1251/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1255/J betreffend
Förderungsbericht 2001 und 2002, welche die Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen am 17. Dezember 2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Der Ansatz 1/63156/38/Öff./7303/001 Laufende Transferzahlungen an Länder (Tou-
rismuswirtschaft) umfasst Zuschüsse im Jahr 2001 in Höhe von EUR 197.206,46
und im Jahr 2002 in Höhe von EUR 394.412,92. Sie setzen sich aus den durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit jährlich zu leistenden Anteilen gemäß
Vereinbarungen Bund/Land Vorarlberg zur Förderung des Ausbaus touristischer
Infrastrukturvorhaben in Vorarlberger Gemeinden zusammen.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Der Ansatz 1/63156/38/Priv./7661/103 Nicht einzeln anzuführende juristische Per-
sonen umfasst sämtliche Einzelsubventionen im Bereich Tourismus. Im Jahr 2001
wurden von diesem Ansatz EUR 1.359.134,12 und im Jahr 2002 EUR 2.820.320,74
zur Unterstützung der österreichischen Tourismuswirtschaft zur Verfügung gestellt.


Fördernehmer waren unter anderem Tourismusverbände und -vereine, Institute,
Museen und vereinzelt Tourismusunternehmen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Förderprogramm

 

Auszahlungen
Budget 2001

 

Auszahlungen
Budget 2002

 

TOP-Tourismus-Kreditaktion
Zinsenzuschüsse

 

5.507.819,38

 

6.348.873,44

 

TOP- Unternehmensneugründungen u.
-übernahmen und Einmalzuschüsse

 

2.978.006,80

 

9.519.717,57

 

TOP - Beratungs- u. Ausbildungs-
förderungen

 

19.855,16

 

8.134,19

 

TOP - Kooperationsförderung

 

557.050,94

 

291.876,87

 

TOP - Restruktuierungsmaßnahmen

 

1.456.246,59

 

1.174.790,34

 

Rückflüsse, etc.

 

-835.586,58

 

-18.298,44

 

Summe

 

9.683.392,29

 

17.325.093,97

 

Eine detaillierte Aufstellung nach einzelnen Unternehmen ist aus verwaltungsöko-
nomischen Gründen nicht möglich.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Die genannte Finanzposition konnte in der Haushaltsverrechnung des Bundes nicht
gefunden werden. Aus der Bezeichnung wird geschlossen, dass der Ansatz
1/63516/22/Öff./7303/708 gemeint sein dürfte.

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 8 (Gemeinschaftsinitiative EQUAL)
verrechnet. Im Jahr 2001 wurden Förderungen in der Höhe von EUR 276.435, 2002
Förderungen in der Höhe von EUR 1.309.997 gewährt.


Fördernehmer waren 2002 das Amt der Burgenländischen Landesregierung; 2001
und 2002 die Ämter der Kärntner, Niederösterreichischen, Oberösterreichischen,
Salzburger, Tiroler und Vorarlberger Landesregierung sowie die Niederösterreichi-
sche Landesakademie.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 1 (Verhinderung und Bekämpfung
der Erwachsenen- und Jugendarbeitslosigkeit) verrechnet. Maßnahmenbezogen sind
hier Ausgaben für die Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern für
Schulungen in Einrichtungen und Betrieben, Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte,
die Förderungen von Sozialökonomischen Betrieben und Eingliederungsbeihilfen
verrechnet. Im Jahr 2001 wurden Förderungen in der Höhe von EUR 5.341.044,
2002 Förderungen in der Höhe von EUR 11.935.096 gewährt.

Im Detail wurden aus dem Titel Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungs-
trägern für Schulungen in Einrichtungen und Betrieben im Jahr 2001 an 28 Förder-
nehmer Förderungen in der Höhe von EUR 4.123.727 vergeben, im Jahr 2002 an 31
Förde
rnehmer Förderungen in der Höhe von EUR 3.894.539.
Aus dem Titel Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte wurden im Jahr 2001 an zwei
Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 349.480 vergeben, im Jahr 2002
an zwei Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 40.221.
Aus dem Titel Förderung von sozialökonomischen Betrieben wurden im Jahr 2001
an sechs Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 611.679 vergeben, im
Jahr 2002 an acht Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 1.105.772.
Aus dem Titel Eingliederungsbeihilfen wurden 2001 Förderungen in der Höhe von
EUR 256.159, im Jahr 2002 Förderungen in der Höhe von EUR 6.894.562 ausbe-
zahlt.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 4 (Flexibilität am Arbeitsmarkt)
verrechnet. Maßnahmenbezogen sind hier Ausgaben für die Schulung von Beschäf-
tigten im Rahmen des ESF und die Personal- und Sachkosten der Koordinatoren der
Qualifizierungsbünde verrechnet. Im Jahr 2001 wurden Förderungen in der Höhe
von EUR 5.891.611, 2002 Förderungen in der Höhe von EUR 11.236.308 gewährt.

