgeltung zeitlicher Mehrleistungen erfolgt bei den nach A1/7 eingereihten BeamtenInnen durch das Fixgehalt gemäß § 31 des Gehaltsgesetzes 1956.

 

Im 1. bis 3. Quartal des Jahres 2003 bezogen von den sonstigen Mitarbei-terInnen 4 eine pauschalierte Überstundenvergütung für 60 Stunden monatlich (3 dieser Personen gehören mittlerweile dem Ministerbüro bzw. dem Büro des Herrn Staatssekretärs nicht mehr an).

 

Einem/r Bediensteten werden die Überstunden aufgrund entsprechender (und bestätigter) Aufzeichnungen abgerechnet. Diese Überstundenleistungen sind nach Arbeitsanfall sehr unterschiedlich, im Monatsdurchschnitt wurden im 1. bis 3. Quartal 2003 von diesem/r Bediensteten 28,2 Überstunden geleistet.

 

Bei den im Wege eines Arbeitsleihvertrages beschäftigten Bediensteten ist grundsätzlich ein "All-in-Gehalt" vereinbart, mit dem Gehalt sind alle Mehrleistungen abgegolten. Lediglich ein/e im Wege eines Arbeitsleihvertrages tätige/r Bedienstete/r erhält eine pauschalierte Überstundenvergütung für 5 Stunden monatlich.

 

Die Vergleichszahlen für 1996 stellen sich wie folgt dar:

Die Mehrleistungen wurden bei einem Beamten durch das Fixgehalt abgegolten. Eine Mitarbeiterin bezog ein Überstundenpauschale für 62 Stunden, eine Mitarbeiterin für 30 Stunden. Die übrigen MitarbeiterInnen verrechneten ungleichmäßig hohe Einzelüberstunden; im Monatsdurchschnitt ergaben sich Abrechnungen zwischen 15,5 und 78,5 Überstunden.

 

Das 4. Quartal des Jahres 2003 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Gänze abgerechnet und kann daher nicht beziffert werden.

 

Zu 6.:

Die MitarbeiterInnen meines Büros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs erhielten im Jahr 2002 Belohnungen zwischen € 1.747,90 und € 4.469,00.

 

Zu 7.:

Mit Stand 1. Dezember 2003 werden folgende Nebentätigkeiten bzw. Aufsichtsratsfunktionen von den 8 MitarbeiterInnen des Ministerbüros bzw. des Büros des Herrn Staatssekretärs ausgeübt:

 

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Generali Pensionskasse AG

Stellvertreter des Staatskommissärs und Stellvertreter des Beauftragten bei der Österreichischen Kontrollbank AG

Aufsichtsrat bei den Österreichischen Bundesbahnen

Aufsichtsrat bei der Österreichischen Lotteriengesellschaft

Staatskommissär beim Bankhaus Schelhammer & Schattera AG

Beauftragter bei der PRISMA Kreditversicherungs AG

Stellvertreter des Aufsichtskommissärs bei der Hauptstelle der SVA der gewerblichen Wirtschaft

Aufsichtsrat bei der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) Wien

Staatskommissär bei der Anglo Irish Bank (Austria) AG

Aufsichtsrat bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der ÖVK Vorsorgekasse AG

Staatskommissär bei der Julius Meinl Investment GesmbH

Regierungskommissär bei der Bank für Kärnten und Steiermark AG

Staatskommissär bei der Bank für Arbeit und Wirtschaft

Staatskommissär bei der Bank Winter & Co AG

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Raiffeisen-Holding NÖ-Wien rGenmbH

Aufsichtsrat bei der Großglockner-Hochalpenstraßen AG

Staatskommissär bei der Salzburger Landes-Hypothekenbank AG

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen

Staatskommissär bei der Welcome Bank GesmbH

Stellvertreter des Staatskommissärs bei der Bonus Pensionskassen AG

Regierungskommissär bei der Zveza Bank rzzoj. Bank- und Revisionsverband rGenmbH.

 

Da Aufsichtsratsvergütungen erst nachträglich bemessen werden, können die endgültigen Einkünfte aus diesen Tätigkeiten noch nicht ermittelt werden. Die monatlichen Entschädigungen betrugen bisher pro Person insgesamt zwischen € 458,00 und € 1.441,00.

 

Eine Beantwortung in Bezug auf die Nebenbeschäftigungen unterbleibt unter Berufung auf § 90 GOG. Es liegen auch keine tabellarischen Aufzeichnungen von der Dienstbehörde auf, da dies gesetzlich nicht vorgesehen ist.


Zu 8.:

63 MitarbeiterInnen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen verrechneten im Jahr 2002 mehr als 240 Überstunden. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 24.209 Überstunden angefallen. Hier sind jedoch jene MitarbeiterInnen nicht erfasst, deren zeitliche Mehrleistungen nach anderen Vorschriften abzugelten sind (z.B. Fixgehalt, All-in-Bezug, Verwendungszulagen, Funktionszulagen).

