1260/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.02.2004
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Bundesministerium für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/273-I/4/03
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1251/J vom 17. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und
Kollegen, betreffend
„Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich
die vorliegende Anfrage überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht
Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von
meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als
Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der
Hauptversammlung der ÖIAG wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden
Gesetzeslage keine Möglichkeit, firmenpolitische Entscheidungen bei
Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG zu beeinflussen.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die ÖIAG seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und
ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit
den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden
Unternehmen keinen Konzern mehr bildet und auch das ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I
Nr. 24/2000, in § 11 (2) ein Konzernverbot enthält. Die ÖIAG hat
daher gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine
Einwirkungs- und Auskunftsrechte.
Die vorliegenden Fragen betreffen
Entscheidungen von Organen der OMV und somit keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung,
insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger
von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick darauf kann ich mich zu
einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG und der OMV auf Grund einer
dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:
Zu 1., 2. und 8.:
Die Republik Österreich hält keinerlei
Anteilsrechte an der OMV und übt auch keine Kontrollrechte über diese
Gesellschaft aus. Die im Alleineigentum der Republik Österreich stehende ÖIAG
ist an der OMV mit einem Anteil von 35 % des Grundkapitals beteiligt. Die OMV
ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft, auf deren Geschäftsgebarung seitens
der Aktionäre kein Einfluss ausgeübt wird. Im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage
kommt daher dem Bundesministerium für Finanzen kein Einschaurecht in allfällige
Prüfberichte betreffend Einhaltung der Code of Conduct-Kriterien durch die OMV
zu.
Zu 3. bis 7.:
Interne Angelegenheiten des
Aufsichtsrates der OMV AG unterliegen der gesetzlichen
Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass über
das Verhalten der dem OMV-Aufsichtsrat angehörenden Vorstandsmitglieder der
ÖIAG keine Auskunft gegeben werden kann.
Von der OMV wird im vorliegenden
Zusammenhang folgendes mitgeteilt:
Der im November 2003 publizierte
Performance Report beschreibt eindrucksvoll, mit welchen Maßnahmen die OMV
ökonomische, ökologische und gesellschaftsrechtliche Verantwortung wahrnimmt.
Die Implementierung von Corporate Responsibility als Prozess wurde im Konzern
durch die Überarbeitung und Neuentwicklung von Unternehmensrichtlinien
vorangetrieben. Vorhandene hohe Standards wurden in den Jahren 2002 und 2003
ergänzt, sodass alle Kernthemen der Corporate Social Responsibility (CSR) abgedeckt
sind. Praxisbeispiele dokumentieren glaubwürdig, wie das Unternehmen agiert.
Manche Unternehmen lassen unter dem
Druck der Öffentlichkeit ihre freiwillig erstellten
"Nachhaltigkeitsberichte" von externen Gutachtern namhafter
internationaler Beratungsunternehmen verifizieren. Diesen Weg hat die OMV bei
der Erstellung des vorliegenden Performance Reports nicht eingeschlagen, weil
der Konzern noch an der Optimierung der Monitoringsysteme arbeitet. Das
Berichtswesen am wirtschaftlichen Sektor ist als hervorragend zu bezeichnen, es
übertrifft den für eine Aktienge-
sellschaft vorgeschriebenen Rahmen. Die OMV setzt hinsichtlich CSR auf die
Kraft der öffentlichen Meinung. Sie ist Gradmesser, wie gut es gelungen ist,
transparent zu sein.
Das Unternehmen nimmt nicht nur aktiv
an der Klimaschutzdebatte teil, sondern leistet mit seinen Umweltmaßnahmen
entscheidende Beiträge zum Klimaschutz selbst. Die Agrolinz Melamin GmbH zum
Beispiel hat eine bisher einzigartige Technologie entwickelt, wodurch eine
Reduktion von 500.000 t CO2/a erzielt werden konnte. Weiters bietet die
OMV ab
1. Jänner 2004 – fünf Jahre vor dem von der EU vorgeschriebenen Termin – an
allen ihren heimischen Tankstellen schwefelfreien Kraftstoff an.
Die OMV ist derzeit an den EU-Projekten
BIOSTAB und BIOFLAM beteiligt und setzt sich im Rahmen dieser Projekte mit
Qualitätskriterien für Biodiesel respektive alternative Heiztechnologien und
Heizstoffe auseinander.
Mit
freundlichen Grüßen