Im Detail wurden aus dem Titel Personal- und Sachkosten der Koordinatoren der
Qualifizierungsbünde im Jahr 2001 an einen Fördernehmer Förderungen in der Höhe
von EUR 650 vergeben, im Jahr 2002 an zehn Fördernehmer Förderungen in der
Höhe von EUR 37.765.

Aus dem Titel Schulung von Beschäftigten im Rahmen des ESF wurden im Jahr
2001 Förderungen in der Höhe von EUR 5.890.961, im Jahr 2002 Förderungen in
der Höhe von EUR 11.198.543 vergeben.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 5 (Förderungen der Chancen-
gleichheit von Männern und Frauen) verrechnet. Maßnahmenbezogen sind hier
Ausgaben für die Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträgern für Schu-
lungen in Einrichtungen und Betrieben und die Ausgaben für Arbeitsmarktbezogene
Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für die Beratung arbeitsmarktpolitischer
Problemgruppen verrechnet. Im Jahr 2001 wurden Förderungen in der Höhe von
EUR 2.809.955, 2002 Förderungen in der Höhe von EUR 2.006.527 gewährt.

Im Detail wurden aus dem Titel Personal- und Sachaufwendungen bei Bildungsträ-
gern für Schulungen in Einrichtungen und Betrieben im Jahr 2001 an 32
Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 2.809.955 vergeben, im Jahr 2002
an 36 Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 1.976.204.


Aus dem Titel Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für
die Beratung arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen wurden im Jahr 2002 an einen
Fördernehmer EUR 30.323 vergeben.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 8 (Gemeinschaftsinitiative EQUAL)
verrechnet. Im Jahr 2001 wurden an sechs Fördernehmer Förderungen in der Höhe
von EUR 132.547, 2002 an zehn Fördernehmer Förderungen in der Höhe
EUR 1.684.444 gewährt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden maßnahmenbezogen die Ausgaben für Investive
Ausgaben in Schulungseinrichtungen verrechnet. Im Jahr 2001 wurden an einen
Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 121.996, 2002 an einen
Fördernehmer Förderungen in der Höhe von EUR 34.851 gewährt.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden maßnahmenbezogen die Ausgaben für Schulung
von Beschäftigten außerhalb des ESF, für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungs-
verhältnissen nach dem BAG und Eingliederungsbeihilfen verrechnet. Im Jahr 2001
wurden Förderungen in der Höhe von EUR 181.112, 2002 Förderungen in der Höhe
von EUR 142.793 gewährt.

Im Detail wurden aus dem Titel Eingliederungsbeihilfen im Jahr 2001 17 Förder-
nehmern Förderungen in der Höhe von EUR 177.985, im Jahr 2002 29 Förder-
nehmern Förderungen in der Höhe von EUR 134.148 gewährt.


Aus dem Titel Schulung von Beschäftigten außerhalb des ESF wurden 2001 Förde-
rungen in der Höhe von EUR 763, 2002 Förderungen in der Höhe von EUR 7.649
gewährt.

Aus dem Titel Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach dem BAG
wurden im Jahr 2001 Förderungen in der Höhe von EUR 2.362, im Jahr 2002
Förderungen in der Höhe von EUR 998 gewährt.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition findet sich das gesamte Maßnahmeninstrumentarium des
AMS wieder. Im Jahr 2001 wurden Förderungen von insgesamt EUR 89.070.757,
2002 Förderungen von insgesamt EUR 101.613.453 gewährt.
Im Detail wurden für die Schulung von Beschäftigten außerhalb des ESF und die
Schulung in Einrichtungen und Betrieben im Jahr 2001 EUR 32.906.639, 2002
EUR 38.453.276, für Eingliederungsbeihilfen im Jahr 2001 EUR 15.426.113, 2002
EUR 11.211.853, für Arbeitsstiftungen im Jahr 2001 EUR 5.101.503, 2002
EUR 2.073.195, für Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte im Jahr 2001
EUR 9.395.967, 2002 EUR 13.487.164, für Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr
2001 EUR 6.388.064, 2002 EUR 4.073.162, für Förderungen von Sozialökonomi-
schen Betrieben im Jahr 2001 EUR 3.237.721, 2002 EUR 16.011.873, für Arbeits-
marktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für arbeitsmarktpolitische
Problemgruppen im Jahr 2001 EUR 15.219.652, 2002 EUR 15.576.452 und für
Unterstützungsstrukturen für die Beratung arbeitsmarktpolitischer Träger im Jahr
2001 EUR 859.983, 2002 EUR 238.385 verrechnet. Für andere Maßnahmen wurden
im Jahr 2001 Förderungen in der Höhe von EUR 535.115, 2002 Förderungen in der
Höhe von EUR 488.363 gewährt.

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Die angesprochene Finanzposition ist eine Obergliederung der Postenuntergliede-
rungen mit einer Postenuntergliederungsziffer 901   und größer.  Da die Voran-


schlagspost nur die Untergliederung 901 besitzt, darf ich auf den Punkt 11 ver-
weisen.