 

Zum Vergleich: Im Jahr 1998 haben 100 MitarbeiterInnen der Zentralleitung des BMF mehr als 240 Überstunden verrechnet. Für diesen Personenkreis sind insgesamt 33.719 Überstunden angefallen.

 

Zu Frage 9.:

Außerhalb des Ministerbüros werden aufgrund von Arbeitsleihverträgen
5 MitarbeiterInnen beschäftigt. Von den Arbeitskräfteüberlassungs-
unternehmen sind hier die Fa. Flexwork bzw. die Fa. Manpower, sowie die Macro Group HandelsGmbH in Anspruch genommen worden (Stand:
1. Dezember 2003).

Die durchschnittlichen monatlichen Kosten liegen zwischen € 2.624,88 und  € 11.423,61. In diesen Kosten sind Gehalt, Dienstgeberabgaben, Belohnungen, Überstunden, Umsatzsteuer und Pauschalen enthalten.

 

Zu Frage 10.:

Seit 25. November 2002 wurden keine Personen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen.

 

Ad Büroinfrastruktur des Ministeriums:

Zu 11. und 12.:

Angemerkt wird, dass unter Umbauten konzeptionelle Änderungen, nicht jedoch die laufende Instandhaltung der Räumlichkeiten, wie insbesondere das Ausmalen, verstanden wird.

In meinem Büro und in den Büros des Kabinetts wurden seit
25. November 2002 keine Umbauten vorgenommen.

 

Zu 13. und 14.:

Für die Büros des Kabinetts wurden seit 25. November 2002 Büromöbel in der Höhe von € 2.428,00 sowie von € 3.025,00 angeschafft.

 

Zu 15.:

Seit dem 25. November 2002 wurde ein Personenkraftwagen Marke BMW 520 angeschafft. Der Kauf­preis betrug einschließlich Umsatzsteuer € 33.663,17.

 

Hierbei handelt es sich um keinen zusätzlichen Ankauf eines Personenkraftwagens sondern um eine Ersatzanschaffung.

 

Ad Dienstreisen, internationale Veranstaltungen:

Zu 16., 18., 22. und 23.:

Es sind alle abgerechneten Dienstreisen außerhalb Österreichs angegeben, die Auflistung von Reisen innerhalb Wiens bzw. Österreichs ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht vertretbar und unterbleibt daher.

 

An Kosten sind für mich und den Herrn Staatssekretär Dr. Finz im Jahr 2002 für 69 Tage € 70.217,76 angefallen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für etliche Dienstreisen Flugkosten von der EU teilweise refundiert wurden, die in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt worden sind.


 

AB-UND ANKUNFT

AM FLUGHAFEN

ZWECK

21.1. 13:20 (15:20) -

Teilnahme am ECOFIN

22.1. (20:00) 21:45

Rat in Brüssel

11.2.  15:20 (17:20) -

Eurogruppe und ECOFIN

12.2.  (20:00) 21:45

in Brüssel

4.3.  15:20 (17:20) -

Eurogruppe und ECOFIN

5.3.  (16:55) 18:40

in Brüssel

14.3.  11:00 (13:00) -

Europäischer Rat in

16.3.  (17:30) 19:15

Barcelona

15.3. 18:10 (20:10) -

Gespräche im Finanzministerium

18.3. (21:50) 23:35

von Norwegen in Oslo

12.4.  10:00 (12:00) -

Informeller ECOFIN in

13.4.  (22:00) 23:45

Oviedo (Spanien)

15.4.  10:00 (12:00) -

Microsoft Government Leader´s Conference 2002 -

21.4.  (10:45) 12:30

Seattle, Investorengespräch, Treffen Bgm.

 

Bloomberg-N.Y., IWF-Tagung-Washington

4.5.   08:55 (10:55) -

Delhi und Bomba  bilaterale Gespräche und

11.5. (21:30) 23:15

Vorträge, Shanghai-Jahrestagung, ADB-Asien

 

Development Bank

6.5. 15:25 (17:25) -

Teilnahme am ECOFIN-Rat

7.5. (19:25) 21:10

Rat in Brüssel

14.5. 15:30 (17:30) -

OECD - Ministerrat

16.5. (21:15) 23:00

in Paris

4.6.  05:25 (07:25) -

ECOFIN-Gipfel, EIB-Jahrestagung in Luxemburg

4.6.  (18:30) 21:45

 

20.6. 8:20 (10:20) -

Besuch der Botschaft und des

23.6. (17:05) 18:50

Finanzministeriums von Algier

21.6.  09:30 (11:30) -

Europäischer Rat in Sevilla

22.6.  (15:00) 16:45

 

