1231/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzleramt

 

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
3. Dezember 2003 unter der Nr. 1178/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend gut vorbereitete Fragen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Das Interpellationsrecht stellt bekanntlich eines der wichtigsten Kontroll- und Informa-
tionsinstrumente der einzelnen Parlamentarier bzw. der parlamentarischen Fraktio-
nen dar. Während sich die Oppositionsmandatare in der Regel aus publizistischen
Gründen mit - oftmals sehr detaillierten und umfangreichen - offiziellen schriftlichen
Anfragen im Sinne des GOG an die Regierung oder ihre Mitglieder wenden, ge-
schieht dies bei den Regierungsparteien häufig auf informelle - also öffentlich we-
niger spektakuläre - Weise, indem sie die Ressorts im Wege der Mitarbeiter der
Ministerbüros direkt kontaktieren.

Dies zeigt sich beispielsweise auch darin, daß von den bis Ende November 2003
1158 in der laufenden Gesetzgebungsperiode eingebrachten schriftlichen Anfragen
1099 (also 95%) von der Opposition stammen, während Mandatare der Regierungs-
parteien nur 58 Anfragen (das sind ca. 5%) eingebracht haben.

Das Bundeskanzleramt bemüht sich seit Jahren, beiden Informationswünschen
Rechnung zu tragen.

Auf Ihre konkreten Anfragen eingehend möchte ich darauf hinweisen, daß insbeson-
dere im Vorfeld von Ausschußsitzungen immer wieder Fragen von Abgeordneten
bzw. Klubs - meistens von jenen der Regierungsparteien - an das Bundeskanzleramt
herangetragen werden. Diese Anfragen werden im Normalfall direkt durch das
Kabinett beantwortet. Inwieweit diese Antworten dann von den Klubs verteilt oder in
die Diskussion im Ausschuß bzw. in der Vorbesprechung einbezogen werden,
entzieht sich der Kenntnis des Bundeskanzleramtes.


Auf Wunsch von Fraktionen nehmen gelegentlich auch Mitarbeiter meines Ressorts
an Ausschußvorbesprechungen von Fraktionen als Auskunftspersonen teil. Die Op-
positionsparteien thematisieren ihre Anfragen - wie auch die oben zitierte Erfahrung
zeigt - in der Regel entweder durch offizielle schriftliche Anfragen, durch Wortmel-
dungen im Ausschuß oder bei der Debatte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
oder zu Sonderaktionen im Plenum des Nationalrates.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß es sich hiebei um eine jahrzehnte-
lange Praxis handelt, die von allen Regierungskonstellationen gehandhabt wurde. Ich
habe nicht die Absicht, diese bisher unbestrittene Vorgangsweise zu ändern.