1252/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1263/J betreffend
Auslagerung des KünstlerInnenservice im AMS Wien, welche die Abgeordneten
Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen am 19. Dezember 2003 an mich
richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Die vom AMS Wien angestrebte Auslagerung des Künstlerservices hat It. AMS Wien
weniger mit Personalknappheit und Einsparungsabsichten zu tun als damit, ein den
Besonder-heiten des Marktes für künstlerische Leitungen adäquates, verbessertes
Kundenser-vice zu bieten. Das Besondere am Markt für künstlerische Leistungen
liegt einerseits im gleichzeitigen Nebeneinander von unselbstständigen und
freiberuflichen Enga-gement-Angeboten, andererseits in der geringen Normierbarkeit
künstlerischer, kre-ativer Fähigkeiten. Damit muss bei der Vermittlung von
Künstlerinnen und Künstlern mit anderen Methoden gearbeitet werden als bei der
Vermittlung vieler anderer Be-rufe. Man denke beispielsweise nur an die
Übermittlung von Werkproben von Musi-kern, Komponisten oder dem Arrangement
von Probeauftritten von Schauspielern. Darauf sind die technischen
Kommunikationssysteme des AMS zur Unterstützung der Vermittlungsarbeit nicht
eingerichtet. Der Aufbau eines Kompetenzzentrums für die Vermittlung von
Künstlern außerhalb des Betriebes des AMS unter laufender Qualitäts- und


Ergebniskontrolle durch das AMS ist daher aus Sicht des AMS für die Bedürfnisse
arbeitsloser Künstlerinnen und Künstler zweckmäßiger.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

Nein. Das AMS handelt in diesem privatrechtlichen Bereich in voller eigener Verant-
wortung.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Derzeit werden in der AMS Künstlervermittlung, die mit zwei Personen besetzt ist,
Schauspieler und Schauspielerinnen sowie Musicaldarsteller und -darstellerinnen
betreut und vermittelt. Wie hoch der Personalbedarf letztendlich sein wird, hängt
unter anderem davon ab, wie umfassend der Dienstleistungsumfang definiert wird,
den die öffentliche Arbeitsvermittlung dieser speziellen Berufsgruppe erbringen soll.
Die diesbezüglich erforderlichen Beratungen der entsprechenden
Sozialpartnergremien sind noch nicht abgeschlossen.

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

Das AMS hat entsprechend dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) einen länger-
fristigen Plan zu erstellen, der neben strategischen Fragen der Ausrichtung seiner
Dienstleistungen auch einen Ressourcenplan umfasst. Diesem Plan muss der Bun-
desminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen zustimmen. Wie hoch das Personal des AMS dotiert wird, hängt einerseits
sehr maßgeblich mit der Höhe, Dauer und Struktur der Arbeitslosigkeit und der
Stärke und Dynamik des Arbeitsmarktes zusammen, andererseits aber auch mit dem
Umfang und der Qualität der angebotenen Dienstleistungen. Dem entsprechend
wurde ein Personalaufstockungsplan vorgelegt, der von mir und dem Herrn
Bundesminister für Finanzen genehmigt wurde.


Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Diese Gefahr sehe ich nicht. Das AMS Wien erwartet von der geplanten engen
Kooperation mit einer zukünftigen Beratungs- und Betreuungseinrichtung sogar
einen besseren Überblick über die Kunst- und Kulturszene insgesamt.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Bisherige Erfahrungen weisen auf positive Effekte hin, wie

Þ Konzentration und kontinuierlichen Aufbau von fachspezifischem Know How
Þ Flexible und differenzierte Ausrichtung an Markterfordernissen
Þ Kontinuierliche Innovation in der Erbringung von Dienstleistungen
Þ Beschleunigte   technische   Rationalisierung   und   Prüfung   des   Ressourcen-
    einsatzes

Þ Flexible Spezialisierung und Nutzung wechselseitiger Wettbewerbsvorteile
Þ Kontinuierliche Ausschöpfung von Synergien verschiedener Anbieter.