5.7.  09:00 (11:00) -

ASEM-Finanzministertagung

6.7.  (16:30) 18:15

in Kopenhagen

8.7.  04:30 (06:30) -

Treffen mit K. Solbes u. K. Monti in Brüssel

8.7.  (17:00) 18:45

Energiesteuervergütung

11.7. 15:25 (17:25) -

ECOFIN in Brüssel

12.7. (19:25) 21:10

 

19.7. 05:05 (07:05) -

Haushaltsrat in Brüssel

(19:25) 21:10

 

6.9. 10:00 (12:00) -

Informeller ECOFIN in Kopenhagen

6.9.  (20:45) 22:30

 

14.9. 08:55 (10:55) -

Gespräche mit internationalen Investmentbanken

17.9.  (09:20) 11:05

in New York

25.9.  13:03 (15:05) -

Gordon Brown (Chancellor of the Exchequer) –

2.10.  (09:20) 11:05

London, IMF & Weltbank-Tagung in Washington

 

Round Table - New York

 

Österr. Schule der Nationalökonomie-N.Y.

7.10. 15:00 (17:00) -

ECOFIN Luxemburg

8.10.  (17:25) 19:10

 

4.11. 15:30 (17:30) -

ECOFIN Brüssel

5.11.  (19:25) 21:10

 

8.11. bis 9.11.  und

Gespräche mit Industriellen und informelles

1.12. bis 2.12.

Treffen mit bayrischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber in München

2.12.  15:30 (17:30) -

Eurogruppe und ECOFIN in Brüssel

3.12.  (19:25) 21:10

 

11.12.  05:05 (07:05) -

ECOFIN Brüssel

12.12.  (09:30) 11:15

 

 

Zu den Zahlenangaben betreffend das Jahr 2003 wird angemerkt, dass nur jene Dienstreisen und Kosten angegeben sind, die bereits abgerechnet wurden.

 

An Kosten sind für mich und Herrn Staatssekretär Dr. Finz im Jahr 2003 für 45 Tage € 38.940,60 angefallen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für etliche Dienstreisen Flugkosten von der EU teilweise refundiert wurden, die in den Gesamtkosten nicht berücksichtigt worden sind.

 

 




AB-UND ANKUNFT AM FLUGHAFEN

ZWECK

 

20.1.  18:10 (20:10) -

ECOFIN - Brüssel

 

21.1.  (21:05) 22:50

 

17.2. 12:55 (14:55) -

ECOFIN in Brüssel

18.2. 19:20 (21:05)

 

 

6.3.   15:30 (17:30) -

Eurogruppe und ECOFIN

 

7.3.   (16:50) 18:35

in Brüssel

 

20.3.  15:30 (17:30) -

Europäischer Rat Brüssel

 

21.3.  (20:45) 22:30

 

 

4.4.   11:00 (13:00) -

Eurogruppe und inform.

 

5.4.   (23:30)

ECOFIN in Athen

 

6.4.   01:15

 

 

11.4. 09:20 (11:20) -

IWF & Weltbanktagung

 

14.4.  (09:20) 11:05

in Washington D.C.

28.4. 15:30 (17:30) -

OECD-Ministerrat in Paris

30.4. (18:15) 20:00

 

12.5. 15:30 (17:30) -

ECOFIN in Brüssel

13.5. (19:20) 21:05

 

15.5. 17.00 (19:00)-

Informeller Raumordnungsministerrat

17.5. (13:00) 14:45

in Thessaloniki

 

23.5.  07:00 (09:00) -

Treffen der Finanzminister Ungarn, Slowenien,

 

23.5.  (14:30) 16:15

Slowakei, Tschechien und Österreich in Budapest

 

2.6. 15:00 (17:00) -

ECOFIN Luxemburg

 

3.6.  (17:25) 19:10

 

 

26.6. 06:30 (08:30) -

Staatsbesuch in Liechtenstein bei Fürst

 

26.6. (23:00)

Hans Adam und Regierungschef Hasler

 

27.6. 00:45

 

 

1.7. -

ASEM Meeting in Kuala Lumpur/ Malaysien

 

6.7.

und Bali/Indonesien

 

9.7.    12:45 (14:45) -

Berlin - Treffen mit BM Hans Eichel (D)

 

10.7.  (09:40) 11:25

und BM Kaspar Villiger (Schweiz)

 

14.7.  15:30 (17:30) -

Eurogruppe & ECOFIN in

 

15.07.  (19:20) 21:05

Brüssel

 

11.9.  12:45 (14:45) -

Informeller ECOFIN mit

 

14.9.  (17:30) 19:15

Eurogruppe in Stresa

 

19.9.  08:50 (10:50) -

Tagung Weltbank und Internationaler

 

23.9.  (09:50) 11:35

Währungsfond in Dubai

 

Die Flugkosten für mich und Staatssekretär Dr. Finz betrugen für das Jahr 2002 unter Abzug der Kostenrefundierung seitens der EU € 11.863,00.

 

Im Vergleich dazu betrugen die Flugkosten meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998 € 29.069,00.

