1262/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.02.2004
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Bm für
Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ 04 0502/275-I/4/03
Herrn
Präsidenten
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr
Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1253/J vom 17. Dezember 2003 der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und
Kollegen, betreffend
„Vorerst möchte ich darauf hinweisen, dass sich
die vorliegende Anfrage
überwiegend auf Angelegenheiten bezieht, die nicht Gegenstand der Vollziehung
durch das Bundesministerium für Finanzen sind. Von meinem Ressort werden
ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der
Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung der ÖIAG wahrgenommen.
Dabei habe ich nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit,
firmenpolitische Entscheidungen bei Beteiligungsgesellschaften der ÖIAG zu
beeinflussen.
In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass die ÖIAG seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und
ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit
den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden
Unternehmen keinen Konzern mehr bildet und auch das ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I
Nr. 24/2000, in § 11 (2) ein Konzernverbot enthält. Die ÖIAG hat daher
gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften keine Einwirkungs- und
Auskunftsrechte.
Die vorliegenden Fragen betreffen
Entscheidungen von Organen der OMV und somit keine in die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung,
insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger
von Privatrechten und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975
determinierten Fragerecht nicht erfasst. Im Hinblick darauf kann ich mich zu
einzelnen Fragen nur im Einverständnis mit der ÖIAG und der OMV auf Grund einer
dem Bundesministerium für Finanzen erteilten Information wie folgt äußern:
Zu 1. bis 8.:
Die Republik Österreich hält keinerlei
Anteilsrechte an der OMV und übt auch keine Kontrollrechte über diese
Gesellschaft aus. Die im Alleineigentum der Republik Österreich stehende ÖIAG
ist an der OMV mit einem Anteil von 35 % des Grundkapitals beteiligt. Die OMV
ist eine börsenotierte Aktiengesellschaft, auf deren Geschäftsgebarung seitens
der Aktionäre kein Einfluss ausgeübt werden darf und auch nicht ausgeübt wird.
Interne Angelegenheiten des
Aufsichtsrates der OMV AG unterliegen der gesetzlichen
Verschwiegenheitsverpflichtung. Ich ersuche daher um Verständnis, dass über das
Verhalten der dem OMV-Aufsichtsrat angehörenden Vorstandsmitglieder der ÖIAG
keine Auskunft gegeben werden kann.
Von der OMV wird im vorliegenden
Zusammenhang folgendes mitgeteilt:
Lateinamerika gehört nicht zu den
Kernregionen der OMV. Der Konzern wird entscheiden, ob er die Beteiligungen
behält oder veräußert, sobald adäquate Angebote vorliegen.
Beide Fördergebiete in Ecuador sind
Teil einer Gesamtakquisition von Förder- und Aufsuchungslizenzen der Preussag
Energie GmbH. Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen der
ecuadorianischen Regierung für den formalen Abschluss der Übernahme liegen noch
nicht vor.
Die Behördenbewilligungen für den
Abschluss der Übernahme der Anteile in Venezuela sind mit 15. Dezember 2003
eingetroffen. Partnerbewilligungen im Rahmen der Joint Venture Vereinbarungen
sind derzeit noch ausständig.
Die OMV hat in den Monaten Oktober und
November 2003 – vor Abschluss der Behördenverfahren – die lokale
Umweltsituation in drei der vier lateinamerikanischen Beteiligungen überprüft.
Durch unabhängige Experten erstellte Umweltaudits für Venezuela und Ecuador
liegen vor, die Ergebnisse werden derzeit intern ausgewertet. Eine breite
Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht vorgesehen.
Erkenntnisse einschlägiger NGOs wurden
hinzugezogen, Dialog hat auf mehreren Ebenen in Österreich und in Ecuador
stattgefunden. Die OMV hat diesbezüglich eine offene Informationspolitik,
veröffentlicht jedoch Ansprechpartner, Gesprächsinhalte sowie Bild- und
Tondokumentationen, wie mit den jeweiligen Dialogpartnern vereinbart, nicht.
Mit
freundlichen Grüßen