1235/AB XXII. GP

Eingelangt am 04.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1208/J betreffend
Praxis, ältere arbeitslose Menschen in die Berufsunfähigkeitspension zu drängen,
welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 04.12.2003 an
mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1, 7 und 8 der Anfrage:

Die Initiative zur Einleitung der Berufsunfähigkeitspensionsverfahren geht nicht vom
Arbeitsmarktservice, sondern von den jeweils betroffenen Leistungsbeziehern aus,
weshalb der Vorwurf der Grundlage entbehrt, ältere, von Arbeitslosigkeit betroffene
Menschen würden vom Arbeitsmarktservice in die Berufsunfähigkeitspension ge-
drängt, um damit Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz unge-
rechtfertigt und gesetzeswidrig zum Nachteil der betroffenen Menschen zu redu-
zieren.

Da eine Vorgangsweise, wie sie in der Anfrage dargestellt wird, nicht Praxis des
Arbeitsmarktservice ist und die tatsächliche Praxis einschließlich der Nichtnach-
zahlung eines Differenzbetrages den gesetzlichen Bestimmungen exakt entspricht,
besteht aus der Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in der
Angelegenheit kein Handlungsbedarf.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Bei Leistungsbeziehern, die dem AMS gegenüber einwenden, nicht arbeitsfähig zu
sein, die aber auch keine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten
Arbeitsfähigkeit beantragen, hat das AMS nach Einholung ärztlicher Gutachten
selbst darüber zu entscheiden, ob Arbeitsfähigkeit vorliegt. Ist diese nach dem
Ergebnis der einzuholenden ärztlichen Gutachten nicht gegeben, haben die be-
troffenen Personen nach den Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungs-
gesetzes ab dem Wegfall dieser gesetzlichen Voraussetzung keinen Anspruch auf
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Die statistischen Daten des Arbeitsmarktservice weisen nur jene Anträge auf Zuer-
kennung eines Pensionsvorschusses aus, die explizit mittels eines eigenen Antrags-
formulars gestellt wurden. In jenen Fällen, in denen während eines laufenden Be-
zuges des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe ein Pensionsantrag einge-
bracht wird, ist lediglich die Meldung über den gestellten Pensionsantrag, zur Ver-
meidung eines unnötigen bürokratischen Aufwandes, nicht aber auch noch eine ge-
sonderte Beantragung des Pensionsvorschusses mit einem eigenen Antragsformular
erforderlich. Die Gesamtzahl der in den jeweiligen Jahren beantragten Pensionen bei
geminderter Arbeitsfähigkeit mit anschließendem Pensionsvorschussbezug ist daher
nicht statistisch abrufbar.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die Zahl der Bezieher von Pensionsvorschüssen in den Jahren 2000 bis 2003
(Erhebungsstichtag ist Ende November 2003) gliedert sich wie folgt:


Bundesland

 

2000

 

2001

 

2002

 

bis 11/2003

 

Burgenland

 

1599

 

1512

 

1746

 

1943

 

Kärnten

 

4619

 

4395

 

4888

 

5632

 

NÖ

 

7382

 

7163

 

8051

 

9160

 

 

7167

 

6834

 

7607

 

9142

 

Salzburg

 

2871

 

2793

 

3118

 

3373

 

Steiermark

 

8301

 

7841

 

8998

 

10288

 

Tirol

 

3411

 

3280

 

3868

 

4665

 

Vorarlberg

 

1236

 

1246

 

1339

 

1661

 

Wien

 

10719

 

9781

 

10824

 

11727

 

Österreich

 

47305

 

44845

 

50439

 

57591

 

Diese Aufstellung gibt die Zahl der betroffenen Pensionsvorschussbezieher pro
Kalenderjahr an. Personen, die den Pensionsvorschuss jahresübergreifend bezogen
haben, sind darin auch in jedem der dargestellten Kalenderjahre erfasst, was sich
aus der Zuordnung der Leistungsbezieher zu Kalenderjahren automatisch ergibt.