 

Zu 17., 19. und 20.:

Die Begleitung bestand in der Regel aus dem/r zum jeweiligen Thema sachlich zuständigen MitarbeiterIn meines Kabinetts bzw. des Kabinetts des Herrn Staatssekretärs sowie des sachlich zuständigen Sektionschefs. Die Reisen dienten ausschließlich der Vertretung der Republik Österreich und Verfolgung ihrer Ziele und Interessen, wobei die TeilnehmerInnen nach den der Reise zugrunde liegenden Themenbereichen ausgesucht wurden.

 

Zu 21. und 51.:

Von Mitarbeitern des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs wurden im Jahre 2002 für Auslandsdienstreisen insgesamt 141 Reisetage aufgewendet und die Gesamtkosten beliefen sich auf € 122.411,26.

 

Von Mitarbeitern des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs wurden im Jahre 2003 für Auslandsdienstreisen insgesamt 80 Reisetage aufgewendet und die Gesamtkosten hiefür beliefen sich auf € 64.830,34.

 

Zum Jahr 2003 wird angemerkt, dass nur jene Dienstreisen und Kosten angegeben sind, die bereits abgerechnet wurden.

 

Das Ziel dieser Reisen war jeweils ident mit meinen Dienstreisen bzw. den Dienstreisen des Herrn Staatssekretärs.

 

Zu 23.:

Für das Jahr 2004 sind als Dienstreisen die Teilnahme am ECOFIN eingeplant, welcher jedes Monat stattfindet. Zusätzlich finden die Ratssitzungen statt, wo neben den Regierungschefs auch die Außenminister und Finanzminister teilnehmen. Weiters ist die Teilnahme an der Frühjahrstagung der EBRD, an der Frühjahrstagung von IWF und der Weltbank sowie der Jahrestagung der Asiatischen Entwicklungsbank geplant.

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass gemäß den Verpflichtungen eines Regierungsmitgliedes spontane Einladungen eines Amtskollegen nicht berücksichtigt werden können. Selbstverständlich werde ich wie bisher jeden Aufenthalt rechtzeitig vorher den zuständigen Stellen bekannt geben.


 

Zu 24. bis 36.:

Hinsichtlich der Interpretation des Begriffs "Veranstaltung" wird auf die Beantwortungen der Anfragen vom 4. April 2001, Nr. 2314/J, und vom
13. Februar 2002, Nr. 3397/J, hingewiesen.

 

Im Sinne dieser Auslegung hat es seitens meines Ressorts im gefragten Zeitraum weder solche Veranstaltungen gegeben noch sind solche geplant.

 

Ad externe Berater:

Zu 37. bis 43.:

Der Begriff "Modelle der Strukturreform" wird dahingehend verstanden, dass damit strukturelle Änderungen im Arbeitsablauf eines Ressorts verstanden werden.

 

Im Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die XXII. Legislaturperiode ist unter Punkt 20 "Verwaltungsreform" die Gründung einer zentralen Buchhaltung (Agentur) für alle Ressorts verankert.

Ein solches bedeutendes Vorhaben bedingt eine umfassende Vorgehensplanung, weswegen an die Fa. INFORA Consulting Group GmbH zwei Beratungsaufträge erteilt wurden. Gegenstand dieser Aufträge waren die Erstellung eines Ausgliederungskonzeptes, die Defini­tion der Rechtsform der zu errichtenden Institution, die Ausarbeitung eines Gesellschaftsver­trages (Sachmittelgründung oder Kapitalgründung), Personalübergangs-
regelungen und Ver­mögensübergang, in der Folge grundsätzliche Überlegungen zur Organstruktur und zu den Verantwortungsbereichen, sowie Konzeption und laufendes Projektcontrolling einschließlich einer permanenten Qualitätssicherung.

 

Auf der Grundlage der erarbeiteten Sachinformationen wurde von den sachzuständigen Bediensteten ein Entwurf für ein Bundesgesetz über die Errichtung einer Buchhaltungsagentur des Bundes ausgearbeitet, dessen Begutachtung am 29. Dezember 2003 abgeschlossen wurde und im Ministerrat am 20. Jänner 2004 beschlossen wurde. Als Inkrafttretenszeitpunkt dieses Bundesgesetzes ist der 1. April 2004 vorgesehen.

 

Aufgrund von Synergieeffekten und des Einsatzes modernster Technologien im Bereich der Buchhaltungsagentur ergibt sich beim Vergleich der Gesamtausgaben (exkl. Errichtungskos­ten und Bareinlagen) ein kumuliertes Einsparungspotential für den Zeitraum 2004 - 2006 von ca. € 16,6 Mio. Dazu ist langfristig über diesen Zeitraum hinaus mit einer weiteren kontinuierli­chen Reduktion der Personalausgaben zu rechnen.

 

Diese Bundesregierung ist angetreten, das gesamtstaatliche jährliche Budgetdefizit mit dem Ziel einer ausgeglichenen Budgetierung ("Nulldefizit") abzubauen.