Antwort zu Punkt 13 a bis d der Anfrage:

Auf diesen Finanzpositionen wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 1 (Verhinderung und Bekämpfung
der Erwachsenen- und Jugendarbeitslosigkeit), Schwerpunkt 3 (Verbesserung der
beruflichen Bildung), Schwerpunkt 4 (Flexibilität am Arbeitsmarkt) und Schwerpunkt
5 (Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen) verrechnet. Aus den
Schwerpunktbezeichnungen ist der Förderzweck abzuleiten. Maßnahmenbezogen
sind hier vorwiegend Ausgaben für a) die Schulung von Beschäftigten außerhalb des
ESF und die Schulung in Einrichtungen und Betrieben, b) Eingliederungsbeihilfen, c)
Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte, d) Förderung von Sozialökonomischen Be-
trieben und e) Arbeitsmarktbezogene Beratungs- und Betreuungseinrichtungen für
arbeitsmarktpolitische Problemgruppen zur Zielerreichung zur Anwendung gekom-
men. Eine Darstellung nach zuvor genannten Maßnahmengruppen untergliedert
nach obigen Schwerpunkten kann nachfolgender Tabelle entnommen werden.

 

 

 

 

2001

 

2002

 

Schwerpunkt 1

 

a

 

7.220.743

 

7.513.490

 

Schwerpunkt 1

 

b

 

2.781

 

813.653

 

Schwerpunkt 1

 

c

 

9.201.364

 

10.011.499

 

Schwerpunkt 1

 

d

 

14.154.672

 

12.963.410

 

Schwerpunkt 1

 

e

 

-

 

- 39.243

 

Schwerpunkt 1

 

Rest

 

97.501

 

21.553

 

Schwerpunkt 1

 

Summe

 

30.677.061

 

31.284.361

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 3

 

a

 

13.469

 

18.841

 

Schwerpunkt 3

 

Summe

 

13.469

 

18.841

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Schwerpunkt 4

 

a

 

133.895

 

537.377

 

Schwerpunkt 4

 

Rest

 

6.793

 

1.099

 

Schwerpunkt 4

 

Summe

 

140.688

 

538.477

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 5

 

a

 

4.793.370

 

3.925.418

 

Schwerpunkt 5

 

c

 

226.840

 

206.384

 

Schwerpunkt 5

 

d

 

128.379

 

232.917

 

Schwerpunkt 5

 

e

 

739.911

 

914.420

 

Schwerpunkt 5

 

Summe

 

5.888.500

 

5.279.139

 

Antwort zu Punkt 13 e der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 6 (Territoriale Beschäftigungs-
pakte) verrechnet. Einem Fördernehmer wurden im Jahr 2001 Förderungen in der
Höhe von EUR 23.423 und 2002 Förderungen in der Höhe von EUR 139.850 ge-
währt.

Antwort zu Punkt 13 f der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
f
inanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 8 (Gemeinschaftsinitiative EQUAL)
verrechnet. Im Jahr 2001 wurden 27 Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 752.130, 2002 19 Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 1.329.149 gewährt.


Antwort zu Punkt 13 g der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden investive Maßnahmen in Schulungseinrichtungen
verrechnet. Im Jahr 2001 wurden elf Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 3.148.998, 2002 sieben Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 3.104.491 gewährt.

Antwort zu Punkt 14 a der Anfrage:

Im Jahr 2001 wurden sechs Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 7.652.553, 2002 zwölf Fördernehmern Förderungen in der Höhe von
EUR 4.354.606 gewährt.

Antwort zu Punkt 14 b der Anfrage:

Die angesprochene Finanzposition ist eine Obergliederung der Postenuntergliede-
rungen mit einer Postenuntergliederungsziffer 901 und größer. Da die Voranschlags-
post nur die Untergliederung 901 besitzt, darf ich auf den Punkt 14a verweisen.

Antwort zu Punkt 14 c der Anfrage:

Auf dieser Finanzposition wurden die nationalen Kofinanzierungsanteile von ESF-
finanzierten Förderungen nach dem Schwerpunkt 1 (Verhinderung und Bekämpfung
der Erwachsenen- und Jugendarbeitslosigkeit) nach dem JASG verrechnet. Im Jahr
2002 wurden zwei Fördernehmern Förderungen in der Höhe von EUR 965.243 ge-
währt.


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

Die genannte Finanzposition konnte in der Haushaltsverrechnung des Bundes nicht
gefunden werden. Es wird vermutet, dass der Ansatz 1/63666/22/Unt./7430 gemeint
ist.

Im Rahmen der unter diesem Ansatz erfassten unternehmensbezogenen Arbeits-
marktförderung gelangten im Jahr 2001 an 31 Fördernehmer Förderungen zur Aus-
zahlung; im Jahr 2002 an 40 Fördernehmer. Der Gesamtansatz belief sich im Jahr
2001 auf EUR 35,242 Mio., im Jahr 2002 auf EUR 12,370 Mio.