Bundesland

 

2000 bis 11/2003

 

Burgenland

 

4384

 

Kärnten

 

12254

 

NÖ

 

20535

 

 

19754

 

Salzburg

 

7526

 

Steiermark

 

22189

 

Tirol

 

9488

 

Vorarlberg

 

3771

 

Wien

 

26228

 

Österreich

 

126129

 

Die Zahl der tatsächlich betroffenen Personen (ohne durch die Jahreszuordnung
bedingte Mehrfachnennungen) ergibt sich aus der nachstehenden, nur den Gesamt-
zeitraum von 2000 bis November 2003 abdeckenden Tabelle:


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Zum Verständnis der statistischen Daten ist es erforderlich festzustellen, dass zum
Erhebungsstichtag Ende November 2003 noch nicht alle in Betracht kommenden
Pensionsverfahren, insbesondere nicht jene erst vor kurzem eingeleiteten, ent-
schieden waren. So lagen Ende November 2003 bei 27.522 Pensionsvorschuss-
bezügen noch keine rechtskräftigen Entscheidungen des zuständigen Pensions-
versicherungsträgers bzw. Gerichtes vor.

Da bei Abweisung eines Pensionsantrages der gesamte Bezugszeitraum eines
Pensionsvorschusses rückwirkend auf Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe umge-
stellt wird, daraus aber der Stichtag, mit dem die Umstellung vorgenommen wurde,
nicht mehr ersichtlich ist, kann keine Zuordnung dieser Bezieher auf einzelne
Kalenderjahre erfolgen. Mit Stichtag eindeutig erfasst sind hingegen jene Pensions-
vorschussbezieher, deren Pension in den betreffenden Jahren zuerkannt wurde.

Diese Pensionszuerkennungen gliedern sich folgendermaßen:

Bundesland

 

2000

 

2001

 

2002

 

bis 11/2003

 

Burgenland

 

363

 

344

 

454

 

323

 

Kärnten

 

1428

 

1433

 

1674

 

1086

 

NÖ

 

1681

 

1571

 

1663

 

1038

 

 

1786

 

1852

 

2071

 

1805

 

Salzburg

 

745

 

729

 

858

 

637

 

Steiermark

 

1979

 

1537

 

1972

 

1512

 

Tirol

 

1006

 

1008

 

1292

 

1003

 

Vorarlberg

 

438

 

532

 

504

 

450

 

Wien

 

1845

 

2186

 

2069

 

1681

 

Österreich

 

11271

 

11192

 

12557

 

9535

 

In den Jahren 2000 bis November 2003 wurde demnach 44.555 Pensionsvor-
schussbeziehern eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit zuerkannt.
Es wird allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehenden Jahres-
summen keine Mehrfachnennungen enthalten und daher nicht unmittelbar mit den in


der Beantwortung zu Frage 3 enthaltenen Jahrestabellen in Beziehung gesetzt
werden können.

Mit den in der Antwort zu Frage 3 ausgewiesenen Zahlen besteht allerdings
folgender Zusammenhang:

Von den in den Jahren 2000 bis November 2003 insgesamt in Bezug eines der-
artigen Pensionsvorschusses gestandenen 126.129 Einzelpersonen sind zunächst
die Ende November 2003 noch nicht entschiedenen 27.522 Fälle abzuziehen, so-
dass in 98.607 Fällen eine Entscheidung bereits vorliegt. Von diesen wurde, wie
oben dargelegt, an 44.555 Personen (d.s. rund 45 % der bereits entschiedenen
Fälle) eine Pension zuerkannt. In den übrigen Fällen eines Pensionsvorschuss-
bezuges (54.052 oder rund 55 %) wurde somit der Pensionsantrag abgewiesen. Da
sich diese Zahl rechnerisch ergibt und dazu, wie oben erwähnt, keine statistischen
Daten vorhanden sind, ist eine Aufgliederung nach Jahren und Bundesländern nicht
möglich.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Eine Berechnung der Summe der bei Pensionsantragsablehnungen nicht nachge-
zahlten Differenzbeträge wäre aus der vorliegenden Datenlage nur mit einem unver-
hältnismäßig hohen Aufwand möglich, weil keine Dokumentation „fiktiver" Leistungs-
ansprüche, also solcher, die ohne gesetzlich vorgegebene Leistungsobergrenze
bestanden hätten, geführt wird. Dies bedeutet, dass sämtliche Monatsabrechnungen
aus den Jahren 2000 bis November 2003 nach einer entsprechenden Programman-
passung durch das Bundesrechenzentrum noch einmal „fiktiv" durchgeführt werden
müssten, um sie mit den vorgemerkten „Echtdaten" zu vergleichen.