 

Dieses Ziel ist nur erreichbar, wenn die Kosten der Verwaltung durch eine konsequente Ausgaben‑ und Aufgabenreform reduziert werden und dabei gleichzeitig Beiträge zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden und die Bürgernähe durch verbesserte Servicequalität der Verwaltung erhöht wird. Dies bedeutet aber auch, dass Tätigkeiten und Aufgaben laufend auf ihre Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit zu hinterfragen sind und der Staat sich auf seine Kernfunktionen beschränkt.

 

Logischerweise handelt es sich bei diesem Reorganisationsprozess um einen dynamischen und keinen statischen. Ich ersuche Sie daher um Verständnis, wenn ich Ihnen keinen genauen Stichtag nennen kann, bis zu dem alle Maßnahmen abgeschlossen sind.

 

Weiters wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003 sowie auf den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Absatz 4 GOG betreffend Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Finanzen hinsichtlich Privatisierungs- und Ausgliederungsmaßnahmen seit 1.1.2002, insbesondere Verkaufsvorbereitungen für Unternehen der ÖIAG sowie Vergaben an externe Berater im Zusammenhang mit legistischen Vorhaben (Verwaltungsreform, Organisationsstruktur des Ressorts, Bundesstaatsreform, Privatisierungsgesetzgebung) und Öffentlichkeitsarbeit, der am 28.1.2004 im Plenum beschlossen wurde, verwiesen. Insbesondere wird dabei auf die Beratungsunternehmen Arhur Andersen, A.T. Kearney GmbH, Mummet & Partner sowie Mc Kinsey hingewiesen.

 

Ergänzend dazu:

 

Berater:

WEBER Dr. Stefan

Werkvertrag vom 15.1.2003 – 30.6.2003             

Leistungsinhalt:

Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Zukunftsvorsorgeprodukt            

Kosten:

€ 3.600,00

Synergiepotential:

Im Rahmen der weiteren Rechtsberatung hat   Univ. Prof. Dr. Stefan Weber die gemeinschafts-
rechtliche Analyse des Zukunftsvorsorgeprodukts auf der Grundlage der im Nationalrat am
19.9. 2002 beschlossenen Fassung einschließlich der späteren Abänderungen vertieft. Im Jahr 2003 haben rund 250.000 Österreicher ein Zukunftsvorsorgeprodukt abgeschlossen. Ebenso hat das Zukunftsvorsorgeprodukt die beachtliche Performance der Wiener Börse im letzten Jahr (Steigerung der Marktkapitalisierung um 40%) wirksam unterstützt.

 


 

Berater:

MAYER DDr. Heinz  

Werkvertrag vom 21.5.2003 – 18.7.2003

Leistungsinhalt:

Gutachten § 11 ÜG 1920            

Kosten:

€ 8.400,00

 

Grundsätzlich wurden alle Verträge vom Bundministerium für Finanzen abgeschlossen und bezahlt.

 

Zu 44.:

Es wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 359/J vom 30. April 2003 verwiesen.

 

Weiters wurde mit folgenden Beratungsunternehmen Dienstleistungs-
verträge außerhalb der Strukturreform in folgenden Bereichen Personalmanagement & Personalentwicklung, zur Erhöhung der Verwaltungseffizienz und für wissenschaftliche Expertise für Vorbereitungsarbeiten für wirtschaftspolitische Maßnahmen abgeschlossen:

 

 

Für die E-Government-Offensive der Bundesregierung Unterstützungsleistungen im Projekt "Geschäftsprozessorganisation in der Zentralstelle des Finanzressorts (GPO-ZF)":


 

Durchgeführt von:

Infora

Dienstleistungsvertrag seit November 2002 – laufend

Honorar / Kosten:

insgesamt € 151.380,--


 


Konzept "Projektbüro":

Durchgeführt von:

Infora

Werkvertrag vom 20.5.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 35.805,--

 

 

Durchführung von Kursen und Seminaren (Fort- und Weiterbildungs-
maßnahmen für MitarbeiterInnen des BMF) im Jahr 2003 am Joint Vienna Institut:

 

 

Durchgeführt von:

WIIW

Werkvertrag vom 15.1.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 19.985,--

 

 

Personalbereitstellung Datenerfassung:

 

 

Durchgeführt von:

Bundesbeschaffungs GmbH

Werkvertrag vom 30.5.2003 – 1.8.2003

Honorar / Kosten:

€ 5.280,--

 

 


Kosten- und Leistungsverrechnung in der österreichischen Bundesver-
waltung (Bundes-KLR):

 

 

Durchgeführt von:

Institut für Verwaltungsmanagement

Werkvertrag vom 9.9.2003 – 31.10.2003

Honorar / Kosten:

€ 38.280,--

 

 

Erarbeitung von Planungsgrundlagen für Zoll 2000:

 

 

Durchgeführt von:

