1235/AB XXII. GP
Eingelangt am 04.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 1208/J betreffend
Praxis, ältere arbeitslose Menschen in die Berufsunfähigkeitspension zu
drängen,
welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 04.12.2003
an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu
den Punkten 1, 7 und 8 der Anfrage:
Die Initiative zur Einleitung der
Berufsunfähigkeitspensionsverfahren geht nicht vom
Arbeitsmarktservice, sondern von den jeweils betroffenen Leistungsbeziehern
aus,
weshalb der Vorwurf der Grundlage entbehrt, ältere, von Arbeitslosigkeit
betroffene
Menschen würden vom Arbeitsmarktservice in die Berufsunfähigkeitspension ge-
drängt, um damit Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz unge-
rechtfertigt und gesetzeswidrig zum Nachteil der betroffenen Menschen zu redu-
zieren.
Da eine Vorgangsweise, wie sie in der Anfrage dargestellt
wird, nicht Praxis des
Arbeitsmarktservice ist und die tatsächliche Praxis einschließlich der
Nichtnach-
zahlung eines Differenzbetrages den gesetzlichen Bestimmungen exakt entspricht,
besteht aus der Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in der
Angelegenheit kein Handlungsbedarf.
Antwort zu
Punkt 2 der Anfrage:
Bei Leistungsbeziehern, die dem AMS
gegenüber einwenden, nicht arbeitsfähig zu
sein, die aber auch keine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten
Arbeitsfähigkeit beantragen, hat das AMS nach Einholung ärztlicher Gutachten
selbst darüber zu entscheiden, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt. Ist diese nach dem
Ergebnis der einzuholenden ärztlichen Gutachten nicht gegeben, haben die be-
troffenen Personen nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungs-
gesetzes ab dem Wegfall dieser gesetzlichen Voraussetzung keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.
Antwort zu
Punkt 3 der Anfrage:
Die statistischen Daten des Arbeitsmarktservice weisen nur
jene Anträge auf Zuer-
kennung eines Pensionsvorschusses aus, die explizit mittels eines eigenen Antrags-
formulars gestellt wurden. In jenen Fällen, in denen während eines laufenden
Be-
zuges des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ein Pensionsantrag einge-
bracht wird, ist lediglich die Meldung über den gestellten Pensionsantrag, zur
Ver-
meidung eines unnötigen bürokratischen Aufwandes, nicht aber auch noch eine ge-
sonderte Beantragung des Pensionsvorschusses mit einem eigenen Antragsformular
erforderlich. Die Gesamtzahl der in den jeweiligen Jahren beantragten Pensionen
bei
geminderter Arbeitsfähigkeit mit anschließendem Pensionsvorschussbezug ist
daher
nicht statistisch abrufbar.
Antwort zu
Punkt 4 der Anfrage:
Die Zahl der Bezieher von Pensionsvorschüssen in den Jahren
2000 bis 2003
(Erhebungsstichtag ist Ende November 2003) gliedert sich wie folgt:
Bundesland |
2000 |
2001 |
2002 |
bis 11/2003 |
Burgenland |
1599 |
1512 |
1746 |
1943 |
Kärnten |
4619 |
4395 |
4888 |
5632 |
NÖ |
7382 |
7163 |
8051 |
9160 |
OÖ |
7167 |
6834 |
7607 |
9142 |
Salzburg |
2871 |
2793 |
3118 |
3373 |
Steiermark |
8301 |
7841 |
8998 |
10288 |
Tirol |
3411 |
3280 |
3868 |
4665 |
Vorarlberg |
1236 |
1246 |
1339 |
1661 |
Wien |
10719 |
9781 |
10824 |
11727 |
Österreich |
47305 |
44845 |
50439 |
57591 |
Diese Aufstellung gibt die Zahl der
betroffenen Pensionsvorschussbezieher pro
Kalenderjahr an. Personen, die den Pensionsvorschuss jahresübergreifend bezogen
haben, sind darin auch in jedem der dargestellten Kalenderjahre erfasst, was
sich
aus der Zuordnung der Leistungsbezieher zu Kalenderjahren automatisch ergibt.
