1253/AB XXII. GP

Eingelangt am 13.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1273/J betreffend
die chaotische Situation in der AWS und Auswirkung auf die Nationalstiftung, welche
die Abgeordneten Michaela Sburny, Kolleginnen und Kollegen am 23. Dezember
2003 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 3 der Anfrage:

Gemäß § 7 ( 1) des FTE-Nationalstiftungsgesetzes hat der Stiftungsvorstand die
Stiftung zu verwalten, nach außen zu vertreten und für die Erfüllung des Stiftungs-
zwecks im Sinne der Beschlüsse des Stiftungsrats zu sorgen.
Der Stiftungsvorstand ist sowohl aus Gründen der Kostenersparnis als auch aus
Gründen der fachlichen Kompetenz mit den Geschäftsführern der AWS ident.
Die beiden Geschäftsführer bringen eine langjährige Erfahrung in den Bereichen
Finanzierung und  Förderungen mit. Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen
liegen dem Aufsichtsrat und dem Eigentümer vor.


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass die Stellung des Eigentü-
mers der AWS dem Bundesministerium für Finanzen zukommt. Im übrigen wird auf
die Funktionen und Aufgaben der AWS Organe verwiesen.

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

Bisher konnten Synergiepotenziale vor allem bei der Abstimmung im programmati-
schen Bereich (das AWS-Mehrjahresprogramm ermöglicht nunmehr eine kohärente
Förderstrategie des Bundes), auf abwicklungstechnischer Ebene (z.B. bei der An-
tragsprüfung) sowie bei den Förderinstrumenten erreicht werden.
Die Kosten und Erträge der AWS sind im Jahresabschluss dargestellt.
Die Überlappung bestand sowohl bei den Zielen als auch im Bereich der Förderin-
strumente.

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

Es wird auf die Zuständigkeit des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der AWS
verwiesen.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

Der Umfang der Tätigkeit zur Erfüllung des Stiftungszweckes richtet sich primär nach
den Beschlüssen des Stiftungsrates.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind zur Zeit:

Þ  Univ. Prof. Dr. Herbert Kofler (Vorsitzender)

Þ  Dr. Wilfried Stadier (Stellvertretender Vorsitzender)

Þ  Dr. Karl Stoss

Þ  Dr. Monika Kircher-Kohl

Þ  Dr. Henrietta Egerth

Þ  Mag. Corinna Fehr

Þ  Dipl.lng. Harald Kogler

Þ  Mag. Manfred Pletzer

Þ  Dr. Fidelis Bauer

Þ  Mag. Roland Lang

Þ  Dr. Richard Leutner

Þ  Dr. Gerhard Riemer

Þ  Heinz Millonig

Þ  Mag. Alexander Egarter

Þ  Sabine Felsner

Þ  Jana Zach

Þ  Dipl.-Bw. Jochen Seydewitz

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Der Aufsichtsrat der AWS hat keinerlei Einfluss auf die Tätigkeit der Geschäftsführer
der AWS als Stiftungsvorstände in der Nationalstiftung. Es wird auf den § 11 Abs. 1
Z 1 FTE-Nationalstiftungsgesetz verwiesen.


Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

Es wird auf die Organzuständigkeiten gemäß GmbH Gesetz verwiesen.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

Þ Dr. Wilfried Stadier (ab 1.10.2002 bis dato)

Þ Dr. Karl Stoss (ab 1.10.2002 bis dato)

Þ Dr. Monika Kircher-Kohl (ab 1.10.2002 bis dato)

Þ Dr. Henrietta Egerth (ab 22.10.03 bis dato)

Þ Dr. Norbert Zimmermann (1.10.2002 bis 26.9.2003)