ISOPP Siegwald

Werkvertrag vom 29.1.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 3.924,12

 

 

Beratung und Mitwirkung bei oder im Zusammenhang mit

  1. Ausgliederungsprojekten des Bundes einschließlich Privatisierungs-
    rojekten (Organisations-, Leistungs- und Vermögensprivatisierung),
  2. Durchführung des Beteiligungs- und Finanzcontrollings des Bundes gemäß § 15 b BHG,
  3. betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und fiskalpolitischen Frage-
    tellungen aller Art im Zusammenhang mit Bundesbeteiligungen oder sonstigen Finanzierungen,
  4. sonstigen Organisations- und Restrukturierungsprojekten des Bundes sowie bei Maßnahmen der Strukturpolitik;

 

 

Dieser Vertrag besteht bereits seit meinen Vorgängern in bewährter Weise.

 

 

Durchgeführt von:

Austria Wirtschaftsservice GmbH

Werkvertrag vom 28.7.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 539.826,17,--

 

 

Projekt "Basel II":

 

 

Durchgeführt von:

Kammer der Wirtsch.Treuhänder

Werkvertrag vom 10.12.2002 – 31.3.2003

Honorar / Kosten:

€ 70.800,--

 

 

Studie "Kriterien zur Überwälzbarkeit der Getränkesteuer":

 

 

Durchgeführt von:

Wifo

Werkvertrag vom 26.11.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 8.825,--

 

 


 

Abwicklung der Unterstützungsmaßnahmen zur makroökonomischen Beratung der serbischen Regierung:

 

 

Durchgeführt von:

WIIW

Werkvertrag vom 19.2.2003 – 31.12.2003

Honorar / Kosten:

€ 43.903,--

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Dienstleistungsverträge, die ausschließlich im Zusammenhang mit EDV-Projekten abgeschlossen wurden, von der Aufzählung ausgenommen sind.

 

Zu 45.:

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG besteht ein Interpellationsrecht des Nationalrates nach Art. 52 Abs. 1 B-VG hinsichtlich aller Unternehmungen, für die der Rechnungshof (nach Art. 126b Abs. 2 B-VG) ein Prüfungsrecht hat. In inhaltlicher Hinsicht kann sich dieses Interpellationsrecht allerdings "nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beziehen, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden" (AB 1142 BlgNr. 18, GP, 4f).

 

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen hat auch der Mehrheitsaktionär keine direkten Einflussnahmemöglichkeiten auf die Tätigkeiten der Geschäftsführung bzw. kann er dem Vorstand keine Weisungen erteilen. Die Frage hat hinsichtlich der Aktiengesellschaften nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaftsorgane zum Inhalt und betrifft damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 2 B-VG.

 

Auf Tochtergesellschaften von Gesellschaften mit beschränkter Haftung besteht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann eine Einflussmöglichkeit, wenn der Bund bei der Muttergesellschaft über die Mehrheit verfügt und die Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft mit mehr als 50% beteiligt ist.

 

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine derartigen Aufträge erteilt.

 

Im Übrigen verweise ich diesbezüglich auf meine ausführliche Beantwortung der Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J.

 

Zu 46.:

Die Verrechnung der Ausgaben für externe Berater erfolgt bei den VA-Posten 7270/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen von Einzelpersonen) bzw. 7280/900 (Entgelte für sonstige Werkleistungen juristischer Personen). Die Untergliederungen dieser VA-Posten folgt einer sachgegliederten Verrechnung all jener Werkleistungen, die in der Verwaltung einer Dienststelle anfallen können (z.B. ärztliche Tätigkeiten, Reinigungstätigkeiten, Überwachungstätigkeiten, Wartungsverträge, Entsorgungsleistungen, Dolmetschkosten, Öffentlichkeitsarbeit und Gutachtertätigkeiten, Schulung und Weiterbildungsmaßnahmen).

 

Die Veranschlagung, auch für das Jahr 2004, erfolgt wie eben ausgeführt global bei den oben genannten VA-Posten. Daher ist eine Bezifferung der veranschlagten Kosten ausschließlich für externe Berater leider nicht möglich.

 

Es wurden daher vom Bundesministerium für Finanzen für Beratungs-
leistungen im Jahr 2002 Zahlungen in der Höhe von rd. € 12 Mio. und im Jahr 2003 in der Höhe von rd. € 6 Mio. getätigt. Die BMF-internen Kosten/Nutzenberechnungen ergeben hierbei mittelfristige "Einsparungen" für den Bund von rd. € 1.900 Mio. (davon Privatisierungs- und Veräußerungserlöse rd.
€ 637 Mio., somit rd. € 1.263 Mio. Einsparungen). Kosten fallen auch an für Leistungen, deren Rechtsgrundlagen bereits Jahre (bis in das Jahr 1989) zurückliegen und sich durch die Fälligkeit eine (Teil- bzw. Rest-) Zahlung im Budgetjahr 2002 bzw. 2003 ergab, d.h. der Nutzen bereits von meinen Vorgängern konsumiert wurde und die Kosten hierfür aber heute anfallen.

