1262/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.02.2004
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Bm für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ 04 0502/275-I/4/03

 Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1253/J vom 17. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Kollegen, betreffend Aktivitäten der OMV in Ecuador und Venezuela, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich die vorliegende Anfrage
überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahrgenommen. Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, firmenpolitische Entscheidungen bei Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG zu beeinflussen.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die ÖIAG seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr bildet und auch das ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I Nr. 24/2000, in § 11 (2) ein Konzernverbot enthält. Die ÖIAG hat daher gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte.

 

Die vorliegenden Fragen betreffen Entscheidungen von Organen der OMV und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick darauf kann ich mich zu einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG und der OMV auf Grund einer dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:

 

Zu 1. bis 8.:

Die Republik Österreich hält keinerlei Anteilsrechte an der OMV und übt auch keine Kontrollrechte über diese Gesellschaft aus. Die im Alleineigentum der Republik Österreich stehende ÖIAG ist an der OMV mit einem Anteil von 35 % des Grundkapitals beteiligt. Die OMV ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft, auf deren Geschäftsgebarung seitens der Aktionäre kein Einfluss ausgeübt werden darf und auch nicht ausgeübt wird.

 

Interne Angelegenheiten des Aufsichtsrates der OMV AG unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass über das Verhalten der dem OMV-Aufsichtsrat angehörenden Vorstandsmitglieder der ÖIAG keine Auskunft gegeben werden kann.

 

Von der OMV wird im vorliegenden Zusammenhang folgendes mitgeteilt:

Lateinamerika gehört nicht zu den Kernregionen der OMV. Der Konzern wird entscheiden, ob er die Beteiligungen behält oder veräußert, sobald adäquate Angebote vorliegen.

Beide Fördergebiete in Ecuador sind Teil einer Gesamtakquisition von Förder- und Aufsuchungslizenzen der Preussag Energie GmbH. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der ecuadorianischen Regierung für den formalen Abschluss der Übernahme liegen noch nicht vor.

 

Die Behördenbewilligungen für den Abschluss der Übernahme der Anteile in Venezuela sind mit 15. Dezember 2003 eingetroffen. Partnerbewilligungen im Rahmen der Joint Venture Vereinbarungen sind derzeit noch ausständig.

 

Die OMV hat in den Monaten Oktober und November 2003 – vor Abschluss der Behördenverfahren – die lokale Umweltsituation in drei der vier lateinamerikanischen Beteiligungen überprüft. Durch unabhängige Experten erstellte Umweltaudits für Venezuela und Ecuador liegen vor, die Ergebnisse werden derzeit intern ausgewertet. Eine breite Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht vorgesehen.

 

Erkenntnisse einschlägiger NGOs wurden hinzugezogen, Dialog hat auf mehreren Ebenen in Österreich und in Ecuador stattgefunden. Die OMV hat diesbezüglich eine offene Informationspolitik, veröffentlicht jedoch Ansprechpartner, Gesprächsinhalte sowie Bild- und Tondokumentationen, wie mit den jeweiligen Dialogpartnern vereinbart, nicht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.