Bundesland |
2000 bis 11/2003 |
Burgenland |
4384 |
Kärnten |
12254 |
NÖ |
20535 |
OÖ |
19754 |
Salzburg |
7526 |
Steiermark |
22189 |
Tirol |
9488 |
Vorarlberg |
3771 |
Wien |
26228 |
Österreich |
126129 |
Die
Zahl der tatsächlich betroffenen Personen (ohne durch die Jahreszuordnung
bedingte Mehrfachnennungen) ergibt sich aus der nachstehenden, nur den Gesamt-
zeitraum von 2000 bis November 2003 abdeckenden Tabelle:
Antwort zu
Punkt 5 der Anfrage:
Zum Verständnis der statistischen Daten
ist es erforderlich festzustellen, dass zum
Erhebungsstichtag Ende November 2003 noch nicht alle in Betracht kommenden
Pensionsverfahren, insbesondere nicht jene erst vor kurzem eingeleiteten, ent-
schieden waren. So lagen Ende November 2003 bei 27.522 Pensionsvorschuss-
bezügen noch keine rechtskräftigen Entscheidungen des zuständigen Pensions-
versicherungsträgers bzw. Gerichtes vor.
Da bei Abweisung eines Pensionsantrages
der gesamte Bezugszeitraum eines
Pensionsvorschusses rückwirkend auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe umge-
stellt wird, daraus aber der Stichtag, mit dem die Umstellung vorgenommen
wurde,
nicht mehr ersichtlich ist, kann keine Zuordnung dieser Bezieher auf einzelne
Kalenderjahre erfolgen. Mit Stichtag eindeutig erfasst sind hingegen jene
Pensions-
vorschussbezieher, deren Pension in den betreffenden Jahren zuerkannt wurde.
Diese Pensionszuerkennungen gliedern sich folgendermaßen:
Bundesland |
2000 |
2001 |
2002 |
bis 11/2003 |
Burgenland |
363 |
344 |
454 |
323 |
Kärnten |
1428 |
1433 |
1674 |
1086 |
NÖ |
1681 |
1571 |
1663 |
1038 |
OÖ |
1786 |
1852 |
2071 |
1805 |
Salzburg |
745 |
729 |
858 |
637 |
Steiermark |
1979 |
1537 |
1972 |
1512 |
Tirol |
1006 |
1008 |
1292 |
1003 |
Vorarlberg |
438 |
532 |
504 |
450 |
Wien |
1845 |
2186 |
2069 |
1681 |
Österreich |
11271 |
11192 |
12557 |
9535 |
In
den Jahren 2000 bis November 2003 wurde demnach 44.555 Pensionsvor-
schussbeziehern eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zuerkannt.
Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehenden
Jahres-
summen keine Mehrfachnennungen enthalten und daher nicht unmittelbar mit den in
der Beantwortung zu Frage 3 enthaltenen
Jahrestabellen in Beziehung gesetzt
werden können.
Mit den in der Antwort zu Frage 3
ausgewiesenen Zahlen besteht allerdings
folgender Zusammenhang:
Von den in den Jahren 2000 bis November
2003 insgesamt in Bezug eines der-
artigen Pensionsvorschusses gestandenen 126.129 Einzelpersonen sind zunächst
die Ende November 2003 noch nicht entschiedenen 27.522 Fälle abzuziehen, so-
dass in 98.607 Fällen eine Entscheidung bereits vorliegt. Von diesen wurde, wie
oben dargelegt, an 44.555 Personen (d.s. rund 45 % der bereits entschiedenen
Fälle) eine Pension zuerkannt. In den übrigen Fällen eines Pensionsvorschuss-
bezuges (54.052 oder rund 55 %) wurde somit der Pensionsantrag abgewiesen. Da
sich diese Zahl rechnerisch ergibt und dazu, wie oben erwähnt, keine
statistischen
Daten vorhanden sind, ist eine Aufgliederung nach Jahren und Bundesländern
nicht
möglich.
Antwort zu
Punkt 6 der Anfrage:
Eine Berechnung der Summe der bei
Pensionsantragsablehnungen nicht nachge-
zahlten Differenzbeträge wäre aus der vorliegenden Datenlage nur mit einem
unver-
hältnismäßig hohen Aufwand möglich, weil keine Dokumentation „fiktiver"
Leistungs-
ansprüche, also solcher, die ohne gesetzlich vorgegebene Leistungsobergrenze
bestanden hätten, geführt wird. Dies bedeutet, dass sämtliche
Monatsabrechnungen
aus den Jahren 2000 bis November 2003 nach einer entsprechenden Programman-
passung durch das Bundesrechenzentrum noch einmal „fiktiv" durchgeführt
werden
müssten, um sie mit den vorgemerkten „Echtdaten" zu vergleichen.