 

Zu 47.:

In dem von der Frage umfassten Zeitraum hat das Bundesministerium für Finanzen folgende organisatorische Änderungen in der Zentralleitung veranlasst:

 

Im Zuge der Neupositionierung der Sektion I auf dem Weg zum Dienstleister und Strategieberater für die Ressortleitung und die Leiter anderer Sektionen wurde die Organisationsstruktur dieser Sektion insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zusammenführung verwandter Aufgabenbereiche geändert. Beispielhaft für diese Änderung möchte das Bundesministerium für Finanzen die Schaffung einer Abteilung für Kommunikation (in ihr werden die bisher aufgesplitterten Kommunikationsagenden zusammengeführt. Diese Abteilung soll zukünftig durch abgestimmte interne und externe Kommunikation ein wichtiger Treiber für die Transformation der Organisationskultur sein.), einer Abteilung für Personalentwicklung (diese Abteilung ist ressortweit für die zentrale Koordinierung und grundsätzliche Agenden im Zusammenhang mit Personalentwicklungs- und Ausbildungsmaßnahmen zuständig) und einer Controllingabteilung (diese Abteilung ist insbesondere für die Entwicklung, Koordinierung und Umsetzung von Standards für ein ressortweites Controllingsystem und Berichtswesen zuständig) anführen.

 

Im Gegenzug hat das Bundesministerium für Finanzen zur Nutzung von Synergieeffekten nach Ruhestandsversetzung bzw. Antritt des Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung der bisherigen LeiterInnen die Beteiligungs- und Liegenschaftsagenden, sowie Personalangelegenheiten für den nachgeordneten Bereich jeweils in bereits bestehende Abteilungen eingegliedert.

 

Im Bereich der Budgetsektion wurde nach Antritt des Karenzurlaubes vor Ruhestandsversetzung der LeiterIn der Abteilung II/15 diese Abteilung im Hinblick auf den artverwandten Aufgabenbereich und zur Nutzung von Synergieeffekten der Abteilung II/5 eingegliedert. Ebenso war die Abteilung II/3 gemeinsam mit der Abteilung II/1 als Grundsatzabteilung der Sektion anzusehen. Nach Ruhestandsversetzung der LeiterIn dieser Abteilung wurden daher konsequenterweise die Aufgaben der Abteilung II/1 übertragen.

 

Im Bereich der Steuersektion wurde in der Gruppe IV/D die Abteilung IV/1 "Fachmanagement" für den Fachsupport und das Wissens-, Qualitäts- und Risikomanagement gegründet. Die Abteilung IV/5 war ausschließlich für die Bundesabgabenordnung zuständig. Das Aufrechterhalten einer eigenen Organisationseinheit für diesen Bereich erscheint in einer Zeit immer knapper werdender Personalressourcen nicht mehr gerechtfertigt. Die Aufgaben dieser Abteilung wurden daher nach der Ruhestandsversetzung der LeiterIn einer anderen bereits bestehenden Organisationseinheit übertragen.

 

Das Bundesministerium für Finanzen möchte besonders betonen, dass sämtliche Reformmaßnahmen unter Schonung der Rechte der Bediensteten und im Einvernehmen mit der gesetzlichen Personalvertretung durchgeführt wurden.

 

Das Bundesministerium für Finanzen ist auch der Meinung, dass es durch diese Reformmaßnahmen nicht nur gelungen ist, den anerkannt hohen Qualitätsstandard des Hauses aufrechtzuerhalten sondern auch zu verbessern.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen ist es bisher zweifellos gelungen, die Organisationsstruktur der Zentralleitung bedeutend schlanker zu gestalten, sodass es sich derzeit wie folgt darstellt:

                   5 Sektionen,

                   5 Gruppen und

                   52 Abteilungen.

 

Bei Übernahme der Leitung des Ressorts bestand die Zentralleitung noch aus:

                   6 Sektionen,

                   8 Gruppen,

                   69 Abteilungen und

                   29 Referaten.

 

Das Bundesministerium für Finanzen glaubt, dass - wie aus den angeführten Zahlen ersichtlich ist - zweifellos ein bedeutender Beitrag zur Verwaltungsreform gelungen ist.

 

Die Einsparungen von Planstellen im Bereich der Zentralleitung sind den jeweiligen Stellenplänen zu entnehmen, die im Rahmen der jährlichen parlamentarischen Beratungen des Bundesfinanzgesetzes vom Nationalrat beschlossen werden.

 

Gegenüberstellung der Stellenpläne 2002 und 2003

(jeweils zum 1. Dezember 2002 und 2003)

 

Teile II.A, VI u. VII

Ressort

2002

2003

Diff.

in %

Finanzen

15.588

14.893

-695

- 4,67

 

Der Vergleich mit den Stellenplänen meines sozialdemokratischen Vorgängers im Jahr 1998/1999 macht die um über 50% höhere Einsparung im Zeitraum 2002/2003 deutlich.

 

 Gegenüberstellung der Stellenpläne 1998 und 1999

(jeweils zum 1. Dezember 1998 und 1999)

 

Teile II.A, VI u. VII

Ressort

1998

1999

Diff.

in %

Finanzen

16.362

16.035

-327

- 2,04

 

Zu 48.:

Grundsätzlich ist klarzustellen, dass das Bundesministerium für Finanzen keine Werbung betreibt, sondern Informationen über Ressortthemen an die Bevölkerung zielgruppenorientiert übermittelt. Als Leiter dieses Ressorts ist es mir ein besonderes Anliegen die Initiative zu ergreifen und dabei auch in einen aktiven Dialog mit den Betroffenen zu treten. Eine aktive Kommuni­kation und Information mit und an die Bürger dieses Landes sehe ich als innovativen Schritt des Bundesministeriums für Finanzen in Richtung eines modernen Dienstleistungsunternehmens zu positionieren.

 

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden seit der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 2003, Nr. 359/J, ab 16. Mai 2003 folgende Informationskampagnen bzw. Inseratenschaltungen durchgeführt:

 

Agentur:

"The White House"

Ziel:

die steuerlichen Maßnahmen ab 1.1.2004 verstärkt in der Öffentlichkeit darzustellen

Gesamtkosten:

€ 125.480,17

Agenturkosten € 8.455,20

Inserate € 117.024,97 (Krone, Kurier, Presse,
OÖ-Nachrichten, Vorarlberger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Kleine Zeitung, Salzburger Nachrichten)

 

Der direkte Dialog mag als innovativer Schritt durchaus Aufmerksamkeit finden, PR-Arbeit an sich ist jedoch auch für meine Vorgänger etwas selbstverständliches gewesen; dazu nachfolgender Vergleich der PR-Ausgaben mit meinem Amtsvorgänger:

 

 

PR-Ausgaben

 

 

 

Thema/Gegenstand/Ziele

 

Honorar / Kosten in €

 

Qualitatives Ergebnis

HBM Edlinger 1999

 

 

HBM Edlinger 1998

Steuerreform 2000, Folder, CI-Projekte (Newsletter, Folder, Plakate), Schulwanderausstellung "Das Bundesbudget", Mappen für Veranstaltungen, Kugelschreiber, Inserate (Steuerreform, BM Edlinger, zur Post- und Telekombeteiligungsverwaltungs- gesmbH), EURO-Initiative

 

3,3 Mio.

 

 

 

3,1 Mio.

·        Information der Öffentlichkeit     über Leistungen des BMF bzw. der Bundesregierung

·        PR

 

HBM Grasser 2002

 

 

HBM Grasser 2003

Broschüren, Folder (Zoll-Info, Steuerbuch, Vereine und Steuern u.a.) Finanz-Online, Leistungsbilanz, Inserate, Finanz/Aktuell, etc. KMU-Kampagne

3,2 Mio.

 

 

 

0,12 Mio.

·        Information der Öffentlichkeit     über Leistungen des BMF bzw. der Bundesregierung

·        PR

 

Dieser Vergleich veranschaulicht sehr deutlich, dass mein Vorgänger Edlinger an PR-Ausgaben doppelt so viel verbucht hat, wie ich zu diesem Zweck aufgewendet habe.

 

Ad Repräsentationsaufwendungen:

Zu 49., 50. und 52.:

Wie ich schon in meiner Beantwortung der Anfrage vom 13. Februar 2002, Nr. 3397/J, ausgeführt habe, stehen einer detaillierten Beantwortung der gegenständlichen Fragen sowohl Datenschutzaspekte als auch eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Informationsnutzen und Aufwand entgegen.

 

 

 

 

Die Kosten aus dem Titel Repräsentationsaufwendungen für mich und mein Büro betrugen für das Jahr 2002 insgesamt € 73.300,58 und für das Jahr 2003 insgesamt € 40.447,58.

 

Zum Vergleich beliefen sich bei meinem sozialdemokratischen Vorgänger die Kosten aus dem Titel Repräsentationsaufwendungen im Jahr 1998 auf
€ 85.576,59 und im Jahr 1999 auf € 88.515,70. Die Ausgaben des  Jahres 1999 gegenüber dem Jahr 2003 veranschaulichen sehr deutlich, dass ein Jahr Edlinger Repräsentationskosten um 119% über jenen liegen, die ich in einem Jahr für diese Zwecke aufgewendet habe.

 

Zu 53.:

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wurden seit der Beant-
wortung der parlamentarischen Anfrage vom 30. April 2003, Nr. 359/J, diesbezüglich keine Ausgaben für den Ressortminister getätigt.

 

Zu 54.:

Ja.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.